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   BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90   

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BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90 (https://dejure.org/1990,1272)
BayObLG, Entscheidung vom 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90 (https://dejure.org/1990,1272)
BayObLG, Entscheidung vom 09. August 1990 - BReg. 2 Z 79/90 (https://dejure.org/1990,1272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Jahresabrechung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 21 Abs. 5, § 28 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 15
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. BayObLGZ 1987, 86/90; BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; BayObLG WuM 1989, 41), die im Schrifttum weitgehend gebilligt worden ist (vgl. Weitnauer WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 11, 13; Palandt/Bassenge BGB 49. Aufl. § 28 WEG Anm. 3 c; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 28 WEG Rn. 3; Deckert NJW 1989, 1064 f.), muß die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr geben.

    Zu einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung gehören auch die Einzelabrechnungen, in denen die Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden (BayObLGZ 1987, 86/89 und 96; 1989, 310/313; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).

    Aus diesen Gründen kann es hingenommen werden, daß die Instandhaltungsrücklage mit dem dem Wirtschaftsplan entsprechenden Betrag (Sollbetrag) unter die Ausgaben der Jahresgesamtabrechnung aufgenommen wird (in diesem Sinne schon BayObLGZ 1987, 86/91), auch wenn dies die Klarheit und Übersichtlichkeit der Jahresabrechnung beeinträchtigt.

    Zu der Abrechnung, aus der sich die Salden zu Lasten der einzelnen Wohnungseigentümer ergeben, muß in jedem Fall noch die Übersicht über den Stand der Instandhaltungsrücklage (Kontostand zu Beginn und zu Ende des Wirtschaftsjahres, Zugänge, Entnahmen) hinzukommen (BayObLGZ 1987, 86/93; 1989, 310/314 m.w. Nachw.).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
    Zu einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung gehören auch die Einzelabrechnungen, in denen die Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden (BayObLGZ 1987, 86/89 und 96; 1989, 310/313; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).

    Zu der Abrechnung, aus der sich die Salden zu Lasten der einzelnen Wohnungseigentümer ergeben, muß in jedem Fall noch die Übersicht über den Stand der Instandhaltungsrücklage (Kontostand zu Beginn und zu Ende des Wirtschaftsjahres, Zugänge, Entnahmen) hinzukommen (BayObLGZ 1987, 86/93; 1989, 310/314 m.w. Nachw.).

  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
    Zu einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung gehören auch die Einzelabrechnungen, in denen die Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden (BayObLGZ 1987, 86/89 und 96; 1989, 310/313; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).
  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. BayObLGZ 1987, 86/90; BayObLG NJW-RR 1987, 595/596; BayObLG WuM 1989, 41), die im Schrifttum weitgehend gebilligt worden ist (vgl. Weitnauer WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 11, 13; Palandt/Bassenge BGB 49. Aufl. § 28 WEG Anm. 3 c; Soergel/Stürner BGB 12. Aufl. § 28 WEG Rn. 3; Deckert NJW 1989, 1064 f.), muß die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche, inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr geben.
  • KG, 15.06.1988 - 24 W 1889/88
    Auszug aus BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
    Eine solche auf selbständige Rechnungsposten beschränkte Ungültigerklärung und Anfechtung ist zulässig (BayObLGZ 1989, 86/92; BayObLG WuM 1988, 329).
  • KG, 13.04.1987 - 24 W 5174/86

    Bankkonto; Konto; Verwalter; Getrennte; Instandhaltung; Mieteinnahmen

    Auszug aus BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 2 Z 79/90
    Zu einer ordnungsmäßigen Jahresabrechnung gehören auch die Einzelabrechnungen, in denen die Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt werden (BayObLGZ 1987, 86/89 und 96; 1989, 310/313; OLG Frankfurt OLGZ 1984, 333/334; KG NJW-RR 1987, 1160/1161).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 44/09

    Buchung von tatsächlichen und geschuldeten Zahlungen der Wohnungseigentümer auf

    Die Beklagten sind unter Berufung auf einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NJW-RR 1991, 15) der Ansicht, in die Abrechnung seien nicht die Ist-, sondern die Soll-Beträge der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage einzustellen.

    b) Für die Zuführung zur Rücklage soll indessen nach einer verbreiteten, auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGZ 1987, 86, 91; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 1996, 795) zurückgehenden Ansicht eine Ausnahme gelten.

    Das erfordert zwar keine gesonderte Abrechnung der Rücklage (insoweit zutreffend BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16 a. E.), wohl aber eine Darstellung der Entwicklung der Instandhaltungsrücklage, die den Wohnungseigentümern diesen Einblick verschafft.

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Von dem Grundsatz, daß die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebensowenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahre erwartet werden, hat die Rechtsprechung Ausnahmen lediglich bei den Kosten des Betriebes einer zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage (BayObLG WE 1992, 175; NJW-RR 1993, 1166, 1167) sowie hinsichtlich der Verbuchung des Sollbetrages der Instandhaltungsrücklage als Ausgabe in der Jahresgesamtabrechnung (BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16) zugelassen.
  • BayObLG, 05.05.1993 - 2Z BR 29/93

    Anspruch auf gerichtliche Aufhebung einer Jahresabrechnung; Anforderungen an eine

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  • OLG Köln, 30.12.1998 - 16 Wx 187/98

    Zulässigkeit der Eventualeinladung zu einer Eigentümerversammlung

    Des weiteren ist hier zwischen den beiden Versammlung ausdrücklich unterschieden und der Übergang in die zweite Versammlung förmlich festgestellt worden (vgl. BayObLG, WuM 90, 459).
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren

    In Ausnahme zum ansonsten geltenden Zu- und Abflussprinzip dürfen dabei auch die Sollzuflüsse gebucht werden, um säumige Wohngeldzahler nicht ungerechtfertigt zu privilegieren (BayObLGZ 1993, 185, 188; BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16; Spielbauer/Then, WEG, § 28 Rz. 40, a.A. Abramenko, in: Riecke/Schmid, WEG, 2. Aufl., § 28 Rz. 74; Niedenführ, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rz. 53).
  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der

    Von dem Grundsatz, dass die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebensowenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahre erwartet werden, werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa BayObLG WE 1992, 175; NJW-RR 1993, 1166, 1167; NJW-RR 1991, 15, 16; WuM 2002, 333) eng begrenzte Ausnahmen zugelassen, die im vorliegenden Fall jedoch ohne Bedeutung sind.
  • BayObLG, 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

    Zur Jahresabrechnung durch den Hausverwalter

    Ausnahmen von dem Grundsatz, daß die Jahresabrechnung nur tatsächliche Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahrs enthalten darf, werden bei der Instandhaltungsrücklage (BayObLG NJW-RR 1991, 15/16) und im Hinblick auf die Heizkostenverordnung.bei der Abrechnung der Heizkosten (BayObLG WE 1992, 175/176) zugelassen.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2005 - 5 W 166/05

    WEG : Ablauf der Rechtsmittelfrist eines Anfechtungsbegehren

    Dabei wird es für zulässig gehalten, die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Zahlungen zur Instandhaltungsrücklage als Ausgaben auszuweisen, auch wenn in dem betreffenden Wirtschaftsjahr der ausgewiesene Betrag tatsächlich nicht oder nicht vollständig der Rücklage zugeführt wird (BayObLG, NJW-RR 1991, 15).
  • KG, 26.09.2007 - 24 W 183/06

    Wohnungseigentum: Instandhaltungsrücklage, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

    (vgl. zu Vorstehendem BayObLG WuM 1990, 459/460; Köhler a.a.O. Rdn.40 m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.04.2001 - 16 Wx 101/00

    Einsichtnahme in Einzelabrechnungen durch Wohnungseigentümer

    Es geht nicht darum, tatsächlich angefallene Lasten und Kosten abzurechnen, sondern um die Bildung eines für einen besonderen Zweck bestimmten Vermögens (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16).

    Es war daher in dem hier gegebenen Fall, dass zulässigerweise kein eigenes Bankkonto für die Zu- und Abflüsse zur Rücklage gebildet wurde - insoweit von der Antragstellerin nicht angegriffen - richtig und konsequent, dass der Zufluss zur Instandhaltungsrücklage in der Jahresabrechnung mit dem im Wirtschaftsplan angesetzten Sollbetrag von 15.000,00 DM als Ausgabe angesetzt war (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 15, 16).

  • OLG Düsseldorf, 24.11.2003 - 3 Wx 123/03

    Zur hinreichenden Transparenz einer Jahresabrechnung

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 66/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

  • LG München I, 26.04.2012 - 36 S 15145/11

    Langfristige Vermietung von WEG -Gemeinschaftsflächen an Dritte bzw.

  • OLG Saarbrücken, 26.01.1999 - 5 W 212/98

    Ungültigkeit von Entscheidungen einer Eigentümerversammlung wegen Mangel der von

  • BayObLG, 18.02.1998 - 2Z BR 134/97

    Rechtsschutzbedürfnisses für die Anfechtung der Genehmigung des Wirtschaftsplans

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 397/97

    Ungültigerklärung die Genehmigung der Jahresabrechnung wegen erheblicher Mängel

  • BayObLG, 27.01.1994 - 2Z BR 88/93

    Neubestellung eines Verwalters mit 3/4-Mehrheit

  • BayObLG, 10.04.1996 - 2Z BR 32/96

    Entschuldigtes Ausbleiben eines Beteiligten in mündlicher Verhandlung mit

  • KG, 28.01.1994 - 24 W 1145/93

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses; Anforderungen an eine nach

  • BayObLG, 10.10.1996 - 2Z BR 106/96
  • BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 11/94

    Jahresabrechnung für eine Eigentumswohnanlage

  • AG Neuss, 07.01.2011 - 82 C 2583/10

    Ansatz des Soll-Betrags in der Abrechnung zur Instandhaltungsrücklage als fiktive

  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 15 W 107/96

    Pflichtenkreis des Verwalters einer Wohungseigentümergemeinschaft; Pflicht zur

  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 110/98

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung

  • BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 126/92

    Ungültigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich der Nutzung

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