Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 16.05.1990 - 3 O 2814/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4841
LG Nürnberg-Fürth, 16.05.1990 - 3 O 2814/86 (https://dejure.org/1990,4841)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16.05.1990 - 3 O 2814/86 (https://dejure.org/1990,4841)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 16. Mai 1990 - 3 O 2814/86 (https://dejure.org/1990,4841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.05.1995 - VI ZR 158/94

    Überprüfungs- und Befundsicherungspflicht des Herstellers kohlensäurehaltigen

    34 Sollte sich bei der neuen Verhandlung ergeben, daß keine Ausmuschelung an der Flasche vorhanden war und deshalb auch weder diese noch ein unter der Ausmuschelung vorhandener Haarriß Ursache des Platzens der Flasche sein konnte, sondern ein feinster, mit dem menschlichen Auge nicht sichtbarer Haarriß an anderer Stelle der Flasche, dann schuldet die Beklagte der Klägerin kein Schmerzensgeld, wenn sie ihre Befundsicherungspflicht nicht verletzt hat, wenn also der Berstdruck in Ordnung war und wenn auch die Zeitspanne, in der die Flaschen dem Vorspanndruck ausgesetzt waren, ausreichend lang bzw. der Beklagten eine verlängerte Druckprüfung nicht zumutbar war (vgl. dazu LG Nürnberg-Fürth, NJW-RR 1991, 287).
  • OLG Nürnberg, 21.11.2000 - 1 U 2923/00

    Schmerzensgeld wegen leichtsinniger Augenverletzung

    Ein Vergleich mit von der Rechtsprechung entschiedenen, ähnlich gelagerten Fällen ergibt, dass das zuerkannte Schmerzensgeld eher im oberen als im unteren Bereich des bislang üblichen angesiedelt ist (siehe in Hacks-Ring-Böhm, Schmerzensgeldtabelle, 19. Aufl., insbesondere Nr. 1735 = Urteil des OLG Düsseldorf vom 6.7.1990, VersR 1992, 462 : 30.000 DM bei Erblindung eines Auges, MDE 30 %, bei grob fahrlässigem Verhalten; Nr. 1813: Urteil des OLG Köln vom 16.12.1987, ZfS 1989, 78: 35.000 DM bei Verlust eines Auges mit Berufsunfähigkeit; Nr. 1853: Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 16.5.1990, ZfS 1990, 223 : 40.000 DM bei Erblindung eines Auges; Nr. 1876: Urteil des OLG München vom 20.11.1986, DAR 1988, 55 : 40.000 DM bei einem restlichen Sehvermögen von 20.% auf dem verletzten Auge sowie einer.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht