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   OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 18 U 166/89   

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OLG Düsseldorf, 08.02.1990 - 18 U 166/89 (https://dejure.org/1990,6216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1990 - 18 U 166/89 (https://dejure.org/1990,6216)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 18 U 166/89 (https://dejure.org/1990,6216)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 55
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 12 U 90/04

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der Folgen eines

    Zutreffend hat das Landgericht weiter ausgeführt, dass sich der vorliegende Fall von der Entscheidung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8.2.1990 -18 U 166/89- (NJW-RR 1991, 55) unterscheidet.
  • OLG Köln, 27.05.2002 - 5 U 202/01

    Definition des Reiseveranstalters; Möglichkeit einer Jeep-Safari als normales

    Diese Ausnahmen sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt angenommen worden, wenn eine konkrete Weisungs- und Einflussmöglichkeit bezogen auf die jeweilige Ausflugsfahrt durch das Reiseunternehmen gewährleistet war, also ein Repräsentant des Reiseunternehmens, der bereit und in der Lage war, konkret einzugreifen und Weisungen zu erteilen, zu diesem Zweck an der Veranstaltung teilnahm (so im Fall des OLG München Urt. vom 29.1.1988 - 8 U 2885/87 - ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, 55 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 23.08.1993 - 24 S 394/92

    Reisevertrag; Ersatzansprüche bei Erkrankung infolge mangelhafter Verpflegung

    Der Kläger kann neben der auf § 651f Abs. 1 BGB gestützten Rückerstattung des Reisepreises zusätzlich eine Entschädigung nach § 651f Abs. 11 BGB für entgangene Urlaubsfreude verlangen (Kammer NJW-RR 1992, Seite 823, a. A. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, Seite 55).
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - 8 U 2932/95

    Wirksamkeit eines in Deutschland vereinbarten privatschriftlichen Verkaufs eines

    Die stillschweigende Wahl des deutschen Rechts für das Verpflichtungsgeschäft folgt zur Überzeugung des Berufungsgerichts daraus, daß alle Vertragsbeteiligten Deutsche sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, daß der Vertrag in deutscher Sprache verfaßt und im deutschen Inland in M. geschlossen worden ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1991/55).
  • AG Hannover, 15.10.2002 - 511 C 1255/02

    Anspruch auf Minderung des Reisepreises; Anspruch auf Schadensersatz wegen

    In welcher Form oder welchen Inhalts die Beklagte in sonstiger Weise für speziell diesen Ausflug geworben haben soll, ist nicht ersichtlich (anders z.B. in dem Fäll des OLG Düsseldorf, NJW-RR 1991, S. 55 [OLG Düsseldorf 08.02.1990 - 18 U 166/89] , wo der Reiseveranstalter schon im Katalog auf die den Jeepausflug ausführende Firma als "unsere erfahrenen ausländischen Sonnenreisen-Vertretungen" hingewiesen hat, und das Jeepsafari-Unternehmen im Hotel auch auf einem Firmenbogen der Beklagten für den Ausflug geworben hat).
  • LG Kleve, 04.11.1998 - 4 S 160/98

    Zurückweisung einer Anspruchsanmeldung im Reisevertragsrecht wegen fehlender

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