Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 05.12.1990

Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90   

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BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90 (https://dejure.org/1990,1907)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1990 - BReg. 2 Z 154/90 (https://dejure.org/1990,1907)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - BReg. 2 Z 154/90 (https://dejure.org/1990,1907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungsmiteigentümer als Störer bei vertragswidriger Nutzung durch Dritte; Anspruch auf Unterlassung der zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines sich im Teileigentum befindlichen Ladenlokals; Widerspruch zwischen tatsächlicher Nutzung und Begründungsvertrag; Beurteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 658
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nicht von der Abwehrklage wegen Eigentumsstörung (§ 1004 Abs. 1 BGB; vgl. z.B. BGHZ 67, 252, 253 m.w.N.; BayObLG, NJW-RR 1991, 658, 659) [BayObLG 20.12.1990 - 2 BReg Z 154/90].
  • BayObLG, 10.06.1998 - 2Z BR 15/98

    Vergleich über die Nutzung seiner Wohnung

    g) Die Vermietung der Wohnung der Antragsgegnerin an deren Ehemann und die Nutzung durch diesen ändern nichts daran, daß sich der Unterlassungsanspruch gegen die Antragsgegnerin als Wohnungseigentümerin richtet (vgl. BayObLG WUM 1991, 208; BayObLG MittBayNot 1997, 369, jeweils m.w.N.).

    Die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten der zur Nutzungsunterlassung verpflichteten Antragsgegnerin offenstehen, um die unzulässige Nutzung durch ihren Ehemann zu beenden, ist gegebenenfalls im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 45 Abs. 3 WEG , § 890 ZPO zu prüfen (vgl. BGH NJW 1996, 714 ; BayObLG WuM 1991, 208/209).

  • BayObLG, 02.07.1999 - 2Z BR 56/99

    Auslegung einer Teilungserklärung

    e) Zu Recht hat das Landgericht in der Verpachtung des Restaurants durch die Antragsgegnerin keinen Grund gesehen, der dem gegen sie gerichteten Unterlassungsanspruch entgegenstehen könnte (vgl. § 14 Nr. 2 i.V.m. Nr. 1 WEG ; BayObLG, WuM 1991, 208 f.).

    Die vom Landgericht eingeräumte "Auslauffrist" hat rechtlich die Bedeutung, daß erst bei einem Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung nach Ablauf der Eingeräumten Frist ein Ordnungsgeld verhängt werden kann (vgl. BayObLG, WuM 1991, 208, 209, zugleich zur Vollstreckung des Unterlassungsanspruchs bei einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch einen Mieter oder Pächter).

  • BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 63/93

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung von Musikveranstaltungen

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 658/659), daß einem Wohnungseigentümer nicht vorgeschrieben werden kann, auf welche Weise er einen geschuldeten Erfolg, nämlich die Unterlassung der unzulässigen Nutzung oder die Unterlassung und Verhinderung von unzulässigem Lärm erreicht.
  • OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93

    Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen

    Auf die konkrete Störung eines bestimmten Wohnungseigentümers im jeweils gegebenen Falle kommt es hierfür nicht an (BayObLGZ 1990, 15, 17; BayObLG, WuM 1985, 237 ; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.; BayObLG NJW-RR 91, 658; OLG Karlsruhe WuM 93, ZPO ; BayObLG R 93, 57).

    Dies gilt zum einen, wenn der Eigentümer selbst diese störende Nutzung betreibt, aber auch dann, wenn er die Ausübung der Nutzung einem Dritten, also etwa einem Pächter überlassen hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1987, 463; NJW-RR 1991, 658 mit Nachweisen).

  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Das Wohnungseigentumsgericht kann ihn allerdings nicht zu bestimmten Maßnahmen verpflichten, insbesondere nicht dazu, die Räumung zu betreiben (BayObLG NJW-RR 1991, 658 f.).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 3 W 91/97

    Nutzung eines "Cafés" als Bistro mit Spielsalon

    Sie hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen, daß eine vom Teilungsplan abweichende Nutzung unterbleibt (Vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1987, 463, 464; 1991, 658; OLG München NJW-RR 1992, 1492, 1493; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl. § 14 Rdnr. 42, 49 ff und § 15 Rdnr. 30).
  • OLG München, 25.02.1992 - 25 U 3550/91

    Inhalt der Zweckbestimmung "Eisdiele und Cafe" - Anspruch der Wohnungseigentümer

    Das gilt zum einen, wenn der Wohnungseigentümer selbst die störende Nutzung betreibt, aber auch dann, wenn der Wohnungseigentümer die Ausübung der Nutzung einem Dritten, etwa einem Mieter oder Pächter, überlassen hat (vergl. BayObLG NJW-RR 1987, 463 ; NJW-RR 1991, 658 ).
  • BayObLG, 03.04.2003 - 2Z BR 11/03

    Abänderung der Zweckbestimmung von Räumen im Wege eines Nachtrags zur

    Die Unterlassungspflicht des Antragsgegners schließt nämlich die Pflicht ein, dahin tätig zu werden, dass die unzulässige Nutzung des Teileigentums durch den Mieter unterbunden wird; er hat alle ihm zumutbaren rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Verpflichtung zu erfüllen (BayObLG NJW-RR 1991, 658 f.; NZM 1999, 866 f.; NJW-RR 2002, 1092).
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Damit soll ihr für die Umstellung der bisherigen Nutzung des Teileigentums durch ihren Mieter eine angemessene Frist eingeräumt werden (vgl. BayObLG WuM 1991, 208/209).
  • BayObLG, 28.02.2005 - 2Z BR 237/04

    Beeinträchtigungen durch Abendlokal mit Live-Musik

  • BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung

  • OLG Zweibrücken, 29.11.1993 - 3 W 133/93
  • BayObLG, 24.08.1995 - 2Z BR 57/95

    Selbstständiger Beschwerdegrund bei Berücksichtigung von Zuwiderhandlungen durch

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.12.1990 - 4 U 92/90   

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OLG Hamburg, 05.12.1990 - 4 U 92/90 (https://dejure.org/1990,9690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.1990 - 4 U 92/90 (https://dejure.org/1990,9690)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - 4 U 92/90 (https://dejure.org/1990,9690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 658
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Nürnberg, 12.03.2024 - 3 U 1856/23

    Leistungen, Eintragung, Kaufpreis, Berufung, Grundschuld, Zahlung, Erbbauzins,

    cc) Selbst wenn man - abweichend hiervon - mit dem HansOLG Hamburg (Urteil vom 5. Dezember 1990, 4 U 92/90, …
  • LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 476/09

    Der Erbbauzinsanspruch muss für eine dingliche Wirkung durch Eintragung einer

    Nr. 1 bis 5 eingetragenen Grundschulden nachrangig war und mit dem Zuschlag erloschen ist (BGH NJW 87, 1942; OLG Hamburg NJW-RR 1991, 658).

    Schuldrechtlichen Vereinbarungen zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten gehen auf den Ersteher in der Zwangsversteigerung nicht über und sind daher wertlos (OLG Hamburg in NJW-RR 1991, 658; BGH in NJW 1987, 1942).

  • OLG Köln, 05.10.2000 - 1 U 25/00

    Haftung eines Luftfrachtführers bei Beförderungsverweigerung

    Dies ergibt sich aus § 324 Abs. 1 BGB, wonach der Gläubiger nicht nur ein Verschulden im Sinne des § 276 BGB, sondern auch solche Umstände zu vertreten hat, die nach der vertraglichen Risikoverteilung in seine Sphäre fallen (vgl. nur BGH NJW 80, 700; OLG Hamburg, NJW-RR 91, 658; Erman/Battes, BGB, 10. Aufl., § 324 Rdnr. 2; MünchKomm-Emmerich, BGB, 3. Aufl., § 324 Rdnr. 7 ff.; Soergel-Wiedemann, BGB, 12. Aufl., vor § 323 Rdnr. 114).
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