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BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 305/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Verzugsheilende Wirkung - Einvernehmliches Hinausschieben - Festgelegte Leistungszeit - Stundung - Neubestimmung des Termins
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Stundungszusage heilt Verzug (IBR 1992, 3)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 822
- WM 1991, 291
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 19.07.2013 - 22 U 211/12
Anforderungen an das Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB
Erfolgt diese Änderung der Leistungszeit (bzw. Frist) auf unbestimmte Zeit (oder wie hier unter einer später ausgefallenen Bedingung "Einigung über den verbleibenden Vertragswert"), kann der Schuldner nur dann mit der Stellung einer Sicherheit (i.S. seiner Mitwirkungsobliegenheit, s.o.) in Verzug geraten, wenn der Gläubiger in der Folgezeit einen neuen Leistungstermin bestimmt (bzw. eine erneutes Sicherheitsverlangen unter Setzung einer neuen, angemessenen Frist i.S.v. § 648a BGB setzt), innerhalb derer der Schuldner seiner Pflicht bzw. Obliegenheit nicht nachkommt (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1990, VIII ZR 305/89, NJW-RR 1991, 822). - BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89
Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft
Nach Beendigung des Verzuges besteht ein Rücktrittsrecht des Gläubigers nicht mehr (BGHZ 34, 191, 197 für den Fall der Verjährung; Senatsurteil vom 24. Oktober 1990 - VIII ZR 305/89, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 b für den Fall der Stundung;… im übrigen MünchKomm/Walchshöfer, BGB, 2. Aufl., § 284 Rdnr. 48;… Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rdnr. 52;… Palandt/Heinrichs aaO. § 284 Anm. 6 d; Müller DB 1970, 1209, 1210 [BFH 04.03.1970 - I R 123/68];… Eisenhardt aaO. S. 493 jedenfalls für Verzugsbeendigung durch Erfüllung). - VG Düsseldorf, 19.08.2015 - 20 K 63/15
Rechtmäßigkeit von Verzugszinsfestsetzungsbescheide aufgrund rückständiger …
vgl. etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Juli 2011 - 8 ME 113/11 - BGH, Urteil 24. Oktober 1990 - VIII ZR 305/89 - zitiert nach juris.
- OLG Düsseldorf, 09.06.1994 - 10 U 187/93
Haftung des Schuldners für einen weiteren Schaden am reparierten Kfz bei Abholung …
Dieser Verzug des Beklagten ist jedoch durch eine nachträgliche konkludente Stundungsvereinbarung der Parteien geheilt worden (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1991, 822 ). - OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 8 ME 113/11
Zulässigkeit einer Beschwerde ohne einen entsprechenden Antrag
Denn die für den Verzugseintritt unabdingbare Voraussetzung der Fälligkeit entfällt, wenn der Gläubiger den Anspruch stundet (vgl. BGH, Urt. v. 24.10.1990 - VIII ZR 305/89 -, NJW-RR 1991, 822;… juris-PK, BGB, 5. Aufl., § 286 Rn. 61). - LG Frankfurt/Main, 19.03.2019 - 6 O 103/17
- OLG Düsseldorf, 01.07.2005 - 23 U 202/04 Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Parteien sich im Zusammenhang mit der Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens darauf geeinigt hatten, dessen Ergebnisse abzuwarten, wie das Landgericht meint (dann läge die Annahme einer Stundung nahe, die einen seit August 2000 bestehenden Verzug zunächst beendet haben könnte, vgl. BGH NJW-RR 1991, 822).