Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 30.11.1990 - 2 U 152/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausfiltern des Signals eines privaten TV-Programmanbieters für angeschaltete Haushalte; Räumliche und sachlich-gegenständliche Marktabgrenzung der Kabelprogramm-Verbreitung; Antrag auf Unterlassen wegen rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.05.1990 - 3 KfH O 50/90
- OLG Stuttgart, 30.11.1990 - 2 U 152/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 941
- ZUM 1991, 148
- afp 1991, 641
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.1969 - KVR 6/68
Diskriminierung durch Nichtzulassung zu einer Fachmesse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 14.08.1979 - 1 W 28/79
Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Befangenheit bei Hinweis auf die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.05.1979 - KZR 13/78
Klage auf Wiederbelieferung mit Ware gegen den Produzenten - Verweigerung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06
Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand
Auch das OLG Stuttgart (NJW-RR 1991, 941) grenzt aus der Netzebene 4 die Hotels nicht aus, wenn es ausführt, dass die hausinterne Weiterleitung an verschiedene Wohnungen oder verschiedene Zimmer von der Netzebene 4 umfasst sei. - OLG Hamburg, 15.07.1999 - 3 U 232/92
Verpflichtung der Vertreiber von TV-Großgemeinschaftsantennenanlagen und …
Wie bereits das OLG Stuttgart zutreffend entschieden hat, besteht insoweit kein Zwang zur Schematisierung ohne Rücksicht auf Art und Akzeptanz des jeweiligen Programms (OLG Stuttgart, AfP 1991, 641).