Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 21.02.1991

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 101/91   

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https://dejure.org/1991,4237
OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 101/91 (https://dejure.org/1991,4237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.12.1991 - 7 U 101/91 (https://dejure.org/1991,4237)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Dezember 1991 - 7 U 101/91 (https://dejure.org/1991,4237)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 273 § 535 § 550b § 765
    Anspruch des Mieters auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde bei Mietkaution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsanmerkung, 12.2.2007)

    §§ 535, 765 BGB
    Pflicht zur Rückgabe einer Bürgschaftsurkunde als Sicherheit einer Mietkaution // Verpflichtung zur Rückgabe einer Mietbürgschaft

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1036
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 122/64

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen verjährter Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamm, 03.12.1991 - 7 U 101/91
    Denn die Beklagte kann zwar im Rahmen des Zurückbehaltungsrechtes nach § 273 BGB dem Kläger analog § 390 S. 2 BGB entgegenhalten, daß die wechselseitigen Forderungen sich in unverjährter Zeit gegenüberstanden (vgl. zur analogen Anwendung des § 390 S. 2 BGB auf das Zurückbehaltungrecht BGHZ 48, 116 ); dies schließt aber nicht aus, daß der erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommene Bürge dann die dem Hauptschuldner zustehende Verjährungseinrede erhebt, § 768 BGB .
  • LG Hannover, 22.02.2013 - 14 S 58/12

    Herausgabeanspruch des Kautionssparbuchs und Freigabe des verpfändeten

    Geht der Vermieter weder gegen den Bürgen noch gegen den Mieter vor, so ist er nach Ablauf einer Prüfungs- und Überlegungsfrist schon deshalb zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verpflichtet (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1036 [OLG Hamm 03.12.1991 - 7 U 101/91] ; LG Saarbrücken NJW-RR 2000, 822).
  • AG Hanau, 25.06.2014 - 37 C 285/13

    Vermieter schuldet Wärmeversorgung aufgrund des Mietvertrages

    Dieses kann der Vermieter jedoch selbst dann, wenn er noch Forderungen hat, nach Ablauf der 6 monatigen Prüffrist nicht mehr ausüben, da der Sicherungszweck grundsätzlich nach Fristablauf wegfällt (OLG Hamm, Urteil vom 03.12.1991 - Aktenzeichen 7 U 101/91; OLG Celle, Urteil vom 08. Dezember 1993 - Aktenzeichen 2 U 26/93 (für die Aufrechnung); OLG Celle, Urteil vom 14.12.1984 - Aktenzeichen 2 U 7/84; LG Kiel, Urteil vom 04.05.2000, Aktenzeichen 10 S 5/00; LG Bonn, Beschluss vom 03.11.2010 - Aktenzeichen 6 S 175/10; LG Baden-Baden, Urteil vom 29.10.2002, Aktenzeichen: 3 T 40/02; LG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.1999 - Aktenzeichen 13 BS 102/99; AG Köln, Urteil vom 26.09.2000 - 201 C 168/00 - Juris; Blank in Blank/Börstinghaus Miete 3. Aufl. 2008 Rn. 87; Ehlert in Beck'scher Online-Kommentar BGB, Hrsg: Bamberger/Roth § 551 Rn. 38/42; Grüneberg in Palandt BGB 72. Aufl. 2013, § 273 Rdn. 15).
  • LG Bonn, 03.11.2010 - 6 S 175/10

    Die Herausgabe eines Kautionssparbuchs sowie die Freigabe eines verpfändeten

    Geht der Vermieter weder gegen den Bürgen noch gegen den Mieter vor, so ist er nach Ablauf einer Prüfungs- und Überlegungsfrist schon deshalb zur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verpflichtet (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1036; LG Saarbrücken NJW-RR 2000, 822).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.02.1991 - 5 UH 1/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2334
OLG Oldenburg, 21.02.1991 - 5 UH 1/91 (https://dejure.org/1991,2334)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.1991 - 5 UH 1/91 (https://dejure.org/1991,2334)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 1991 - 5 UH 1/91 (https://dejure.org/1991,2334)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 9 AGBG ; § 157 BGB; § 535 BGB; § 536 BGB
    Vermieter; Ausgleichsanspruch in Geld; Wohnungsmieter; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Ergänzende Vertragsauslegung; Beendigung des Mietverhältnisses; Modernisierung der Wohnung; Umbau der Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vermieter; Ausgleichsanspruch in Geld; Wohnungsmieter; Schönheitsreparaturen; Formularmietvertrag; Ergänzende Vertragsauslegung; Beendigung des Mietverhältnisses; Modernisierung der Wohnung; Umbau der Wohnung

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    AGBG § 9; BGB § 157, § 535, § 536

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 19.07.1989 - 5 UH 1/88

    Ausgleichsanspruch des Vermieters für unterlassene Schönheitsreparaturen wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1991 - 5 UH 1/91
    Diese Rechgtsauffassung hat der Senat bereits in seiner Entscheidung v. 19.7.1989 - 5 UH 1/88 [= WM 1990, 103) vertreten - wenn auch aus formellen Gründen damals ohne nähere Begründung.
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1991 - 5 UH 1/91
    Insoweit ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wäre der nicht geregelte Fall bedacht worden (BGHZ 84, 1, 7).
  • BGH, 29.11.1989 - VIII ZR 323/88

    Vereinbarung einer Erwerbsoption in einem Finanzierungsleasingvertrag

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.1991 - 5 UH 1/91
    Diese Rechgtsauffassung hat der Senat bereits in seiner Entscheidung v. 19.7.1989 - 5 UH 1/88 [= WM 1990, 103) vertreten - wenn auch aus formellen Gründen damals ohne nähere Begründung.
  • OLG Köln, 11.01.2001 - 12 U 90/00

    Verjährungsunterbrechung durch Erhebung der Wechselklage

    Bei der Übernahme von Schönheitsreparaturen durch den Mieter im Mietvertrag wird im Übrigen eine Geldzahlungspflicht des Mieters bei Nichtdurchführung der Maßnahmen aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung auch dann bejaht, wenn der Vermieter die Räume umbauen will (vgl. BGHZ 92, 363, 369 ff.; BGHZ 77, 301 ff.; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036, 1037; OLG Schleswig NJW 1983, 1333; Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 7. Aufl., Rdn. 1209).
  • LG Duisburg, 11.06.1996 - 23 (7) S 426/95

    Verpflichtung des Mieters zur Zahlung eines Ausgleichs für die Renovierung seiner

    In solchen Fällen legt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 77, 301 - NJW 1980, 2341; BGHZ 92, 363 = NJUW 1985 480; BGH NJW 1985, 2413, vgl. weiter OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 1036) den Mietvertrag ergänzend dahingehend aus, daß der Mieter nicht mehr zur Renovierung verpflichtet ist, jedoch bei Beendigung des Mietverhältnisses einen Ausgleich durch Geldzahlung schuldet.
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