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   BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92   

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https://dejure.org/1992,1174
BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92 (https://dejure.org/1992,1174)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1992 - 2Z BR 26/92 (https://dejure.org/1992,1174)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1992 - 2Z BR 26/92 (https://dejure.org/1992,1174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 § 28 Abs. 5
    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 466/90
  • LG München I - 13 T 16147/91
  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1169
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.05.1990 - BReg. 2 Z 44/90

    Wohngeldinkasso: Genehmigung der Einzelabrechnungen erforderlich?

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92
    Wenn nämlich nur über die Seite 1 Beschluss gefasst wurde, war die Abrechnung zwar unvollständig, weil die Einnahmenseite fehlte (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108) und außerdem die erforderliche Übersicht über die Kontenstände (BayObLGZ 1989, 310/314).

    Gleichwohl bleibt es dem Verwalter unbenommen, diesen Saldo in einer gesonderten Kontoübersicht auszuweisen (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108); dies wird in der Regel auch zweckmäßig sein.

    Auch in diesem Fall ist allerdings der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung nur hinsichtlich dieses Betrags für ungültig zu erklären (BayObLG NJW-RR 1990, 1107 ).

    Eine erneute Abrechnung und Beschlussfassung der Wohnungseigentümer erübrigt sich hier ausnahmsweise, weil sich ohne die beanstandeten Beträge von 411, 79 DM und 1352, 04 DM ohne weiteres ein Guthaben für den Antragsteller von 509, 86 DM errechnet (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92
    Wenn nämlich nur über die Seite 1 Beschluss gefasst wurde, war die Abrechnung zwar unvollständig, weil die Einnahmenseite fehlte (BayObLG NJW-RR 1990, 1107/1108) und außerdem die erforderliche Übersicht über die Kontenstände (BayObLGZ 1989, 310/314).

    Vielmehr hätte der Antragsteller nur einen Anspruch auf Ergänzung der Abrechnung und Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die ergänzte Abrechnung (BayObLGZ 1989, 310/313).

    Der Mangel der Abrechnung führt aber nur dazu, dass dieser Teil für ungültig zu erklären ist (BayObLGZ 1989, 310/312).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Die Genehmigung von Jahresabrechnung bzw. Wirtschaftsplan kann aber nur insoweit für ungültig erklärt werden, als sie angegriffen worden ist (BayObLG NJW-RR 1990, 1107, 1108; 1992, 1169 f.; WE 1995, 91, 92; KG NJW-RR 1991, 1235, 1236; Jennißen, aaO, XII 3 f.; Merle, in Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 28 Rdn. 51; Niedenführ/Schulze, aaO, § 28 Rdn. 83).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 231/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Passivlegitimation bei Beschlussanfechtungsklage bzw.

    Dem Kläger dürfte insoweit ein Anspruch auf Ergänzung der unvollständigen Abrechnungen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; OLG Hamm, NZM 1998, 923, 924; OLG Schleswig, ZMR 2006, 665, 667) durch einen Beschluss aller Wohnungseigentümer zustehen.
  • BGH, 15.11.2019 - V ZR 9/19

    Heizungskostenabrechnung in der Wohnungseigentumsanlage bei großem Wärmeverlust

    Ob das bloße Fehlen der Angabe der Kontostände am Anfang und Ende des Abrechnungszeitraums nur einen Anspruch auf Ergänzung begründet oder den Beschluss über die Jahresabrechnung anfechtbar macht (so LG München, ZWE 2012, 140; LG Frankfurt, ZWE 2016, 332; AG München, ZMR 2017, 20; Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 129; Jennißen in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 28 Rn. 125 mwN; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 114; a.A. BayObLG, NJW-RR 1992, 1169; ZMR 2003, 692; OLG Schleswig, MietRB 2008, 2), kann dahinstehen.
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