Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.1991 - 3 WF 141/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4998
OLG Düsseldorf, 20.09.1991 - 3 WF 141/91 (https://dejure.org/1991,4998)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.1991 - 3 WF 141/91 (https://dejure.org/1991,4998)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 1991 - 3 WF 141/91 (https://dejure.org/1991,4998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 198
  • FamRZ 1992, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 11.10.2006 - 19 W 51/06

    Einstweilige Verfügung wegen des Erwerbsschadens eines Verkehrsunfallverletzten:

    Vergleichbar den Fällen des Notunterhaltes (vgl. etwa OLG Karlsruhe, NJW 1995, 1908; OLG Frankfurt FamRZ 1990, 540; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 198) ist eine Leistungsverfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile im Sinne des § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädigter unfallbedingt die Grundlage seiner persönlichen und wirtschaftlichen Existenz nicht aufrechterhalten kann, er also in eine Notlage geraten ist, so dass er dringend auf die sofortige Erfüllung seines Leistungsanspruches angewiesen ist (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 803).

    Dieser im Bereich des Notunterhalts anerkannte Grundsatz (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 198, 199; OLG Frankfurt, FamRZ 1990, 540) ist auch auf Leistungsverfügungen anzuwenden, die auf Abschlagszahlungen aus Ansprüchen gemäß §§ 842, 843 BGB gerichtet sind.

  • LG Freiburg, 19.08.1999 - 10 O 53/99

    Konkursfestigkeit einer Direktversicherung aufgrund Gehaltsumwandlung

    Diese Rechtsauffassung wird auch von dem OLG Düsseldorf (17. Senat/NJW-RR 92, 198, 799 rechte Spalte) vertreten, und hat in der Literatur teilweise Zustimmung gefunden (vgl. Kilger/Schmidt, Konkursordnung, 17. Aufl. 1997, § 1, KO, Anm. 2 B c aa; Hess, Konkursordnung 6. Aufl., § 43 KO Rn. 189; wohl auch Gottwald, EWiR 1998, 1011 [OLG Karlsruhe 19.12.1997 - 1 U 170/97] ; Bayer, Der Vertrag zugunsten Dritter, 1995, S. 266).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht