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   BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90   

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BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90 (https://dejure.org/1991,1540)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1991 - II ZR 170/90 (https://dejure.org/1991,1540)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1991 - II ZR 170/90 (https://dejure.org/1991,1540)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewerkschaft - Mitgliedsausschluß - Einschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 25, § 39
    Grundsätze zum Gewerkschaftsausschluß

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 25, 39; MitBestG § 20
    Ausschluß von Gewerkschaftsmitgliedern: II. Unterscheidung zwischen Ausschlußgründen, die mit einer eigenen Kandidatur zum Betriebsrat zusammenhängen und anderen Gründen - Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 914 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 246
  • MDR 1991, 688
  • WM 1991, 948
  • BB 1991, 1565
  • DB 1991, 1684
  • JR 1994, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Die Ansicht des Berufungsgerichts, Gewerkschaftsausschlüsse seien generell oder doch jedenfalls dann, wenn sie im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Mitgliedes bei Wahlen erfolgen, nur unter den in BGHZ 102, 265 bezeichneten erschwerten Voraussetzungen zulässig, beruht auf einer Verkennung der Tragweite der in dieser Senatsentscheidung ausgesprochenen Grundsätze.

    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).

    Dieses Recht liefe leer, wenn es nicht auch die Befugnis einschlösse, der Belegschaft unter Inkaufnahme des damit zwangsläufig verbundenen Verlustes an innergewerkschaftlicher Geschlossenheit im Kampf um Wählerstimmen die eigenen Vorstellungen zu unterbreiten, was - und zwar selbst in der Zeit zwischen zwei Betriebsratswahlen - auch das Recht einschließen müsse, die Betriebsratsarbeit der eigenen Gewerkschaft zu kritisieren (BGHZ 102, 265, 277 f.).

    Danach muß die Ausschlußentscheidung eine Stütze im Gesetz oder einer gerichtlicher Inhaltskontrolle standhaltenden Satzungsbestimmung haben, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen sein und darf im Einzelfall nicht unbillig sein (vgl. BGHZ 93, 151, 152 f. [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84]; 102, 265, 276 f.; 105, 306).

    Angesichts der Schwere der den Klägern mithin zur Last fallenden Verstöße gegen ihre Mitgliedschaftspflichten kann die Entscheidung der Beklagten, die Kläger wegen gröblicher Schädigung der Gewerkschaft nach § 7 Ziff. 1 a der Satzung auszuschließen, jedenfalls unter Berücksichtigung des ihr zustehenden, wenn auch begrenzten Beurteilungsspielraums (BGHZ 102, 265, 277) nicht als unbillig bezeichnet werden.

  • BGH, 19.01.1981 - II ZR 20/80

    Ausschluss eines Gewerkschaftsmitgliedes - Verlust sozialer Schutzrechte und

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).

    Im Hinblick auf diese Zielsetzung des Gesetzgebers des Betriebsverfassungsgesetzes gehört es nach dem Verständnis des Senats zur Wahlfreiheit im Sinne des § 20 Abs. 2 BetrVG, daß auch jedes Gewerkschaftsmitglied unter bestimmten Voraussetzungen das Recht haben muß, sich bei Betriebsratswahlen, ohne deshalb innergewerkschaftliche Sanktionen befürchten zu müssen, auf einer nicht von seiner Gewerkschaft unterstützten Liste um einen Sitz im Betriebsrat zu bewerben, wenn es der Ansicht ist, dies diene dem Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes (so besonders deutlich Urt. v. 19. Januar 1981 aaO S. 2179).

    Der vorliegende Fall erfordert keine Entscheidung, ob an dieser Rechtsprechung ungeachtet der an ihr inzwischen geübten Kritik (vgl. dazu die Nachweise im Urteil vom 19. Januar 1981 aaO S. 2179 sowie bei MüKo/Reuter, BGB 2. Aufl. § 25 Rdn. 35, 36) auch in Zukunft uneingeschränkt festzuhalten ist.

  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).
  • BGH, 10.12.1984 - II ZR 91/84

    Aufnahmezwang für die IG Metall

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Danach muß die Ausschlußentscheidung eine Stütze im Gesetz oder einer gerichtlicher Inhaltskontrolle standhaltenden Satzungsbestimmung haben, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen sein und darf im Einzelfall nicht unbillig sein (vgl. BGHZ 93, 151, 152 f. [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84]; 102, 265, 276 f.; 105, 306).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Danach muß die Ausschlußentscheidung eine Stütze im Gesetz oder einer gerichtlicher Inhaltskontrolle standhaltenden Satzungsbestimmung haben, in verfahrensfehlerfreier Weise zustande gekommen sein und darf im Einzelfall nicht unbillig sein (vgl. BGHZ 93, 151, 152 f. [BGH 10.12.1984 - II ZR 91/84]; 102, 265, 276 f.; 105, 306).
  • BGH, 13.06.1966 - II ZR 130/64

    Ausschluß eines Gewerkschaftsmitglieds nach Betriebsratswahl

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet nicht nur den Bestand der Gewerkschaft als solcher, sondern - zumindest im Kern - auch das Recht, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu betätigen (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 50, 290, 367).
  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 17/77

    Ausschluß aus Gewerkschaft wegen Gegenkandidatur bei Betriebswahl

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - II ZR 170/90
    Die dortigen Ausführungen können, wenn sie nicht zu einer ungerechtfertigten Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts der Gewerkschaften durch die staatliche Gerichtsbarkeit führen sollen, nicht aus dem Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Senats herausgelöst werden, die bei Betriebsratswahlen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gewerkschaftsmitgliedern das Recht zur Kandidatur auf einer nicht von ihrer Gewerkschaft unterstützten Liste zubilligt und die Androhung oder Verhängung innerverbandlicher Sanktionen gegen eine solche Kandidatur deshalb als Fall einer gegen § 20 Abs. 2 BetrVG verstoßenden Wahlbeeinflussung wertet (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178).
  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

    Allerdings folgt aus der Gewährleistung der Koalitionsfreiheit das Recht der Beklagten, sich dagegen zu wehren, daß ihre Mitglieder für eine Vereinigung tätig werden, die ihre Ziele bekämpft oder mit ihr konkurriert (BGH Urteil vom 25. März 1991 - II ZR 170/90 - AP Nr. 3 zu § 25 BGB, zu II der Gründe; BGH Urteil vom 4. Juli 1977 - II ZR 30/76 - AP Nr. 25 zu Art. 9 GG, zu III der Gründe).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07

    Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als

    Daneben unterliegen die Ordnungsmäßigkeit des vereinsgerichtlichen Verfahrens, die Vereinbarkeit der Vereinsstrafe mit Gesetz und Satzung sowie die zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das staatliche Gericht (BGHZ 87, 337, 343 = NJW 1984, 918; BGH NJW-RR 1992, 246; NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480).
  • BGH, 10.01.1994 - II ZR 17/93

    Ausschluss aus der Gewerkschaft - Kandidatur auf einer Betriebsratswahlliste, die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 45, 314 ff. [BGH 13.06.1966 - II ZR 130/64]; 71, 126 ff.; 87, 337 ff.; 102, 265 ff.; Urt. v. 19. Januar 1981 - II ZR 20/80, NJW 1981, 2178; v. 25. März 1991 - II ZR 170/90, WM 1991, 948, 949) kann grundsätzlich niemand aus der Gewerkschaft allein aus dem Grunde ausgeschlossen werden, daß er bei Betriebsratswahlen auf einer Liste kandidiert, die nicht von seiner eigenen Gewerkschaft unterstützt wird.
  • LG Freiburg, 15.05.2012 - 14 O 46/12

    Fußballverband: Anforderungen an die Bestimmtheit von Regelungen des

    Insbesondere unterliegen die Ordnungsmäßigkeit des vereinsgerichtlichen Verfahrens, die Vereinbarkeit der Vereinsstrafe mit Gesetz und Satzung sowie die zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung der Kontrolle durch das staatliche Gericht (vgl. BGHZ 87, 337, 343; BGH NJW-RR 1992, 246; NJW 1997, 3368; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1480).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.1996 - 12 L 1639/96

    Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung;; Fahrtenbuch; Fahrzeugführer;

    Vielmehr ist an die Klägerin als Halterin des Personenkraftwagens mit dem amtlichen Kennzeichen lediglich ein Zeugenfragebogen versandt worden, dessen Versendung aber, da es insoweit an einer Ermittlungsmaßnahme gegen einen bestimmten Tatverdächtigen (vgl. BGHSt, Beschl. v. 16.3.1992 - 4 StR 55/72 -, BGHSt 24, 321 (323) = NJW 1992, 914 = JZ 1972, 748) fehlt, nicht zu einer Verjährungsunterbrechung nach § 33 OWiG führen konnte.
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