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   BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91   

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BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91 (https://dejure.org/1991,1961)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1991 - XII ZB 98/91 (https://dejure.org/1991,1961)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 (https://dejure.org/1991,1961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berichtigung der Formel eines Urteils - Beginn der einmonatigen Berufungsfrist - Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung - Ausstellung der Empfangsbestätigung in zeitlichem Zusammenhang mit der Entgegennahme eines Schriftstücks - Rückforderung der Urteilsausfertigung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a; ZPO § 516; ZPO § 319
    Empfangsbekenntnis nach Rücksendung des Schriftstücks an das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 212 a
    Wirksame Zustellung durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses bei vorheriger Gewahrsamserlangung und späterem Gewahrsamsverlust

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 251
  • FamRZ 1992, 168
  • VersR 1992, 516
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZR 599/80

    Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zustellungsabsicht

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Dies kann wirksam auch später geschehen, insbesondere auch zu einem Zeitpunkt, in dem der an dem Schriftstück einmal erlangte Gewahrsam nicht mehr andauert (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 - IVb ZR 599/80 - NJW 1981, 462, 463 m.w.N.).

    Die Ausstellung und Hinausgabe des Empfangsbekenntnisses begründet die Vermutung, daß Rechtsanwalt D. die Urteilsausfertigung als zugestellt annehmen wollte (Senatsurteil vom 29. Oktober 1980 aaO m.w.N.).

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 68/89

    Auswirkung der Urteilsberichtigung nach § 319 ZPO auf den Lauf von

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Die sofortige Beschwerde verkennt nicht, daß die Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit (§ 319 ZPO) grundsätzlich keinen Einfluß auf den Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.1990 - XI ZB 8/90

    Zustellung eines Urteils an den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Für eine Zustellung gemäß § 212a ZPO genügt zwar nicht die Entgegennahme des Schriftstücks durch das Kanzleipersonal; vielmehr muß der Rechtsanwalt selbst als Zustelladressat Kenntnis von dessen Zugang erlangen und sodann entscheiden, ob er es als zugestellt annehmen will (vgl. BGH, Beschluß vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 1; NJW 1991, 42 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1955 - VI ZB 4/55

    Berufungsfrist bei Urteilsberichtigung

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Sie bittet aber um Überprüfung, ob nicht der in der Rechtsprechung anerkannte Ausnahmefall angenommen werden muß, daß erst die berichtigte Entscheidung hinreichend eine Beschwer des Beklagten erkennen ließ (vgl. etwa BGHZ 17, 149).
  • RG, 18.06.1937 - II 34/37

    Bedarf der förmlichen Zustellung die Verfügung des Vorsitzenden, wodurch die

    Auszug aus BGH, 25.09.1991 - XII ZB 98/91
    Die Wirksamkeit der Zustellung hängt auch nicht davon ab, daß der Rechtsanwalt vor Leistung der Unterschrift von dem Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis genommen hat; es genügt die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zu inhaltlicher Prüfung (so schon RGZ 156, 385, 387; vgl. auch Thomas/Putzo ZPO 16. Aufl. § 198 Anm. 3 b).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 50/15

    Wahrung der Festsetzungsfrist bei Bekanntgabe unmittelbar gegenüber dem

    Das wäre etwa der Fall, wenn das FA vom Kläger die ihm unwirksam zugestellte Ausfertigung des Steuerbescheids zurückverlangt hätte, um deren Weiterleitung zu verhindern (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. September 1991 XII ZB 98/91, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1992, 251, zur Rückforderung des unausgefüllten Empfangsbekenntnisses als Widerruf des Zustellwillens).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Auf die Frage, ob der Rechtsanwalt das Schriftstück auch inhaltlich zur Kenntnis genommen hat, kommt es dagegen nicht an (BGH, Beschl. v. 25.9.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251, 252).
  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Die spätere Rückgabe der Ausfertigung an das Gericht berührte deshalb die Wirksamkeit der Zustellung nicht (Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 2).

    In der Rückforderung der Urteilsausfertigung kann entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerruf des Zustellungswillens der Geschäftsstelle gesehen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. September 1991 aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2023 - Verg 22/23

    Sind Funkgeräte für die Bundeswehr Kriegsmaterial?

    Es genügt die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zur inhaltlichen Prüfung (BGH, Beschl. v. 20.07.2006 - I ZB 39/05, NJW 2007, 600; BGH, Beschl. v. 25.09.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251).

    Vielmehr genügt - wie bereits oben ausgeführt - die mit der Erlangung des Gewahrsams verbundene Möglichkeit zur inhaltlichen Prüfung (vgl. BGH, Beschl. v. 20.07.2006 - I ZB 39/05, NJW 2007, 600; BGH, Beschl. v. 25.09.1991 - XII ZB 98/91, NJW-RR 1992, 251).

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Diese Rechtsprechung hat der BGH in der Folgezeit fortgeführt (vgl etwa BGH NJW 1991, 42; BGH NJW-RR 1992, 251; BGH NJW 1994, 2295).
  • BGH, 20.09.2001 - III ZB 57/00

    Anfechtung eines Beschlusses nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit

    Der Zustellungswille wird in der Regel dadurch verlautbart, daß das zuzustellende Schriftstück zusammen mit einem Formular für das Empfangsbekenntnis übersandt wird (vgl. BGHZ 14, 342, 344; BGH Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - NJW-RR 1992, 251, 252; Stein/Jonas/Roth aaO Rn. 8; Zöller/Stöber aaO § 212 a Rn. 6).
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 81/08

    Beginn der Monatsfrist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Änderung des

    Den Parteien wird zugemutet, in ihren Entschließungen zur Einlegung eines Rechtsmittels die offenbare Unrichtigkeit der Entscheidung zu berücksichtigen, schon bevor diese gemäß § 319 ZPO richtig gestellt wird (vgl. Senatsurteile vom 5. Mai 1993 - XII ZR 44/92 - FamRZ 1993, 1424, 1425 und vom 28. März 1990 - XII ZR 68/89 - FamRZ 1990, 988; Senatsbeschluss vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - NJW-RR 1992, 251, 252 sowie BGH Beschlüsse vom 27. Juni 1995 - VI ZB 8/95 - VersR 1996, 214, 215 und vom 21. Mai 1985 - VI ZB 4/85 - NJW 1986, 935, 936) .
  • BGH, 21.03.2000 - VI ZB 4/00

    Pflichtverletzung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Unterzeichnung

    Anders ist die verlangte Erklärung des Empfängers darüber, ob er das Schriftstück als zugestellt ansieht (vgl. BGHZ 30, 335, 336 f.; BGH, Beschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - VersR 1992, 516; vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - VersR 1991, 124), nicht möglich.
  • BFH, 31.10.1996 - VIII B 11/96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei vorhandener Klärung der Frage

    Die weitere Frage, ob die bloße Entgegennahme des zuzustellenden Schriftstükes durch Bedienstete dem Adressaten zuzurechnen sei, hat die unter aa) dargestellte Rechtsprechung ebenfalls eindeutig geklärt (vgl. dazu insbesondere BFH-Zwischenurteil in BFH/NV 1989, 646, 647, m. w. N.; BGH-Beschluß vom 25. September 1991 XII ZB 98/91, NJW-Rechtsprechungs-Report 1992, 251, 252).
  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 250/93

    Zeitpunkt der Zustellung eines Schriftstücks an einen Rechtsanwalt; Beweis der

    Maßgeblich bleibt die Willensentschließung des Rechtsanwalts, das Schriftstück auch tatsächlich als zugestellt zu behandeln (vgl. BGH, Beschluß vom 18. September 1990 - XI ZB 8/90 - aaO. und Senatsbeschluß vom 25. September 1991 - XII ZB 98/91 - BGHR ZPO § 212a Empfangswille 2).
  • OLG Schleswig, 10.12.2004 - 13 UF 198/04

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei Zustellung eines

  • OLG Naumburg, 09.03.1999 - 11 U 359/98

    Anwaltliches Organisationsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist

  • OLG Brandenburg, 30.01.1997 - 12 U 51/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Streichung einer Notfrist durch

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