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   OLG Hamm, 16.12.1991 - 17 U 109/91   

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OLG Hamm, 16.12.1991 - 17 U 109/91 (https://dejure.org/1991,8957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1991 - 17 U 109/91 (https://dejure.org/1991,8957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 17 U 109/91 (https://dejure.org/1991,8957)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessvertrag sofort kündbar, wenn Fitnessstudio innerhalb des Stadtgebietes umzieht - Verlegung der Trainingsmöglichkeit ist als Nachteil für den Kunden auszulegen und damit Grund für eine vorzeitige Kündigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 444
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.12.1996 - XII ZR 193/95

    Formularmäßige Vereinbarung einer Verlängerungsklausel in den Allgemeinen

    In Literatur und Rechtsprechung hat sich bisher keine einhellige Meinung gebildet, für welchen Zeitraum Verlängerungsklauseln bei Verträgen über die Nutzung von Fitneß-Studios hingenommen werden können und ab wann sie zu beanstanden sind (für eine Verlängerungsfrist von allenfalls drei Monaten: Graf von Westphalen, aaO. Rdn. 4; ähnlich Heidemann aaO; für die Unwirksamkeit einer Verlängerung um sechs Monate: OLG Hamm, NJW-RR 1992, 444; vgl. auch OLG Karlsruhe aaO., für die Wirksamkeit einer stillschweigenden Verlängerung um sechs Monate. OLG Celle, NJW-RR 1995, 370, siehe auch Wolf/Horn/Lindacher, AGBG 3. Aufl. § 11 Nr. 12 Rdn. 16 und Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 7. Aufl. Anhang §§ 9 bis 11 Rdn. 673).
  • AG Brandenburg, 15.10.2015 - 34 C 5/15

    Fitness-Studio - außerordentliche Kündigung bei Verlegung des Studios

    Auch derartige Vertrags-Klauseln würden - jedenfalls in ihrer dem Kunden ungünstigsten Auslegung - das nach allgemeiner Meinung nicht abdingbare Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages ausschließen und würde schon deshalb der Inhaltskontrolle nicht Stand halten ( OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 914 f. = MDR 2000, Seiten 819 f.; OLG Hamm , NJW-RR 1992, Seiten 444 f.; LG Dortmund , Urteil vom 25.10.1990, Az.: 8 O 318/90, u.a. in: VuR 1992, Seiten 166 ff. ).

    Zwar kann die Verlegung der Räume des Fitness-Studios innerhalb des Gebiets der Stadt für den Kunden des Klägers evtl. noch zumutbar sein ( OLG Hamm , NJW-RR 1992, Seiten 444 f. ).

  • AG Brandenburg, 06.11.2003 - 32 C 202/02

    Kündigung eines Dienstvertrages bei einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio;

    Diesbezüglich ist bereits eine Erstlaufzeit von 9 Monaten schon als zu lang anzusehen (OLG Hamm, NJW-RR 1992, Seite 243; OLG Hamm, NJW-RR 1992, Seiten 444 f; OLG Frankfurt/Main, NJW 1984, Seite 180).
  • OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99

    Formularmäßige Vereinbarung einer Wartefrist für die Zahlung einer

    Eine einheitliche Regelung für alle Fallgruppen ist dann unangemessen, wenn die erforderliche Differenzierung unterlassen wird und deshalb eine Fallgruppe nicht mehr interessengerecht geregelt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 92, 444; BGH NJW 85, 320; 90, 2388; Wolf in Wolf, Lindacher Horn, a.a.O., RZ 152 zu § 9 AGBG).
  • AG Plettenberg, 09.06.2017 - 1 C 171/16

    Außerordentliche Kündigung Vertrag Fitnessstudio

    Verlagert das Fitnessstudio währen der Mitgliedschaft seinen Standort, so ist auf den konkreten Einzelfall mit Blick auf die eintretende Entfernung abzustellen, ohne dass die Standortverlegung per se eine außerordentliche Kündigung rechtfertigte (vgl. Hamm NJW-RR 1992, 444, beck-online).
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   LG München II, 26.11.1991 - 2 S 897/91   

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LG München II, 26.11.1991 - 2 S 897/91 (https://dejure.org/1991,16723)
LG München II, Entscheidung vom 26.11.1991 - 2 S 897/91 (https://dejure.org/1991,16723)
LG München II, Entscheidung vom 26. November 1991 - 2 S 897/91 (https://dejure.org/1991,16723)
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  • NJW-RR 1992, 444
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