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   OLG Köln, 18.09.1991 - 16 Wx 64/91   

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OLG Köln, 18.09.1991 - 16 Wx 64/91 (https://dejure.org/1991,8528)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.1991 - 16 Wx 64/91 (https://dejure.org/1991,8528)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 1991 - 16 Wx 64/91 (https://dejure.org/1991,8528)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 460
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 81/12

    Erbenhaftung: Nach dem Erbfall fällig werdende Wohngeldschulden als

    Überwiegend wird diese Ansicht allerdings dahingehend modifiziert, dass dann, wenn der Erbe zu erkennen gebe, dass er die Wohnung für sich behalten wolle, eine Eigenverbindlichkeit des Erben entstehe, für die er mit seinem eigenen Vermögen hafte (OLG Köln, NJW-RR 1992, 460, 461; Köhler, ZWE 2007, 186, 187; Hügel, ZWE 2006, 174, 180; Niedenführ, NZM 2000, 641; ders. in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Aufl., § 16 WEG, Rn. 166; Bub, Finanz- und Rechnungswesen, 2. Aufl., S. 142; wohl auch OLG Hamburg, aaO).
  • BGH, 04.11.2011 - V ZR 82/11

    Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Testamentsvollstrecker: Hausgeldschulden

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

    Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung

    Die Kammer gehe in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Köln (NJW-RR 1992, 460 f.) davon aus, daß es sich bei den Wohngeldrückständen um Nachlaßverbindlichkeiten handle, obwohl sie aus der Zeit nach dem Erbfall stammten.

    Dabei wird vor allem darauf abgestellt, ob sich der Erbe entschlossen hat, die Wohnung zu behalten (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1987, 177 f.; OLG Köln NJW-RR 1992, 460 f.; Palandt/Edenhofer § 1967 Rn. 5; Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 104 a.E.; Staudinger/Bub WEG § 28 Rn. 174).

  • LG Düsseldorf, 29.02.2012 - 25 S 139/11

    Beschränkung der Haftung auf den Nachlass bei Haftung aus Wohngeldforderungen;

    Hinsichtlich der Hausgeldschulden, die auf nach dem Erbfall gefassten Beschlüssen beruhen, vertritt das Oberlandesgericht Köln die Meinung, dass es sich solange um Nachlassverbindlichkeiten handelt, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer der Wohnung zu bleiben (NJW-RR 1992, 460; Dr. Niedenführ NZM 2000, 641 "Haftung des Erben für Wohngeld").

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642).

  • OLG Hamburg, 18.06.2001 - 2 Wx 72/97

    Bindung des Rechtsvorgängers eines Wohnungseigentümers an Beschlüsse der

    So reicht die generelle Beteiligung an der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aus, um einen aus der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich einer Wohnung ausgeschiedenen Wohnungseigentümer zur Zahlung des Wohngeldes für diese Wohnung zu verpflichten (OLG Köln NJW-RR 92, 460).

    Er entfaltet für die Antragsgegnerin keine Rechtswirkungen, ohne daß es insoweit einer Anfechtung bedurfte (vgl. OLG Köln NJW-RR 92, 460, 461).

  • OLG Schleswig, 04.10.2013 - 3 Wx 11/12

    Erbenhaftung: Anspruch gegen den Erben auf Bestimmung einer Inventarfrist bei

    Im Einzelnen streitig ist dabei lediglich, ob sie reine Nachlassschulden (so jedenfalls im Ergebnis BayObLG, NZM 2000, 41 ff.; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 28 WEG Rn. 174) oder sogenannte Nachlasserbenschulden darstellen, bei denen sowohl der Nachlass als auch der Erbe persönlich haftet (so mit unterschiedlichen Differenzierungen OLG Hamburg, NJW-RR 1986, 177; OLG Köln, NJW-RR 1992, 460 ; Dötsch, ZMR 2006, 902, 906 ; MünchKomm-BGB/Küpper, 5. Aufl., § 1967 Rn. 20; Marotzke, ZEV 2000, 153, 154 ; Niedenführ, NZM 2000, 641, 642 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97

    Wohngeldforderungen

    Denn der entsprechende Beschluß der Eigentümerversammlung vom 11. September 1992 begründete für ihn keine Haftung für Wohngeld mehr, weil es sich insoweit bei der Verpflichtung des ausgeschiedenen Voreigentümers um einen unzulässigen Gesamtakt zu Lasten Dritter handeln würde (vgl. Niedenführ/Schulze, Komm. z. WEG, 4. Aufl., 1997, § 16 Rdnr. 29; BGH NJW 1994, 2950, 2953 unter 5.; BGH NJW 1988, 1910, 1911; BayObLG NJW-RR 1990, 81, 82; OLG Köln NJW-RR 1992, 460 jew. m.w.N.).
  • LG Bonn, 21.04.1999 - 8 T 202/98

    Forderung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen Testamentsvollstrecker;

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