Rechtsprechung
LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Verzugs mit dem Mietzins für zwei aufeinanderfolgende Monate; Mietrückstand mit mehr als zwei Monatsmieten; Ausschluss des Verzuges wegen Anspruchs auf Mietminderung oder eines Zurückbehaltungsrechts ; Vermutung der Vollständigkeit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 06.08.1990 - 9 C 248/90
- AG Berlin-Neukölln, 01.02.1991 - 9 C 248/90
- LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 518
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89
Mietminderung bei Feuchtigkeit der Decken; Rechtsfolgen der Anmietung weiterer …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705).Denn auch unter Berücksichtigung, dass das Zurückbehaltungsrecht der Höhe nach einen Betrag vom 3 - bis 5-fachen der zulässigen Minderung erreichen kann (vgl. Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705), hätte sich bei einer auf den Feuchtigkeitsmangel beziehende Minderung des Gesamtmietzinses von 4 % (siehe oben zu I., 2) ein Einbehalt von höchstens 20 % ergeben können, so dass Verzug immer noch in Höhe von 80 % des Mietzinses bestand.
- BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 12/71
Wirksamkeit des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts bei …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts im kaufmännischen Verkehr stellt auch keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG dar, es sei denn, der Verwender müsste sich einen groben Vertragsverstoß vorwerfen lassen (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB , 51. Aufl., 1992, Anm. 2c, Rdn. 14 zu § 11 AGBG , BGH, Betrieb 1972, 868). - BGH, 27.02.1974 - VIII ZR 206/72
Konsequenzen des Bestehens von Einreden auf den Verzugseintritt - Voraussetzungen …
Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705). - LG Berlin, 03.04.1990 - 64 S 493/89
Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
Selbst unter Berücksichtigung eines das Verschulden (§ 285 BGB ) ausschließenden Irrtums bis zum Doppelten des zulässigen Minderungsbetrages (vgl. Urteil der Kammer vom 03. April 1990 - 64 S 493/89 - GE 1990, 1037), bei dem sich ein Abzug von 1.725,48 DM von dem eingetretenen Rückstand ergeben würde, betrüge der restliche Rückstand immer noch 6.938,52 DM, also immer noch mehr als 2 Monatsmieten. - BGH, 13.03.1963 - VIII ZR 212/61
Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705).
- LG Berlin, 30.04.2013 - 67 S 307/12
Exzessives Rauchen auf Nachbarbalkon ist Mietmangel!
Es genügt, dass das Recht besteht, allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts steht der Kündigung entgegen (vgl. BGH WM 1963, 476; WM 1974, 369; LG Berlin, Urteil vom 10.01.1992 - 64 S 167/91 - NJW-RR 1992, 518).Der Umfang des Zurückbehaltungsrechtes bestimmt sich nach dem 3-5 fachen Betrag der Minderungsquote, ein geringerer Betrag wäre unangemessen, um erfolgreich Druck auf den Vermieter ausüben zu können (ständige Rechtsprechung der Mietrechtskammern des LG Berlin, siehe nur Urteil vom 10.01.1992 - 64 S 167/91 - NJW-RR 1992, 518 m. w. N.;… Schmidt/Futterer- Blank Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 543 BGB Rn. 99;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, III 124 f. jeweils m. w. N.).