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   LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91   

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https://dejure.org/1992,5364
LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91 (https://dejure.org/1992,5364)
LG Berlin, Entscheidung vom 10.01.1992 - 64 S 167/91 (https://dejure.org/1992,5364)
LG Berlin, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 64 S 167/91 (https://dejure.org/1992,5364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Kündigung wegen Verzugs mit dem Mietzins für zwei aufeinanderfolgende Monate; Mietrückstand mit mehr als zwei Monatsmieten; Ausschluss des Verzuges wegen Anspruchs auf Mietminderung oder eines Zurückbehaltungsrechts ; Vermutung der Vollständigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 30.05.1989 - 64 S 71/89

    Mietminderung bei Feuchtigkeit der Decken; Rechtsfolgen der Anmietung weiterer

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
    Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705).

    Denn auch unter Berücksichtigung, dass das Zurückbehaltungsrecht der Höhe nach einen Betrag vom 3 - bis 5-fachen der zulässigen Minderung erreichen kann (vgl. Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705), hätte sich bei einer auf den Feuchtigkeitsmangel beziehende Minderung des Gesamtmietzinses von 4 % (siehe oben zu I., 2) ein Einbehalt von höchstens 20 % ergeben können, so dass Verzug immer noch in Höhe von 80 % des Mietzinses bestand.

  • BGH, 15.03.1972 - VIII ZR 12/71

    Wirksamkeit des Ausschlusses eines Zurückbehaltungsrechts bei

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
    Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts im kaufmännischen Verkehr stellt auch keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGBG dar, es sei denn, der Verwender müsste sich einen groben Vertragsverstoß vorwerfen lassen (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB , 51. Aufl., 1992, Anm. 2c, Rdn. 14 zu § 11 AGBG , BGH, Betrieb 1972, 868).
  • BGH, 27.02.1974 - VIII ZR 206/72

    Konsequenzen des Bestehens von Einreden auf den Verzugseintritt - Voraussetzungen

    Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
    Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705).
  • LG Berlin, 03.04.1990 - 64 S 493/89
    Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
    Selbst unter Berücksichtigung eines das Verschulden (§ 285 BGB ) ausschließenden Irrtums bis zum Doppelten des zulässigen Minderungsbetrages (vgl. Urteil der Kammer vom 03. April 1990 - 64 S 493/89 - GE 1990, 1037), bei dem sich ein Abzug von 1.725,48 DM von dem eingetretenen Rückstand ergeben würde, betrüge der restliche Rückstand immer noch 6.938,52 DM, also immer noch mehr als 2 Monatsmieten.
  • BGH, 13.03.1963 - VIII ZR 212/61
    Auszug aus LG Berlin, 10.01.1992 - 64 S 167/91
    Die Kammer hält insoweit an ihrer Auffassung fest, dass allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts der Kündigung entgegen gestanden hätte, weil die ausdrückliche Geltendmachung des sich aus § 320 BGB ergebenden Zurückbehaltungsrechtes nicht erforderlich ist (vgl. BGH, WM 1963, 476; WM 1974, 369; Urteil der Kammer vom 30. Mai 1989 - 64 S 71/89 - GE 1990, 705).
  • LG Berlin, 30.04.2013 - 67 S 307/12

    Exzessives Rauchen auf Nachbarbalkon ist Mietmangel!

    Es genügt, dass das Recht besteht, allein das Vorhandensein eines Zurückbehaltungsrechts steht der Kündigung entgegen (vgl. BGH WM 1963, 476; WM 1974, 369; LG Berlin, Urteil vom 10.01.1992 - 64 S 167/91 - NJW-RR 1992, 518).

    Der Umfang des Zurückbehaltungsrechtes bestimmt sich nach dem 3-5 fachen Betrag der Minderungsquote, ein geringerer Betrag wäre unangemessen, um erfolgreich Druck auf den Vermieter ausüben zu können (ständige Rechtsprechung der Mietrechtskammern des LG Berlin, siehe nur Urteil vom 10.01.1992 - 64 S 167/91 - NJW-RR 1992, 518 m. w. N.; Schmidt/Futterer- Blank Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 543 BGB Rn. 99; Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl. 2009, III 124 f. jeweils m. w. N.).

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