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   OLG Düsseldorf, 05.02.1991 - 4 U 68/90   

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https://dejure.org/1991,7004
OLG Düsseldorf, 05.02.1991 - 4 U 68/90 (https://dejure.org/1991,7004)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.1991 - 4 U 68/90 (https://dejure.org/1991,7004)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 1991 - 4 U 68/90 (https://dejure.org/1991,7004)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 426; ZPO § 100 Abs. 4; ZPO § 322; ZPO § 325
    Zur Wirkung des Urteils gegen Gesamtschuldner für deren Innenausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gesamtschuldner; Urteil; Haftung; Innenausgleich

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 922
  • VersR 1992, 582
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 20.11.2018 - VI ZR 394/17

    Rechtskräftige Verurteilung von zwei einfachen Streitgenossen zur Zahlung von

    Jedem der rechtskräftig als Gesamtschuldner verurteilten Streitgenossen bleibt im nachfolgenden Rechtsstreit um den Innenausgleich damit die Möglichkeit, die im Vorprozess bejahte Verbindlichkeit dem Gläubiger gegenüber und damit auch das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses überhaupt in Frage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 922, 923).

    Jedem der im Vorprozess rechtskräftig als Gesamtschuldner verurteilten Streitgenossen bleibt im nachfolgenden Rechtsstreit um den Innenausgleich damit die Möglichkeit, die im Vorprozess bejahte Verbindlichkeit dem Gläubiger gegenüber und damit auch das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses überhaupt in Frage zu stellen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 922, 923; Gothe/Koppermann, aaO; Müko-ZPO/Gottwald, 5. Aufl., ZPO § 325 Rn. 12).

  • BGH, 18.05.2017 - III ZR 525/16

    Klage auf Feststellung des Fortbestands eines Pachtverhältnisses: Bemessung des

    Als einfache Streitgenossen sind die Beklagten zu 1 und 2 hieran im Verhältnis untereinander nicht gebunden; eine Rechtskraftwirkung tritt insoweit nicht ein (s. hierzu OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 922, 923; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 90, 91; OLG Koblenz, NZG 2006, 270, 271; Musielak in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 325 Rn. 5; MüKoZPO/Gottwald, 5. Aufl., § 325 Rn. 12; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 325 Rn. 4; HkZPO/Saenger, 7. Aufl., § 325 Rn. 3; PG/Völzmann-Stickelbrock, ZPO, 9. Aufl., § 325 Rn. 5).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Sogar ein zwischen dem Abgabengläubiger und dem von ihm herangezogenen Gesamtschuldner ergangenes rechtskräftiges Urteil schränkt die Verteidigungsmöglichkeiten eines auf Ausgleich in Anspruch genommenen weiteren Wohnungsinhabers nicht ein (vgl. Urteil vom 31. Januar 1975, a.a.O. S. 4, BGH Urteil vom 22. September 1969 - VII ZR 116/67 - VersR 1969, 1039 m.Hinw. auf die Rspr. des RG; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. Februar 1991 - 4 U 68/90 - VersR 1992, 582 [OLG Düsseldorf 05.02.1991 - 4 U 68/90]; Palandt-Heinrichs, BGB, 51. Aufl. 1992, § 426 Rdnr. 3).
  • OLG Stuttgart, 02.03.2006 - 2 U 126/05

    Gerüstunfall: Verkehrssicherungspflichtverletzung des Architekten;

    Auch dem Umstand der Zahlung kommt keine sich aus § 325 ZPO ergebende Bindungswirkung zu, wenn es an einer Ausgleichsverpflichtung fehlt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 922, 923; Staudinger/Noack a.a.O. § 425, 118).
  • OLG Koblenz, 17.11.2005 - 6 U 577/05

    Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses: Zulässigkeit einer

    Rechtskraftwirkung würde ein Feststellungsurteil aber auch nicht zwischen der Gesellschaft, nämlich der Klägerin zu 2), und dem Kläger zu 1) entfalten, da diese einander nicht als Parteien gegenüberstehen, sondern nur einfache Streitgenossen sind (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 922; Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 325 Rdnr. 5).
  • LAG Hamm, 02.02.2004 - 8 Sa 1170/00

    Schädigung einer Spielbank durch unrechtmäßige Vereinnahmung von Gewinnen durch

    Soweit unter mehreren Schuldnern ein Gesamtschuldverhältnis besteht, erfordert - vom Fall der notwendigen Streitgenossenschaft abgesehen - weder das materielle noch das Prozessrecht eine gleichzeitige gerichtliche Inanspruchnahme unter Angabe der gesamtschuldnerischen Haftung oder gar der internen Ausgleichsverhältnisse, noch nehmen - sofern gleichwohl entsprechende Angaben in den Klageantrag und Urteilstenor aufgenommen worden sind - diese an der Rechtskraftwirkung des Urteils teil (Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 421 BGB Rz 15; BGH Urt. v. 17.05.1990 - III ZR 191/88 - NJW 1990, 2615, 2616; OLG Düsseldorf Urt. v. 5.2.1991 - 4 U 68/90 - NJW-RR 1992, 922).
  • LAG Hamm, 02.02.2004 - 8 Sa 1177/00

    Strafrechtliche relevantes Falschspiel von Angestellten einer Spielbank;

    Soweit unter mehreren Schuldnern ein Gesamtschuldverhältnis besteht, erfordert -vom Fall der notwendigen Streitgenossenschaft abgesehen - weder das materielle noch das Prozessrecht eine gleichzeitige gerichtliche Inanspruchnahme unter Angabe der gesamtschuldnerischen Haftung oder gar der internen Ausgleichsverhältnisse, noch nehmen - sofern gleichwohl entsprechende Angaben in den Klageantrag und Urteilstenor aufgenommen worden sind - diese an der Rechtskraftwirkung des Urteils teil (Palandt/Heinrichs, 63. Aufl., § 421 BGB Rz 15; BGH Urt. v. 17.05.1990 - III ZR 191/88 - NJW 1990, 2615, 2616; OLG Düsseldorf Urt. v. 5.2.1991 - 4 U 68/90 - NJW-RR 1992, 922).
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