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   BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92   

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https://dejure.org/1992,2860
BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,2860)
BayObLG, Entscheidung vom 21.04.1992 - 2Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,2860)
BayObLG, Entscheidung vom 21. April 1992 - 2Z BR 20/92 (https://dejure.org/1992,2860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 4
    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch Eigentümerbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

Verfahrensgang

  • AG München - UR II 421/90
  • LG München I - 13 T 4804/91
  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 975
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 64/91

    Rechtmäßigkeit eines nicht einstimmigen Eigentümerbeschlusses, der den Durchbruch

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Es kann offen bleiben, ob ein dennoch gefasster Mehrheitsbeschluss auf Anfechtung nur dann für ungültig zu erklären ist, wenn mindestens ein Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird, oder ob ein derartiger Mehrheitsbeschluss ohne Rücksicht darauf allein aus formalen Gründen für ungültig zu erklären ist, weil sonst der unrichtige Eindruck entstünde, es liege eine von den Wohnungseigentümern zulässigerweise vorgenommene Verwaltungsmaßnahme vor (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1362; Senatsbeschluss vom 18.7.1991 BReg. 2 Z 64/91).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob jede Änderung des optischen Eindrucks der Wohnanlage eine Beeinträchtigung über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus mit sich bringt (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182) oder ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass der architektonische Gesamteindruck verschlechtert sein muss (BayObLG ZMR 1987, 344/345; WuM 1987, 327/328; …
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob jede Änderung des optischen Eindrucks der Wohnanlage eine Beeinträchtigung über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus mit sich bringt (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182) oder ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass der architektonische Gesamteindruck verschlechtert sein muss (BayObLG ZMR 1987, 344/345; WuM 1987, 327/328; …
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87

    Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    2 Z 84/87">2 Z 84/87 (= BayObLG NJW-RR 1988, 591 ) dargelegten Rechtsgrundsätze für einen ähnlichen Fall zutreffend angewendet, so dass sich weitere Darlegungen erübrigen.
  • BayObLG, 03.07.1991 - BReg. 2 Z 29/91

    Errichtung eines Zauns als bauliche Veränderung eines Grundstücks gemäß § 22 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Es kann offen bleiben, ob ein dennoch gefasster Mehrheitsbeschluss auf Anfechtung nur dann für ungültig zu erklären ist, wenn mindestens ein Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wird, oder ob ein derartiger Mehrheitsbeschluss ohne Rücksicht darauf allein aus formalen Gründen für ungültig zu erklären ist, weil sonst der unrichtige Eindruck entstünde, es liege eine von den Wohnungseigentümern zulässigerweise vorgenommene Verwaltungsmaßnahme vor (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 1362; Senatsbeschluss vom 18.7.1991 BReg. 2 Z 64/91).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.1988 - 3 W 136/88
    Auszug aus BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
    Ferner braucht nicht entschieden zu werden, ob jede Änderung des optischen Eindrucks der Wohnanlage eine Beeinträchtigung über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus mit sich bringt (so OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1358 und OLGZ 1989, 181/182) oder ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, dass der architektonische Gesamteindruck verschlechtert sein muss (BayObLG ZMR 1987, 344/345; WuM 1987, 327/328; …
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    So soll nicht nur die Anbringung von Außenspiegeln (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Außenspiegel"), Regenrinnen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Balkon - Brüstung"), Balkonverglasungen (BayObLG, NJW-RR 1993, S. 337 f.), Katzennetzen (OLG Zweibrücken, NZM 1998, S. 376 f.) und Markisen (BayObLG, NJW-RR 1986, S. 178) an der Fassade zustimmungsbedürftig sein, sondern im Garten auch die Aufstellung von Gartenhäuschen (BayObLG NJW-RR 1988, S. 591; NJW-RR 1992, S. 975 ) und Geräteschuppen (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Geräteschuppen"), die Errichtung eines 60 cm hohen Jägerzaunes (OLG Düsseldorf, NJWE-MietR 1997, S. 111), das Anbringen von grünen Sichtschutzmatten an einen Maschendrahtzaun zwischen zwei Sondernutzungsflächen (BayObLG, NJW-RR 2000, S. 1324 f.; siehe auch OLG Köln, NZM 1999, S. 178 f., zur Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung einer Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen) und schließlich die Verlegung von Trittplatten (Engelhardt, a.a.O., Stichwort "Garten - Trittplatten").
  • OLG Zweibrücken, 23.12.1999 - 3 W 198/99

    Wäschespinne als bauliche Veränderung?

    Im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass es sich bei dem Gartenhaus um eine bauliche Veränderung i.S. von § 22 I WEG handelt (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; WE 1995, 377 [378]; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 146; Bärmann/Pick/Merle, § 22 Rdnr. 158, jew. m.w.Nachw.).

    Dabei wird es von Bedeutung sein, inwieweit das Gartenhäuschen eine Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bewirkt (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1988, 591; NJW-RR 1992, 975; Bub/Bub, § 22 Rdnr. 73, jew. m.w.Nachw.).

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02

    Wohnungseigentum: Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung durch

    (1) Geht es um die Veränderung des optischen Gesamteindrucks, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn anstelle eines Ortstermins für die Beurteilung des Objektes auf zu den Akten gereichte Lichtbilder abgestellt wird (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG NJW-RR 1992, 975; OLG Hamm DWE 1995, 158).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche gibt das Recht, die Fläche in einem bestimmten Rahmen gärtnerisch zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1985, 164/168 f.; OLG Düsseldorf WuM 1994, 495 ); es gibt aber grundsätzlich nicht das Recht, auf der Fläche bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG vorzunehmen, etwa ein Gartenhaus (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1992, 975 f.; OLG Frankfurt DWE 1986, 60; OLG Köln MDR 1997, 1020 ), einen überdachten, durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatz (vgl. BayObLG WuM 1992, 392 ), kniehohe Betonumfassungsmauern (vgl. KG WuM 1994, 225 ) oder auch eine Pergola (vgl. BayObLG WE 1991, 48; OLG Frankfurt DWE 1989, 70) zu errichten.
  • KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93

    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung

    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 188/98

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    a) Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Errichtung eines Gartenhauses auf der Sondernutzungsfläche der Antragsgegnerinnen eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums i.S. von § 22 Abs. 1 WEG darstellt (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 591 und 1992, 975/976) und dazu die Zustimmung der Antragstellerin erforderlich war, wenn deren Rechte über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt wurden.
  • OLG Schleswig, 27.01.1999 - 2 W 90/98

    Zustimmungspflichtige bauliche Veränderung bei Verschlechterung - Optischer

    Dazu gehört auch das ästhetische Werturteil, es sei keine Verschlechterung eingetreten (vgl. KG aaO aE; BayObLG NJW-RR 1997, 971, 972 rechte Spalte; NJW-RR 1993, 337 ; NJW-RR 1992, 975, 976).
  • BayObLG, 29.10.1998 - 2Z BR 81/98

    Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage

    b) Die Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch eine Baumaßnahme kann nur dann einen Nachteil in dem genannten Sinn darstellen, wenn sie von außen, von der Straße, von Hof oder Garten oder auch von der Wohnung eines anderen Eigentümers aus sichtbar ist; ist dies nicht der Fall, kann - was eigentlich keiner Begründung bedarf - von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds einer Wohnanlage nicht gesprochen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 975 ; OLG Köln NJW 1981, 585; OLG Düsseldorf DWE 1989, 176/178 f.; Staudinger/Bub WEG 13. Aufl. § 22 Rn. 75).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 16 Wx 76/97

    Bestandskraft unzulässiger, aber unangefochtener Mehrheitsbeschlüsse

    Nach ständiger Rechtsprechung (Senatsbeschluß vom 21.2.1997 -16 Wx 8/97; BayObLG NJW-RR 1992, 975 und NJW-RR 1988, 591; KG OLGZ 1993, 52 (53)) beinhaltet das Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche zwar grundsätzlich nicht die Befugnis zur Errichtung eines Gartenhäuschens.
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    Zwar ist richtig, daß die Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds nur dann einen Nachteil im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG bilden kann, wenn sie von außen sichtbar ist; andernfalls kann von einer Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds naturgemäß nicht gesprochen werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1992, 975 ; Senatsbeschluß vom 29.10.1998, 2Z BR 81/98 = ZMR 1999 Heft 1 [LS]; OLG Köln NJW 585; OLG Düsseldorf DWE 1989, 176/178 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ; Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. § 22 Rn. 75).
  • AG Bottrop, 07.08.2015 - 20 C 21/15

    Vergrößerung einer Gartenlaube ist genehmigungspflichtig/ Hinweis auf

  • BayObLG, 12.10.1994 - 2Z BR 69/94

    Errichtung von Garagen aus Fertigteilen auf einer Fläche im gemeinschaftlichen

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