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   OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91   

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https://dejure.org/1992,2920
OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91 (https://dejure.org/1992,2920)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.1992 - 27 U 117/91 (https://dejure.org/1992,2920)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 27 U 117/91 (https://dejure.org/1992,2920)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aufklärung Magenballon

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 823, 847
    Aufklärung Magenballon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärung; Eingriff; Behandlungsmethoden; Neuartig; Risiken; Implantation; Ballon; Silikon; Kochsalzlösung; Darm; Verstopfung; Dünndarmileus; Inkompletter Okklusionsileus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 986
  • VersR 1992, 754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1978 - VI ZR 113/75

    Ersatz für den Schaden eines Weingroßhandlers wegen Konkurses eines Abnehmers -

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91
    Der Antrag ist nicht - auch nicht teilweise - deshalb unzulässig, weil der Kläger einen Teil seines nach der Operation vom 26. Juni 1986 entstandenen Schadens heute beziffern kann und daher insoweit die Leistungsklage möglich ist (BGH WM 1978, 470).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.1992 - 27 U 117/91
    Die beweisbelastete Partei kann vielmehr dem zur Sicherung der Aufklärung Verpflichteten entgegenhalten, daß er schuldhaft auch die Beweislage im Prozeß verschlechtert oder vereitelt hat (BGH NJW 1987, 1482, 1483).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Will der Arzt aber keine allseits anerkannte Standardmethode, sondern eine - wie im Streitfall - relativ neue und noch nicht allgemein eingeführte Methode mit neuen, noch nicht abschließend geklärten Risiken anwenden, so hat er den Patienten nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte auch darüber aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass unbekannte Risiken derzeit nicht auszuschließen sind (vgl. OLG Celle, VersR 1992, 749 f.; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987; OLG Oldenburg, VersR 1997, 491; OLG Zweibrücken, aaO; OLG Bremen, OLGR 2004, 320, 321 f.; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 244, 245; OLG Düsseldorf, VersR 2004, 386; Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl, Rn. 185; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., C, Rn. 39; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn. 387; vgl. auch Katzenmeier, aaO, S. 312; MünchKommBGB/Wagner, aaO, § 823 Rn. 710).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2004 - 8 U 194/03

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Auswahl der Behandlungsmethode

    Begibt sich aber ein Arzt mit der von ihm vorgeschlagenen Behandlungsmethode auf Neuland mit noch nicht vollständig geklärten Risiken, muss der Patient über diese Tatsache sowie die Vor- und Nachteile dieser und alternativer Verfahren aufgeklärt werden (OLG Karlsruhe MedR 2003, 229; OLG Oldenburg, VersR 1997, 75-77, NJW-RR 1997, 533-535; OLG Köln, NJW-RR 1992, 986, 987).
  • OLG Bremen, 12.03.2004 - 4 U 3/04

    Aufklärungspflicht des Patienten bei einer sog. "Außenseitermethode" -

    Über Behandlungsalternativen ist deshalb dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes keine anerkannte Therapie ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (OLG Bremen VersR 1998, 1240; OLG Oldenburg VersR 1997, 491; OLG Köln NJW-RR 1992, 986).
  • LG Köln, 06.09.2006 - 25 O 346/02

    Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer fehlerhaft und ohne

    Besonders eingehender Aufklärung bedarf es, wenn der Arzt neuartige Behandlungsmethoden anwenden will, für die noch keine abgesicherte Erfahrung mit möglicherweise nicht völlig übersehbaren Risiken besteht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt OLG Köln, NJW-RR 1992, 986-987 Frahm/Nixdorf, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rn. 185 mwN).
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