Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 65/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2254
OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 65/92 (https://dejure.org/1992,2254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.1992 - 20 U 65/92 (https://dejure.org/1992,2254)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 1992 - 20 U 65/92 (https://dejure.org/1992,2254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 142; VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Verletzung der Aufklärungspflicht nach Ablauf der Wartefrist L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigtes Entfernen vom Unfallort; Feststellungspflicht; Feststellungsinteresse bei geringem Schadensbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 101
  • NJW-RR 1993, 352
  • VersR 1993, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • AG Köln, 04.07.2014 - 269 C 72/13

    Regress von Regulierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

    Eine Obliegenheitsverletzung kommt nur dann in Betracht, wenn sowohl der objektive wie auch der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 352).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03

    Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht

    Die nötigen Feststellungen dürfen mit Rücksicht auf Art und Höhe des Schadens weder ernstlich gefährdet, noch ungebührlich verzögert werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 101, 102; OLG Stuttgart NJW 1978, 1445, 1446).
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Zwar trifft es zu, daß ein solches Bewußtsein bei Versicherungsnehmern nicht allgemein vorausgesetzt werden kann (vgl. Bundesgerichtshof, VersR 1970, 997, 998); im Streitfall geht es jedoch nicht um den Vorwurf, eine mit einer Selbstanzeige verbundene polizeiliche Meldung unterlassen zu haben, sondern um die Verletzung der sich aus § 142 StGB ergebenden Pflichten, entweder an der Unfallstelle eine angemessene Zeit zu warten und Feststellungen zur Person, zum Fahrzeug und zur Art der Beteiligung am Unfall zu ermöglichen (§ 142 Abs. 1 StGB) oder derartige Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen (§ 142 Abs. 2 StGB), was aber nicht notwendigerweise mit einer Selbstanzeige bei der Polizei einhergehen muß, da die Meldung bei der Polizei nicht in der Person des Unfallbeteiligten selbst zu erfolgen hat (vgl. dazu auch schon BGH VersR 1958, 389, 390; ferner Oberlandesgericht Hamm, r+s 1993, 4).
  • OLG Bamberg, 28.01.1999 - 1 U 98/98
    Das Aufklärungsinteresse des Versicherers wird durch eine Reflexwirkung des § 142 StGB geschützt, weil diese Strafvorschrift über die mögliche Verwertung des polizeilichen Ermittlungsergebnisses dem Versicherer zugute kommt (BGH VersR 1987, 657 f. [BGH 15.04.1987 - IVa ZR 28/86]; 1983, 258 ff.; OLG Karlsruhe r+s 1997, 408; OLG Hamm NJW-RR 1993, 352 f.; OLG Köln VersR 1995, 1182 f. [OLG Karlsruhe 02.11.1994 - 13 U 264/93]; OLG Frankfurt/M. VersR 1996, 704 f.).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2006 - 5 U 88/05

    Kfz-Kaskoversicherung: Obliegenheitsverletzung wegen Nichtangabe eines

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass jedenfalls bei einem Betrag von 219, 60 DM die Bagatellschadensgrenze eindeutig überschritten wird (KG, r + s 2004, 408, 409; OLG Hamm NJW-RR 1993, 352).
  • AG Schleswig, 25.04.2008 - 2 C 137/07

    Leistungsfreiheit der Kfz-Vollkaskoversicherung: Verkehrsunfallflucht des nur

    Angesichts der Tatsache, dass die Klägerin als Versicherungsnehmerin Mitfahrerin in dem von ihr versicherten Fahrzeug war, hätte ihr Bleiben am Unfallort die Aufklärung des Unfalls fördern können und das Verlassen der Unfallstelle war daher an sich auch geeignet, diese Aufklärung zu beeinträchtigen (vergl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 99 f; OLG Hamm NJW-RR 1993, 101; Prölls/Martin a.a.O. Randnr. 17).
  • KG, 21.02.2003 - 6 U 195/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Unrichtige Angaben zu

    Nach OLG Hamm, NJW-RR 1993, 352, ist die Bagatellgrenze bei 219, 60 DM eindeutig überschritten (noch strenger LG Frankfurt, VersR 1994, 1414: 106, 48 DM).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht