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   BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4239
BayObLG, 30.03.1993 - 2Z BR 11/93 (https://dejure.org/1993,4239)
BayObLG, Entscheidung vom 30.03.1993 - 2Z BR 11/93 (https://dejure.org/1993,4239)
BayObLG, Entscheidung vom 30. März 1993 - 2Z BR 11/93 (https://dejure.org/1993,4239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses in Bezug auf eine Jahresabrechnung; Kostentragungslast der Wohnungseigentümer untereinander; Sanierungskosten für eine Tiefgaragenabfahrtsrampe als Gemeinschaftskosten ; Rechtliche Einordnung einer Tiefgarage als Sondereigentum bzw. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1039
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06

    Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von

    Ihre Bindungswirkung nach §§ 28 Abs. 5, 23 Abs. 4 S. 1 WEG bleibt dann im Übrigen unberührt, so dass die Wohnungseigentümer nicht erneut über die gesamte Abrechnung, sondern nur noch ergänzend über die für ungültig erklärten Teile zu beschließen haben (vgl. BayObLGZ 1987, 86, 92; NJW-RR 1993, 1039; KG, NJW-RR 2006, 383).
  • OLG Köln, 16.11.2001 - 16 Wx 221/01

    Wohnungsrecht: Verteilung der Kosten, Lasten und Nutzungen des

    Eine solche Antragsbeschränkung und dementsprechend eine auf einzelne Abrechnungsposten beschränkte Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses sind möglich (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 1039 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 12/03

    Beschränkungsmöglichkeit für den Antrag auf Ungültigerklärung eines

    Im Beschwerderechtszug hat die Antragstellerin zudem die weitere konkrete Position "Fassadensanierung" aus der Jahresabrechnung aufgegriffen und in Zweifel gezogen, was sie wegen § 23 Abs. 4 WEG mit Aussicht auf Erfolg überhaupt nicht vorbringen könnte, wenn eine Beschränkung der Anfechtung auf bestimmte Abrechnungsposten stattgefunden hätte (BayObLG NZM 2000, 1240; BayObLG NJW-RR 1993, 1039).
  • BayObLG, 25.05.1998 - 2Z BR 22/98

    Wirksamkeit bestandskräftig gewordener Eigentümerbeschlüsse bei Verstoß gegen

    Der Senat legt diesen Antrag, wie im Ergebnis schon die Vorinstanzen, anhand der von der Antragstellerin vorgetragenen Begründung dahin aus, daß er sich nur auf die im Wirtschaftsplan ausgewiesene Zuführung zur Instandhaltungsrücklage bezieht; eine solche Beschränkung der Anfechtung auf einen selbständigen Posten der Jahresabrechnung oder des Wirtschaftsplans ist zulässig (vgl. BayObLG WuM 1988, 329 f.; BayObLG NJW-RR 1993, 1039 ).
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