Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1588
BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91 (https://dejure.org/1993,1588)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - I ZR 65/91 (https://dejure.org/1993,1588)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - I ZR 65/91 (https://dejure.org/1993,1588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwirkung - Warenzeichen - Rechtsschutzbedürfnis - Eintragung - Warenzeichenrolle - Leistungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine registerrechtliche Absicherung einer Firmenbezeichnung bei Verwirkung des Unterlassungsanspruches gegenüber prioritätsjüngerem Benutzer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1129
  • MDR 1993, 1190
  • GRUR 1993, 576
  • WM 1993, 1248
  • BB 1994, 379
  • DB 1993, 1276
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
    Der in der Rechtsprechung zum Warenzeichenrecht (vgl. zuletzt BGH, NJW-RR 1992, 172 = LM H. 3/1992 § 8 WZG Nr. 15 = GRUR 1992, 45 = WRP 1992, 29 - Cranpool) entwickelte Grundsatz, nach dem die Verwirkung des gegen die Benutzung eines prioritätsjüngeren Zeichens gerichteten Anspruchs den Inhaber dieses Zeichens nicht auch zu dessen Eintragung in die Warenzeichenrolle berechtigt, findet auch im Firmenrecht Anwendung; denn auch die Eintragung einer bislang ohne registerrechtliche Absicherung benutzten Firmenbezeichnung kann zu einer deutlich verstärkten Rechtsposition des bisherigen Benutzers und damit zu einer Erweiterung seines Besitzstandes auch im Verhältnis zum Inhaber der prioritätsälteren Kennzeichen führen, und zwar mindestens dann, wenn für den bisherigen Benutzer vorher schon eine andere, die prioritätsältere Kennzeichnung nicht verletzende Firmenbezeichnung im Handelsregister eingetragen gewesen wäre.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Benutzer einer verwechslungsfähigen, prioritätsjüngeren Kennzeichnung auch nach Verwirkung des Anspruchs auf Unterlassung der Benutzung nicht berechtigt, die Kennzeichnung nunmehr in ein Register eintragen zu lassen (vgl. etwa BGH, Urt. v. 26.9.1991 - I ZR 177/89, GRUR 1992, 45, 47 = WRP 1992, 29 - Cranpool m.w.N.).

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
    Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, daß Rechtsstreitigkeiten in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, die ersichtlich des Rechtsschutzes durch eine solche Prüfung nicht bedürfen (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1987, GRUR 1987, 568, 569 = WRP 1987, 627 - Gegenangriff m.w.N.).
  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß der Verwirkungseinwand, der auf einen im Vertrauen auf die Benutzungsberechtigung geschaffenen schutzwürdigen Besitzstand gegründet ist, nicht dazu führen darf, neue, zusätzliche Rechtspositionen des Benutzers zu schaffen und damit die Rechtslage des nach Treu und Glauben nur in bestimmten Grenzen (ausnahmsweise) schutzwürdigen Rechtsverletzers über diese Grenzen hinaus zu erweitern (vgl. BGH, Urt. v. 4.6. 1969 - I ZR 115/67, GRUR 1969, 694, 697 = WRP 1969, 408 - Brillant; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Einl. UWG Rdn. 445; Großkomm/Köhler, Vor § 13 UWG Rdn. 483).
  • BGH, 10.11.1969 - II ZR 273/67

    Anforderungen an die Firmenwahrheit; Führung eines akademischen Titels

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
    Dazu bedarf es keiner Entscheidung der Streitfrage, ob Ansprüche aus § 37 Abs. 2 HGB überhaupt - grundsätzlich - dem Verwirkungseinwand ausgesetzt sein können (so RGZ 167, 184, 190 - Webwarengeschäft und Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 37 Rdn. 33) oder ob im Hinblick auf den mit § 37 Abs. 2 HGB verfolgten Zweck einer Durchsetzung öffentlicher Interessen (BGHZ 53, 65, 70 - Doktortitel; weitere Nachweise bei Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 464 in Fn. 675) eine Verwirkung wegen ihrer Auswirkungen auf außerhalb des Treu und Glaubens-Verhältnisses der Parteien bestehende Interessen Dritter oder der Allgemeinheit grundsätzlich nicht in Betracht kommen könne (so Weber, Das Prinzip der Firmenwahrheit und die Bekämpfung irreführender Firmen nach dem UWG, 1984, S. 136 f.; v. Gamm, Festschrift für Stimpel, 1985, S. 1007, 1013 f. sowie - modifizierend - Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 476).
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
    aa) Eine selbständige Verwirkung dieses Anspruchs kann nicht in Betracht gezogen werden, da schon die Zeitspanne von nur drei Jahren zwischen der Eintragung der beanstandeten Firma und ihrer Beanstandung durch die Klägerin zu kurz erscheint, um einen hinreichenden Vertrauenstatbestand zu begründen, und da insbesondere jeglicher Sachvortrag der Beklagten dazu fehlt, daß (und gegebenenfalls in welchem Umfang) sie einen (wertvollen) Besitzstand gerade und allein aufgrund der Eintragung ihrer auch vorher schon seit längerem benutzten Firmenbezeichnung erlangt habe (vgl. zum Erfordernis näher spezifizierter Darlegungen BGH, Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 227/86, GRUR 1988, 776, 778 = WRP 1988, 665, jeweils unter III 3 - PPC).
  • RG, 09.07.1941 - II 114/40

    1. Kann sich derjenige, der sein Namens- und Firmenrecht durch den Gebrauch der

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91
    Dazu bedarf es keiner Entscheidung der Streitfrage, ob Ansprüche aus § 37 Abs. 2 HGB überhaupt - grundsätzlich - dem Verwirkungseinwand ausgesetzt sein können (so RGZ 167, 184, 190 - Webwarengeschäft und Staub/Hüffer, HGB, 4. Aufl., § 37 Rdn. 33) oder ob im Hinblick auf den mit § 37 Abs. 2 HGB verfolgten Zweck einer Durchsetzung öffentlicher Interessen (BGHZ 53, 65, 70 - Doktortitel; weitere Nachweise bei Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 464 in Fn. 675) eine Verwirkung wegen ihrer Auswirkungen auf außerhalb des Treu und Glaubens-Verhältnisses der Parteien bestehende Interessen Dritter oder der Allgemeinheit grundsätzlich nicht in Betracht kommen könne (so Weber, Das Prinzip der Firmenwahrheit und die Bekämpfung irreführender Firmen nach dem UWG, 1984, S. 136 f.; v. Gamm, Festschrift für Stimpel, 1985, S. 1007, 1013 f. sowie - modifizierend - Großkomm/Teplitzky, § 16 UWG Rdn. 476).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).

    Bei Leistungsklagen, zu denen auch die Klage auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zählt, ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248, unter II 1).

  • BGH, 25.10.2012 - III ZR 266/11

    Zur Haftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder bei der Beauftragung eines

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen eines Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteile vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, NJW-RR 1993, 1129, 1130 und vom 24. Februar 2005 - I ZR 101/02, NJW 2005, 1788, 1789, jew. mwN).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei

    Nur ausnahmsweise können besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, GRUR 1993, 576, 577 [juris Rn. 19] - Datatel; Urteil vom 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11, BGHZ 195, 174 Rn. 51; Urteil vom 4. Juni 2014 - VIII ZR 4/13, BeckRS 2014, 13957 Rn. 17 f., jeweils mwN).

    Wenn sich die Schutzwürdigkeit der klägerischen Position erst aufgrund näherer Prüfung materiell-rechtlicher Fragen beurteilen lässt, kann das Rechtsschutzbedürfnis nicht verneint werden (BGH, GRUR 1993, 576, 577 [juris Rn. 19] - Datatel; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., Vor § 253 Rn. 18).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht