Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.05.1993

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2235
BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92 (https://dejure.org/1993,2235)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1993 - IV ZR 211/92 (https://dejure.org/1993,2235)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1993 - IV ZR 211/92 (https://dejure.org/1993,2235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung einer Beschwer des zur Auskunft und eidesstattlichen Versicherung verpflichteten - Überprüfbarkeit des dem Berufungsgerichts bei der Interessenbewertung eingeräumten Ermessens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2027; ZPO § 2, § 3, § 511a, § 888
    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Kosten der Einschaltung eines Steuerberaters und eines Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1154
  • FamRZ 1993, 1189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.11.1990 - VIII ZB 27/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft;

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    §§ 2, 3, 511a ZPO räumen dem Berufungsgericht bei der Bewertung des Interesses, die Auskunft nicht erteilen zu müssen, freies Ermessen ein; es kann nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die Ermessensgrenzen überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat; das ist insbesondere der Fall, wenn maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder etwa erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen die Aufklärungspflicht nicht festgestellt worden sind (BGH, Beschluß vom 28. November 1990 - VIII ZB 27/90 - WM 1991, 657 unter 1.).
  • BGH, 27.11.1991 - VIII ZR 37/91

    Kauf eines Gesellschaftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    Daran ist auch im Hinblick auf die grundsätzlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Rügen der Revision festzuhalten (hierzu vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 49/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 16; Urteil vom 27. November 1991 - VIII ZR 37/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 13; Beschluß vom 30. Januar 1991 - XII ZB 156/90 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 8).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 5/89

    Auskunft über seine Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse - Bewertung

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    Auch dieser Aufwand ist zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 186/88 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 7; Beschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 20; Urteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - NJW-RR 1992, 450).
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 73/87

    Ermittlung des Streitwertes und des Beschwerdegegenstandswertes einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    Die Zulässigkeit der Berufung des Beklagten ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt ihrer Einlegung am 27. November 1991 zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87 - BGHR ZPO § 511a Wertberechnung 2; Urteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - NJW-RR 1992, 450).
  • BGH, 11.12.1991 - IV ZR 49/91

    Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs - Anspruch auf Provisionszahlungen

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    Daran ist auch im Hinblick auf die grundsätzlichen, insbesondere verfassungsrechtlichen Rügen der Revision festzuhalten (hierzu vgl. Urteil vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 49/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 16; Urteil vom 27. November 1991 - VIII ZR 37/91 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 13; Beschluß vom 30. Januar 1991 - XII ZB 156/90 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 8).
  • BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 186/88

    Bemessung des Beschwerdewertes einer Auskunft hinsichtlich Einkommensnachweisen

    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    Auch dieser Aufwand ist zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 186/88 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 7; Beschluß vom 22. Februar 1989 - IVb ZB 5/89 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 20; Urteil vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91 - NJW-RR 1992, 450).
  • OLG Stuttgart, 21.12.1989 - 5 W 36/89
    Auszug aus BGH, 02.06.1993 - IV ZR 211/92
    Grundsätzlich können Inhalt und Umfang des Urteilsausspruchs im Wege der Auslegung im Verfahren gemäß § 888 ZPO verdeutlicht werden (BayrObLGZ 1988, 413, 417; OLG Stuttgart, OLGZ 1990, 354; Zöller/Stöber, ZPO 17. Aufl. § 888 Rdn. 11; Soergel/Dieckmann, BGB 12. Aufl. § 2027 Rdn. 2; MK/Frank, BGB 2. Aufl. § 2027 Rdn. 8).
  • BGH, 05.12.1990 - XII ZB 130/90

    Auskunftspflicht über die Verdienste der jeweiligen Parteien im

  • OLG Schleswig, 07.04.2011 - 3 W 81/10

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf

    Das ist unschädlich, weil Inhalt und Umfang des Urteilsausspruchs im Wege der Auslegung im Verfahren nach § 888 ZPO verdeutlicht werden können (BGH NJW-RR 1993, 1154 ).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Der BGH hat in der Vergangenheit mehrfach judiziert, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts dem Pflichtigen nicht verwehrt werden kann, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt ist und Zweifel über Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung bestehen oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (BGH NJW-RR 1993, 1154 und WM 1996, 466 - zitiert nach juris).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    bb) Gemessen an diesen Maßstäben ist das Berufungsgericht noch rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, dass der für den Beschwerdewert maßgebende eigene Aufwand des Beklagten zur Erteilung der Auskunft lediglich mit einem Stundensatz anzusetzen ist, der sich an die Entschädigung für Zeugen bei einer (bloßen) Zeitversäumnis anlehnt und vorliegend mit 3, 50 EUR zu bemessen ist (§ 20 JVEG in der zum Zeitpunkt der Einlegung der Rechtsbeschwerde geltenden Fassung [im Folgenden aF]; vgl. zum für die Bemessung des Beschwerdegegenstands maßgeblichen Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels BGH, Urteile vom 2. Juni 1993 - IV ZR 211/92, NJW-RR 1993, 1154 unter 2 a; vom 7. März 2001 - IV ZR 155/00, juris Rn. 17; Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2008 - VIII ZB 87/06, WuM 2008, 615 Rn. 10; vom 10. Januar 2017 - VIII ZR 98/16, NZM 2017, 358 Rn. 8 mwN; nach § 20 JVEG in der ab dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung ist eine Entschädigung in Höhe von 4 EUR pro Stunde zu gewähren).
  • BGH, 27.02.2013 - IV ZR 42/11

    Statthaftigkeit der Berufung: Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verurteilten Beklagten dann nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (Senatsbeschluss vom 29. November 1995 aaO; Senatsurteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 211/92, NJW-RR 1993, 1154 unter 2 b m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2000 - XII ZB 12/97, NJW 2000, 3073 unter II 2).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZB 19/95

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Einschaltung

    Soweit das Rechtsmittelinteresse - wie hier - gemäß §§ 2, 3 ZPO festzusetzen ist, kann die Bewertung durch das Berufungsgericht vom Senat nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat; das ist insbesondere der Fall, wenn maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft nicht berücksichtigt oder etwa erhebliche Tatsachen unter Verstoß gegen die Aufklärungspflicht nicht festgestellt worden sind (Senatsurteil vom 02.06.1993 - IV ZR 211/92 - NJW-RR 1993, 1154 m.w.N.; BGH, Urteil vom 05.05.1992 - XII ZR 88/92 - NJW-RR 1993, 1026 [BGH 05.05.1992 - XII ZR 88/92] unter 1 b).

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem verurteilten Beklagten dann nicht verwehrt werden, wenn der Urteilsausspruch nicht hinreichend bestimmt genug ist, so daß Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (Senatsurteil vom 02.06.1993 - IV ZR 211/92 - NJW-RR 1993, 1154).

    Die Tatsache, daß diese Beratung im Zuge der Ausarbeitung der Berufungsbegründung inzwischen erfolgt sein könnte, ist auf die Höhe der Beschwer ohne Einfluß, weil es auf den Zeitpunkt der Einlegung der Berufung ankommt (Senatsurteil vom 02.06.1993 - IV ZR 211/92 - NJW-RR 1993, 1154 unter 2 a m.w.N.).

  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören neben dem Eigenaufwand einschließlich der Ausgaben für Hilfskräfte (vgl. BGH, Urt. v. 10.2.1994 - VII ZR 77/93, MDR 1994, 507) auch die Ausgaben für die Inanspruchnahme fachkundiger Dritter, auf deren Hilfe der Verpflichtete zur Vorbereitung einer nicht ohne weiteres zu leistenden Auskunft zurückgreifen darf (BGH, Urt. v. 2.6.1993 - IV ZR 211/92, NJW-RR 1993, 1154).
  • BGH, 07.03.2001 - IV ZR 155/00

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Die nach § 3 ZPO im freien Ermessen stehende Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat; letzteres kann insbesondere der Fall sein, wenn das Berufungsgericht bei der Ausübung seines Ermessens die in Betracht zu ziehenden Umstände nicht umfassend berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 29. April 1998 - XII ZB 20/98 - BGHR ZPO § 3 Rechtsmittelinteresse 38; BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 211/92 - NJW-RR 1993, 1154 unter 2).

    Für die Wertberechnung ist nach § 4 Abs. 1 ZPO der Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsmittels entscheidend (BGH, Urteil vom 2. Juni 1993 - IV ZR 211/92 - NJW-RR 1993, 1154 unter 2 a).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 1 UF 71/05

    Zur Wirksamkeit des ehevertraglichen Verzichts auf Zugewinnausgleich bei Fehlen

    Dass die Bilanz nach anderen Vorschriften ohnehin erstellt werden muss, ist für die Bewertung der Beschwer ohne Bedeutung (BGH NJW-RR 1993, 1154).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 UF 180/15

    Beschwerdesumme bei Rechtsmittel gegen Verpflichtung zur Abgabe eidesstattlicher

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann dem Verpflichteten lediglich dann nicht verwehrt werden, wenn der Tenor nicht hinreichend bestimmt genug ist, so dass Zweifel über seinen Inhalt und Umfang im Vollstreckungsverfahren zu klären sind, oder wenn die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs Rechtskenntnisse voraussetzt (vgl. BGH NJW-RR 1993, 1154 unter 2 b m.w.N.; BGH NJW 2000, 3073 [BGH 21.06.2000 - XII ZB 12/97] unter II 2).
  • BGH, 24.11.1998 - X ZB 18/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung meiner Auskunft

    Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören neben dem Eigenaufwand (BGH NJW-RR 1993, 1032) einschließlich der Ausgaben für das eigene Personal (BGH MDR 1994, 507) die Ausgaben für die Inanspruchnahme eines fachkundigen Dritten, auf dessen Hilfe die Beklagte zur Vorbereitung einer nicht ohne weiteres zu leistenden Auskunft zurückgreifen darf (BGH NJW-RR 1993, 1154).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 W 60/21

    Auskunft über den Bestand eines Nachlasses; Beschwerde gegen eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - XII ZR 192/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3368
BGH, 12.05.1993 - XII ZR 192/92 (https://dejure.org/1993,3368)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - XII ZR 192/92 (https://dejure.org/1993,3368)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - XII ZR 192/92 (https://dejure.org/1993,3368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgericht - Familiensache - Oberlandesgericht - Zulassung - Beschwer - Revision

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel in einem vom Oberlandesgericht als Familiensache behandelten Rechtsstreit

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1154
  • FamRZ 1994, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.1988 - IVb ZR 72/87

    Revision bei Unklarheit über Familiensache

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - XII ZR 192/92
    Die Vorschrift, die eine Ausformung des Prinzips der formellen Anknüpfung ist, soll verhindern, daß das Revisionsgericht eine Sache anders qualifiziert als die Vorinstanz (Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 - IVb ZR 72/87 = BGHR ZPO § 549 Abs. 2 Familiensache 1 = FamRZ 1988, 1036).

    Anders als in dem Rechtsstreit, der zu dem Senatsbeschluß vom 1. Juni 1988 (aaO. mit Anmerkung Jauernig FamRZ aaO. S. 1258) geführt hat, handelt es sich damit nicht um einen Fall, in dem das Oberlandesgericht das Vorliegen einer Familiensache ausdrücklich offengelassen hat, sondern es hat die Frage bejaht.

  • BGH, 17.05.1972 - VIII ZR 76/71

    Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - XII ZR 192/92
    In einem Rechtsstreit, der eine Familiensache im Sinne von § 621 Abs. 1 Nr. 4, 5 oder 8 ZPO zum Gegenstand hat, findet - nach dem auch im Verfahren zwischen ausländischen Parteien vor einem deutschen Gericht geltenden Verfahrensrecht der Zivilprozeßordnung (vgl. BGHZ 59, 23, 26 unter 3 a) - die Revision gegen das in der Berufungsinstanz erlassene Endurteil nur statt, wenn das Oberlandesgericht sie in seinem Urteil zugelassen hat (§ 621d Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 103/07

    Bindung des Bundesgerichtshofes an eine vom Oberlandesgericht getroffene

    Diese Vorschrift war Ausformung des Prinzips der formellen Anknüpfung und sollte verhindern, dass das Revisionsgericht eine Sache anders qualifiziert als die Vorinstanz (Senatsbeschluss vom 12. Mai 1993 - XII ZR 192/92 - FamRZ 1994, 693).
  • BGH, 22.03.2000 - XII ZR 125/98

    Zulässigkeit der Revision in Familiensachen

    Ergibt sich dagegen aus den Ausführungen des Berufungsgerichts, ob es die Sache als Familiensache angesehen hat oder nicht, ist das Revisionsgericht bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision an diese Einordnung nach § 549 Abs. 2 ZPO gebunden (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1993 - XII ZR 192/92 - FamRZ 1994, 693).

    § 549 Abs. 2 ZPO soll verhindern, daß das Revisionsgericht eine Sache anders qualifiziert als die Vorinstanz (Senatsbeschluß vom 12. Mai 1993 aaO).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 143/01

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht; Anforderungen an den

    Diese Vorschrift findet ihren Sinn gerade darin, daß die Zulässigkeit der Revision nicht durch eine abweichende rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts beeinflußt werden soll, wenn darüber in der Vorinstanz entschieden worden ist (vgl. Senatsurteil vom 8. März 1995 - XII ZR 165/93 - FamRZ 1995, 726; Senatsbeschluß vom 12. Mai 1993 - XII ZR 192/92 - FamRZ 1994, 693).
  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 113/95

    Statthaftigkeit einer Revision in Familiensachen

    Damit hat das Oberlandesgericht klar zum Ausdruck gebracht, daß es das angefochtene Urteil mangels Zulassung der Revision für nicht revisibel hielt, was unter den gegebenen Umständen die Beurteilung als Familiensache voraussetzte (§§ 621 d Abs. 1, 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO; vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. November 1988 - IVb ZA 9/88 = BGHR ZPO § 549 Abs. 2 n.F. Familiensache 2; vom 12. Mai 1993 - XII ZR 192/92 = FamRZ 1994, 693).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht