Weitere Entscheidung unten: OLG München, 26.05.1993

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.03.1993 - 13 U 165/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5215
OLG Celle, 11.03.1993 - 13 U 165/92 (https://dejure.org/1993,5215)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.1993 - 13 U 165/92 (https://dejure.org/1993,5215)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 1993 - 13 U 165/92 (https://dejure.org/1993,5215)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5215) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 AGBG; § 5 AGBG
    Wirksamkeit einer Klausel Allgemeiner Geschäftsbedingungen ; Auslegung einer Vertragsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Klausel Allgemeiner Geschäftsbedingungen ; Auslegung einer Vertragsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 5 § 9; BGB § 631
    Inhaltskontrolle der Klausel: »zahlbar sofort netto ohne Abzug«

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1334
  • MDR 1993, 1177
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5295
OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93 (https://dejure.org/1993,5295)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.1993 - 7 U 1829/93 (https://dejure.org/1993,5295)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 7 U 1829/93 (https://dejure.org/1993,5295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,5295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Entgelts; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders nach Treu und Glauben; Allgemeine Wirksamkeit von Vertragsstrafenregelungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1334
  • BB 1993, 1687
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsschuldner - anders als bei Austauschverträgen - mangels synallagmatischer Pflichten kein originäres Eigeninteresse an der Einhaltung der von ihm versprochenen Unterlassungspflicht hat (vgl. OLG München, NJW-RR 1993, 1334).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

    Denn Sinn und Zweck einer Vertragsstrafevereinbarung liege darin, einen wirksamen und effizienten Schutz vertraglicher Unterlassungsverpflichtungen sicherzustellen (OLG München, NJW-RR 1993, 1334).

    Zudem verstoße die Vertragsstrafevereinbarung gem. Ziff. 5 der Nutzungsbedingungen gegen § 9 Abs. 1 AGBG (OLG München NJW-RR 1993, 1334) und zudem gegen das Transparenzgebot.

    Insbesondere zur Sicherung von vertraglichen Unterlassungspflichten bedarf es eines spürbaren Drucks auf den Schuldner (vgl. die schon im Landgerichtsurteil zitierten Entscheidungen BGH NJW 1976, 1886, 1587 und auch OLG München NJW-RR 1993, 1334).

    Wo bei der Überlassung von Adressmaterial zur gewerblichen Nutzung die Grenze zur unangemessen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG liegt, beantwortet die einschlägige Rechtsprechung unterschiedlich: OLG Frankfurt in MDR 1985, 934 läßt - unter Kaufleuten - eine Vertragsstrafe in Höhe der 20-fachen Nutzungsvergütung zu; das OLG München dagegen nicht (NJW-RR 1993, 1334; zustimmend auch: Hensen a.a.O. Rn. 18).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht