Weitere Entscheidung unten: AG Wetzlar, 15.04.1993

Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92   

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BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 (https://dejure.org/1992,1685)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 (https://dejure.org/1992,1685)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92 (https://dejure.org/1992,1685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über die Vergütung der Abwicklung einer insolventen Anwaltspraxis - Angemessenheit - Abwicklervergütung - Rechtsanwaltskammer

  • rabüro.de

    Zur angemessenen Vergütung für die Tätigkeit des Abwicklers einer Rechtsanwaltspraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 53 Abs. 10 § 55 Abs. 3 Satz 1
    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1335
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92
    Sie kann bei schwierig gelagerten Abwicklungs- oder Vertreterfällen aber auch 8.000 DM betragen (vgl. den Senatsbeschl. vom heutigen Tage - AnwZ (B) 27/92).
  • BGH, 05.02.1971 - I ZR 118/69

    Zahlungsaufforderungen einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92
    Die Festsetzung der Vergütung für einen amtlich bestellten Vertreter durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer gemäß § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 223 BRAO (Feuerich, BRAO 2. Aufl. § 53 Rdnr. 39; vgl. auch BGHZ 55, 255, 259).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZB 30/76

    Anschlußbeschwerde nach FGG

    Auszug aus BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92
    Gegen die Zulässigkeit der Anschlußbeschwerde bestehen ebenfalls keine Bedenken (vgl. BGHZ 71, 314).
  • BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 52/19

    Bemessung der angemessenen Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines

    Der Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 6/17, AnwBl. 2018, 365 Rn. 14 und vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335, 1336).

    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO; Weyland/Nöker, BRAO, 10. Aufl., § 53 Rn. 80a; Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335, 1336) sind bei der Vergütungsfestsetzung zwar regionale Unterschiede in den einzelnen Bezirken zu berücksichtigen.

    Der Fachanwaltstitel dokumentiert die berufliche Erfahrung der Vertreterin als vergütungsrelevanten Faktor (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1992, aaO; Weyland/Nöker, aaO Rn. 80a).

  • BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 53/19

    Angemessene Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts:

    Der Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 6/17, AnwBl. 2018, 365 Rn. 14 und vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335, 1336).

    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO; Weyland/Nöker, BRAO, 10. Aufl., § 53 Rn. 80a; Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, NJW-RR 1993, 1335, 1336) sind bei der Vergütungsfestsetzung zwar regionale Unterschiede in den einzelnen Bezirken zu berücksichtigen.

    Der Fachanwaltstitel dokumentiert die berufliche Erfahrung der Vertreterin als vergütungsrelevanten Faktor (vgl. Senat, Beschluss vom 30. November 1992, aaO; Weyland/Nöker, aaO Rn. 80a).

  • AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10

    Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich verschiedene Anwaltsgerichtshöfe und die einhellige Kommentarliteratur angeschlossen haben, sind Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung der Zeitaufwand als entscheidender Faktor, ferner die berufliche Erfahrung des Abwicklers, Schwierigkeit und Dauer der jeweiligen Abwicklung, bei monatlichen Pauschalvergütungen das Gehalt, das für einen Angestellten oder freien Mitarbeiter zu zahlen ist, regionale Unterschiede in den einzelnen Bezirken sowie die Abwicklung als im Interesse des Berufstandes und im Interesse der Rechtspflege geleistete und von der Gemeinschaft der Rechtsanwälte des jeweiligen Bezirks bezahlte Berufspflicht (BGH, Beschlüsse vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 und AnwZ (B) 27/92, BRAK-Mitt. 1993, 44, 46; Bayerischer AGH, Beschluss vom 24.03.2004 - BayAGH I-26/03, BRAK-Mitt. 2004, 237, und Beschluss vom 09.11.2005 - BayAGH I 39/04; AGH Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/05), BRAK-Mitt. 2007, 124 (Leitsatz); Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 53 Rn. 70; Prütting, in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Auflage, § 53 Rn. 27; Tauchert, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 53 Rn. 53).

    In der Entscheidung AnwZ (B) 37/92 hat der BGH als Abschlagszahlung für eine Tätigkeit von insgesamt ca. 40 Stunden in neun Wochen im Jahre 1991 einen Betrag von 2.000,00 DM als durchaus angemessen angesehen.

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Rechtsprechung
   AG Wetzlar, 15.04.1993 - 31 C 2475/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7998
AG Wetzlar, 15.04.1993 - 31 C 2475/92 (https://dejure.org/1993,7998)
AG Wetzlar, Entscheidung vom 15.04.1993 - 31 C 2475/92 (https://dejure.org/1993,7998)
AG Wetzlar, Entscheidung vom 15. April 1993 - 31 C 2475/92 (https://dejure.org/1993,7998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einem Übergabevertrag; Unterlassen der Tötigungsanzeige nach Tötung eines überlassenen Tieres; Prüfung der Wirksamkeit der Vertragsstrafeklausel unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien; Folgen der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde - Foxterrier

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1335
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