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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.1993 - 3 W 40/93   

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OLG Hamburg, 10.03.1993 - 3 W 40/93 (https://dejure.org/1993,6969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.1993 - 3 W 40/93 (https://dejure.org/1993,6969)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 1993 - 3 W 40/93 (https://dejure.org/1993,6969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1392
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 174/11

    Beschwer des Unterlassungsschuldners

    Darüber hinaus müssen die Anordnung auch streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen wie Kündigungen auch verhängt werden, um die Durchsetzung von Anordnungen sicherzustellen (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg, WRP 1999, 1184, 1185; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl., Kap. 57 Rn. 26 bei Fn. 133 ff.; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl., § 12 Rn. 392; Brüning in Harte/Henning, UWG, 2. Aufl., Vorb.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2017 - 6 W 96/17

    Unterlassungsvollstreckung: Anforderungen an die vom Schuldner zu treffenden

    Die Belehrung hat schriftlich zu erfolgen und muss auf die Nachteile aus einem Verstoß sowohl hinsichtlich des Dienstverhältnisse (Kündigung) als auch der Zwangsvollstreckung hinweisen (OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184, 1185).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2002 - 26 W 85/02

    Pflicht des Unterlassungsschuldners zur Entfernung der verbotenen Äußerung aus

    Die Schuldner haften aber für das Tun oder Unterlassen Dritter, soweit hierfür ein eigenes Verhalten ursächlich ist (OLG Düsseldorf GRUR 93, 854; OLG Hamburg, NJW-RR 93, 1392, Zöller-Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 890 Rn. 4; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 890, Rn 8; Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., § 890 Rn. 29 jeweils m.w.N.).

    Der auf eine Unterlassung gerichtete Titel verpflichtet die Schuldner in diesem Umfang zu positivem Tun (vgl. hierzu RGZ 43, 405, 407; OLG Hamburg NJW-RR 93, 1392; OLG Zweibrücken NJW-RR 88, 1342; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, a.a.O., § 890, Rn. 8; Stein-Jonas-Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 890, Rn. 25, jeweils m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 29.11.2006 - 5 U 99/06

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Einwirkung auf Dritte im Rahmen einer vertraglich

    Diese Grundsätze entsprechen ständiger Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg, NJW-RR 93, 1392; OLG Hamburg GRUR 89, 150; OLG Hamburg WRP 82, 687).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18

    Umfang einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung

    Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633; OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).
  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Die Belehrung der Mitarbeiter hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und muß auf die im Fall des Verstoßes aus ihren Dienst- oder Arbeitsverhältnissen drohenden Nachteile ebenso wie auf die dem Unternehmen angedrohten Sanktionen in der Zwangsvollstreckung hinweisen (OLG Nürnberg, Beschluß vom 12.1.1998 - 3 W 3397/97 - und vom 26.11.199 7 - 3 W 3432/97 OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; Köhler/Piper, UWG , vor 13 Rz. 321).
  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 2 W 32/04

    Ordnungsgeldverhängung wegen Verstoßes gegen ein wettbewerbsrechtliches

    Der Schuldner muss alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um Zuwiderhandlungen durch Angestellte oder Beauftragte zu verhindern (vgl. Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 890 Rn. 5; OLG Bremen, OLGZ 79, 368, OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 1392).
  • OLG Dresden, 19.03.2001 - 14 W 2217/99

    Sofortige Beschwerde gegen einen Ordungsgeldbeschluss eines Landgerichts wegen

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  • OLG Jena, 20.06.2002 - 6 W 197/02

    Verstoß gegen ein Unterlassungsgebot

    Es entspricht allgemeiner Meinung in Literatur und Rechtsprechung, dass der Schuldner gegenüber seinen Mitarbeitern alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen muss, um ein titelkonformes Handeln zu erreichen und Verstöße zu verhindern (vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 1999, 723 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 1993, 1392).
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Rechtsprechung
   LG Essen, 15.07.1993 - 18 O 3/93   

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https://dejure.org/1993,8922
LG Essen, 15.07.1993 - 18 O 3/93 (https://dejure.org/1993,8922)
LG Essen, Entscheidung vom 15.07.1993 - 18 O 3/93 (https://dejure.org/1993,8922)
LG Essen, Entscheidung vom 15. Juli 1993 - 18 O 3/93 (https://dejure.org/1993,8922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1392
  • NJW-RR 1995, 448 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Dasselbe gilt, wenn ein Kunde sich - wie hier - nach getroffener Anlageentscheidung bei der Bank erkundigt, wie er sich angesichts fallender Kurse verhalten soll (vgl. LG Essen NJW-RR 1993, 1392, 1394; Balzer, in: Welter/Lang, Handbuch der Informationspflichten im Bankverkehr Rdn. 7.80).
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