Weitere Entscheidung unten: LG Tübingen, 26.04.1993

Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93   

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OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93 (https://dejure.org/1993,1902)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.1993 - 11 U 5/93 (https://dejure.org/1993,1902)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 11 U 5/93 (https://dejure.org/1993,1902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Pfeil; Auge; Erblindung; Schielstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1498
  • MDR 1993, 739
  • FamRZ 1994, 831
  • VersR 1994, 1248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93
    Es ist aber anerkannt, daß ihm Rahmen des billigen Ermessens auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers zu beachten sind und daß ein Versicherungsschutz ansonsten schlechte wirtschaftliche Verhältnisse kompensiert (vgl. BGHZ 18/149, 167 ff.; BGH LM Nr. 11 a zu § 847 BGB); der Versicherungsschutz ist Bestandteil des Vermögens des Schädigers.
  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93
    Es genügt, daß ein allgemeines Verständnis dafür vorhanden ist, daß das Verhalten geeignet ist, Gefahren herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1984/1958).
  • OLG Frankfurt, 21.03.1990 - 7 U 126/88

    Schmerzensgeldkapital; Monatliche Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93
    Schließlich liegt ein Betrag von 70.000,00 DM der Größenordnung nach (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1990/990) im Bereich dessen, was in vergleich-baren Fällen zuerkannt worden ist.
  • KG, 16.04.1991 - 9 U 3177/90

    Schmerzensgeld; Verkehrsunfall; Kind; Blind; Erblindung; Auge ; Gesicht

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93
    So hat das KG einem zur Zeit der Verletzung nicht ganz vier Jahre alten Mädchen 100.000,00 DM zuerkannt (FamRZ 1992/550).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 117/92

    Elterliche Aufsichtspflicht über 12-jährigen Jungen beim Umgang mit Zündmitteln

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93
    Art und Umfang der gebotenen Aufsicht richten sich nach Alter, Eigenarten und Charakter des Kindes und danach, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation tun müssen, um Schädigungen Dritter zu verhindern (vgl. BGH NJW 1993/1003).
  • BGH, 21.01.1986 - VI ZR 208/84

    Inanspruchnahme eines Mitschülers wegen Mitwirkung an Schädigung bei gefährlichem

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.1993 - 11 U 5/93
    Entgegen der Äußerung der Beklagten fehlt - auch bei Zugrundelegung ihres Vorbringens - nicht nach Maßgabe des Urteils des BGH vom 21. Januar 1986 (NJW 1986/1865) der Zurechnungszusammenhang zwischen der Tat des Beklagten zu 1. und der Verletzung des Klägers.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Ob sie auch für verbotene Kraftfahrzeugrennen im öffentlichen Straßenverkehr (§ 29 Abs. 1 StVO) anwendbar sind (so OLG Hamm, NZV 1997, 515; LG Duisburg, NJW-RR 2005, 105, 106; zustimmend etwa König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 29 StVO Rdn. 7 und Wessel, VersR 2011, 569, 576), ist allerdings umstritten (ablehnend etwa MünchKomm-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 823 Rdn. 553 sowie - für verbotene Gefährdungen im Allgemeinen - OLG Hamm, NJW 1997, 949, 950 und OLG Köln, NJW-RR 1993, 1498, 1499) und höchstrichterlich bislang nicht geklärt.
  • OLG Schleswig, 12.11.1998 - 5 U 123/97

    Verletzung der Aufsichtspflicht durch Gestattung des Abbrennens von

    Bei Kinder bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht dabei nach Alter, Eigenart und Charakter, nach der Voraussehbarkeit des schädigenden Verhaltens sowie danach, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen in der konkreten Situation an erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen müssen, um Schädigungen Dritter durch ihr Kind zu verhindern (BGH NJW 1993, 1003; BGH NJW 1984, 2574; OLG München FamRZ 1997, 740, 741; OLG Köln NJW-RR 1993, 1498, 1499).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2000 - 4 U 46/00

    Haftpflichtversicherung - kein Deckungsschutz für Vandalismus von Realschülern

    An der Zurechnungsfähigkeit mangelt es nur, wenn der Minderjährige nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat, auf seine Steuerungsfähigkeit kommt es im Rahmen des § 828 Abs. 2 BGB nicht an (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1970, 1038; BGH NJW 1984, 1958; OLG Köln MDR 1993, 739).
  • LG Hildesheim, 13.05.1998 - 2 O 55/98

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld

    Demgemäß kommt hier eine Kompensierung der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers durch Versicherungsschutz (vgl. dazu OLG Köln, NJW-RR 1993, 1498, 1500) nicht in Betracht.
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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 26.04.1993 - 1 S 335/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,14121
LG Tübingen, 26.04.1993 - 1 S 335/92 (https://dejure.org/1993,14121)
LG Tübingen, Entscheidung vom 26.04.1993 - 1 S 335/92 (https://dejure.org/1993,14121)
LG Tübingen, Entscheidung vom 26. April 1993 - 1 S 335/92 (https://dejure.org/1993,14121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1498
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