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   OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 215/92   

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https://dejure.org/1993,2431
OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 215/92 (https://dejure.org/1993,2431)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.06.1993 - 19 U 215/92 (https://dejure.org/1993,2431)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 19 U 215/92 (https://dejure.org/1993,2431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages nach erfolgtem rechtmäßigem Rücktritt; Rechtmäßigkeit des Rücktritts von einem Vertrag zur Software-Überlassung aufgrund unterlassener Anpassungen der Software auf die individuellen betrieblichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 326; BGB § 346
    Mitwirkungspflichten des Anbieters bei Planung und Durchführung einer EDV-Lösung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1528
  • VersR 1993, 1163
  • BB 1994, 11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 26.10.1990 - 19 U 28/90

    Computer; Speicherkapazität; Fehler; Mängelrügepflicht; Meldung; Störfall;

    Auszug aus OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 215/92
    Er muß z. B. von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse ermitteln, darauf drängen, daß der Anwender sie in einem Pflichtenheft niederlegt, für ihn erkennbare Unklarheiten und Bedürfnisse aufklären, bei der Formulierung der Aufgabenstellung mitwirken und einen Organisationsvorschlag zur Problemlösung unterbreiten, OLG Köln, VersR 1991, 106 ff. (107): Pflicht des Anbieters, auf Grund der vom Anwender ermittelten Zahl der Daten (Kunden, Artikel, Geschäftsvorfälle) den Speicherbedarf der Anlage zu ermitteln; Schmidt, Beratungsleistungen und Mitwirkungspflichten, CR 1992, 709 f. (710).
  • OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05

    Beweislast des Bestellers von Computersoftware bei Gewährleistungsansprüchen -

    Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Auch wenn man davon ausgeht, dass bei der Erstellung einer komplizierten Anlage das technische Problemlösungs-Know-How auf Seiten des Auftragnehmers regelmäßig umfangreicher ist als das des Auftraggebers (vgl. hierzu OLG Stuttgart CR 1989, 598, 600), und daher dem Auftragnehmer insoweit besondere Beratungs- und Hinweispflichten auferlegt (vgl. Senat VersR 1993, 1163, 1164), so war die Beklagte jedenfalls mit Rücksicht auf die unstreitig seitens der Firma K erklärte Zusage, das Videoband in seiner vollständigen Länge und endgültigen Fassung spätestens am 2.2.1990 zu liefern, zu einer besonderen Warnung gegenüber der Klägerin nicht verpflichtet.
  • OLG Köln, 24.06.1994 - 19 U 278/93

    Wandlung wegen Fehlern einer EDV-Anlage und der Software; Beweislast für das

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