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   OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92   

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OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92 (https://dejure.org/1992,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.1992 - 18 U 117/92 (https://dejure.org/1992,5745)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 1992 - 18 U 117/92 (https://dejure.org/1992,5745)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 315
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

    Bei der Prüfung, ob von der Einrichtung eines vom Reiseveranstalter ausgewählten Hotels Gefahren für die Sicherheit des Reisenden ausgehen, mit denen dieser nicht zu rechnen braucht, darf hinsichtlich der maßgebenden Sicherheitsanforderungen und Verkehrssicherungspflichten nicht allein auf die deutschen Standards abgestellt werden; vielmehr sind auch die besonderen Verhältnisse im Zielland zu berücksichtigen (Anschluss an OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315 und 2003, 59; OLG München RRa 1999, 174).

    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 29; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; Palandt/Sprau, a.a.O., § 651c Rdnr. 3b; vgl. auch LG Hannover, NJW-RR 1986, 1055 f.).

    29 Dabei ist zu beachten, dass hinsichtlich der einzuhaltenden Sicherheitsstandards und Verkehrssicherungspflichten - auch wenn es sich hier um einen in Deutschland abgeschlossenen, deutschem Reiserecht unterliegenden, zwischen deutschen Vertragsparteien abgeschlossenen Reisevertrag handelt - nicht auf deutsche Maßstäbe abgestellt werden darf, sondern die Besonderheiten des Ziellandes zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 59 ff., Tz. 33; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG München RRa 1999, 174 f.; Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, Rdnr. 91 zu § 651f BGB).

    Wer ins Ausland reist, setzt sich erhöhten Risiken aus; er hat die Umwelt, die er in seiner Heimat hat, bewusst verlassen und kann deshalb die heimischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht als Maßstab seines Sicherungsbedürfnisses heranziehen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315, m.w.N. aus der Literatur).

    Verneint wurde eine Haftung des Reiseveranstalters u. a. bei einem Sturz von einem 1 Meter hohen ungesicherten Absatz zwischen den Terrassen eines Freiluftrestaurants in einem überseeischen Entwicklungsland (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315), bei einem Sturz auf einer unbeleuchteten Treppe in der Discothek eines türkischen Hotels (LG Düsseldorf, U. v. 28.07.2004, 16 O 5/04, RRa 2005, 26 f.), beim Absturz eines Personenaufzugs in einem türkischen Hotel, wobei die Aufzugsanlage den zur Unfallzeit in der Türkei geltenden Sicherheitsstandards entsprach (LG Koblenz U. v. 29.11.2004, 16 O 364/02, RRa 2005, 27 ff.), beim Ausrutschen auf wasserbedingter Glätte des Fußbodens im Bereich eines Schwimmbeckens (OLG Düsseldorf, U. v. 15.12.2011, 12 U 24/11, RRa 2012, 112 ff.) und bei einem Sturz auf dem feucht gewordenen Fliesenfußboden vor einer Duschkabine bei fehlenden Haltegriffen in einem Hotel (OLG Koblenz MDR 2012, 281 f.).

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Insbesondere kann deshalb ein Reisemangel darin liegen, dass von der Einrichtung des vom Reiseveranstalters ausgewählten Beherbergungs- und Restaurationsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315; Kaller, O., Seite 135 Rdnr. 214; Palandt/Sprau, O., § 651 c Rdnr. 3 Stichwort "Unterkunft"; vgl. auch LG Hannover, NJW-RR 1986, 1055 f.).
  • OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19

    Teilweise Rückzahlung eines Reisepreises und Entschädigung wegen vertanen

    gg) Der Senat tritt daher nicht der in der Instanzrechtsprechung des Öfteren angestellten Überlegung bei, wonach der Reisende bei einer Auslandsreise - insbesondere naturgemäß bei einer Reise in ein überseeisches Entwicklungs- oder Schwellenland - nicht unbedingt die Umwelt erwarten könne, die er bewusst verlassen habe, und dass derjenige, der ins Ausland reise, sich nun einmal einem erhöhten Risiken aussetze (so unter anderem OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. November 1992 - 18 U 117/92, NJW-RR 1993, 315; OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2013 - 5 U 36/12, juris Rn. 29).
  • LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04

    Voraussetzungen eines reisevertragsrechtlichen Schadensersatzanspruchs;

    Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 315; OLG Frankfurt, Urt. v. 19.9.2001, 16 U 195/00, zit. nach Juris).

    (BGHZ 103, 298, 304, OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).

  • LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 16 O 5/04

    Sturz von der Treppe einer Hoteldiskothek; Anspruch auf Ersatz des geltend

    Zwar kann ein Reisemangel auch darin liegen, dass von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).

    Als Reisende hat sie die Umwelt, die sie in ihrer Heimat hat, bewusst verlassen und kann deshalb etwa die heimischen bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht als Maßstab ihres Sicherungsbedürfnisses heranziehen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315).

  • OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00

    Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines

    Ein Reisemangel kann auch darin liegen, dass, von der Einrichtung des von dem Reiseveranstalter ausgewählten Beherbergungsbetriebes eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der dieser nach dem Vertrag nicht zu rechnen braucht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 315, Kaller Reiserecht, Rdz. 214).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 18 U 72/92   

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OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 18 U 72/92 (https://dejure.org/1992,7134)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1992 - 18 U 72/92 (https://dejure.org/1992,7134)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Moskitos

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 651e Abs. 3, 4 § 651f Abs. 2, 651c
    Kündigung einer Pauschalreise wegen Moskitos; Anforderungen an das Speiseangebot bei Halbpension

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 9 O 543/91
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1992 - 18 U 72/92

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 315
  • VersR 1993, 1116
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