Rechtsprechung
   BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1633
BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90 (https://dejure.org/1992,1633)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1992 - 1 BvR 99/90 (https://dejure.org/1992,1633)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 (https://dejure.org/1992,1633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den Versorgungsausgleich - Anwaltszwang vor dem Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeverfahren - Versorgungsausgleich - Prozeßkostenhilfe - Anwaltszwang - Beschwerdeerwiderung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 382
  • FamRZ 1992, 1151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 [51]; 75, 20l [215]), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]; 70, 215 [218]).

    Es verpflichtet die Gerichte, Sachvortrag und erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]).

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 [51]; 75, 20l [215]), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]; 70, 215 [218]).
  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 597/80

    Folgesache - Verbundsache - Abgetrennte Verbundsache - Scheidung -

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    Die nachträgliche Abtrennung von Scheidungs- und Folgesachen ändere an dem einmal begründeten Anwaltszwang nichts, so daß auch in einer abgetrennten FGG -Folgesache nach Rechtskraft der Scheidung die Parteien nur durch einen beim Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten werden könnten (vgl. BGH, NJW 1981, S. 233).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör als Prozeßgrundrecht, das auch in einem dem Untersuchungsgrundsatz unterliegenden Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt (vgl. BVerfGE 19, 49 [51]; 75, 20l [215]), soll sicherstellen, daß die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 250 [252]; 70, 215 [218]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gilt nicht nur für die Eröffnung des Zugangs zum Gericht oder zu einer Instanz, sondern auch für das Recht, im Verfahren gehört zu werden (vgl. BVerfGE 81, 123 [129]).
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    Bei der Handhabung von Vorschriften, die sich auf dieses Recht auswirken, sind die Grundsätze rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu beachten (vgl. BVerfGE 81, 264 [273]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    Um dem Beschwerdeführer wirksamen Rechtsschutz in der Beschwerdeinstanz zu ermöglichen und dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zu genügen (vgl. BVerfGE 81, 347 [356 f.]), hätte das Gericht daher zunächst den Prozeßkostenhilfeantrag bescheiden und diesem stattgeben müssen, bevor es in der Sache entschied.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
    Es verpflichtet die Gerichte, Sachvortrag und erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]).
  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Im Übrigen ist es zwar richtig, dass das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG) den Tatsachenvortrag des anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten im vollen Umfang zur Kenntnis nehmen muss (vgl. auch BVerfG FamRZ 1992, 1151 f. zu § 12 FGG).
  • BFH, 25.08.2009 - V S 10/07

    Begründung eines Befangenheitsantrags - Entscheidung bei pauschaler Ablehnung

    Diese Rechtsprechung beruht im Wesentlichen auf der Überlegung, dass ansonsten ggf. der (großzügigere) Prüfungsmaßstab des § 114 Satz 1 ZPO nicht eingehalten wird (vgl. dazu BVerfG-Entscheidung vom 2. März 2000 1 BvR 2224/98, NJW 2000, 2098; BFH-Beschluss vom 25. März 1986 III B 5-6/86, BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) oder der Kläger ggf. daran gehindert ist, seine Rechte aus der Gewährung von PKH voll wahrzunehmen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 146, 223, BStBl II 1986, 526) und ihm ggf. das Recht auf Gehör abgeschnitten wird (vgl. dazu BVerfG-Urteil vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 27. April 2001 XI S 16/00, BFH/NV 2001, 1447).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Die Nichtberücksichtigung eines solchen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, NJW 2009, 1585 Rn. 21; WM 2012, 492 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NZM 2017, 23 Rn. 10; vom 1. März 2018 - IX ZR 179/17, juris Rn. 6; jeweils mwN; vgl. auch bereits BVerfG, NJW-RR 1993, 382).

    Zwar darf das Gericht grundsätzlich über einen spruchreifen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht erst zusammen mit der Hauptsache oder - wie hier der Fall - sogar erst nach der Hauptsache entscheiden; dies gilt erst recht, wenn die Entscheidung zudem mit einer Verkennung der Bewilligungsvoraussetzungen einhergeht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383; NJW 2003, aaO; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 556, 557; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B, juris Rn. 6; BayLSG, Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E, juris Rn. 17 ff.; jeweils mwN; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 118 Rn. 5).

  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Schließlich hätte der Kläger Prozesskostenhilfe beantragen können, ohne eine Berufungsbegründung vorzulegen; in diesem Falle hätte der Prozesskostenhilfeantrag nicht mit der vom Oberverwaltungsgericht gegebenen formalen Begründung abgelehnt werden können (vgl. BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Januar 1996 a.a.O.; vgl. auch Kammer-Beschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 99/90 - NJW-RR 1993, 382).
  • BFH, 26.08.2010 - X B 210/09

    (Zeitlicher Abstand von

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. BVerfG-Beschluss vom 13.07.1992 1 BvR 99/90).

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift- Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, nicht veröffentlicht).

  • OLG Köln, 23.12.1998 - 14 WF 198/98
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW-RR 1993, 382) ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, daß ein Prozeßkostenhilfegesuch des Beklagten notwendig vor der Entscheidung zur Sache beschieden werden müßte.

    Bei dieser Sachlage ist durch die Nichtbescheidung des PKH-Gesuchs vor der Sachentscheidung nicht das rechtliche Gehör verletzt wie im Fall des BVerfG (NJW-RR 1993, 382), in dem ein PKH-Gesuch zur Rechtsverteidigung in der Berufungsinstanz nach Obsiegen im ersten Rechtszug gestellt worden war, so daß mangels Beiordnung eines postulationsfähigen Anwalts nicht zur Sache vorgetragen werden konnte.

  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschlüsse vom 3. März 2010 VIII B 173/09, nicht veröffentlicht --n.v.--; vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65, Rz 5).
  • OLG Zweibrücken, 26.02.2003 - 2 WF 15/03

    Anfechtbarkeit der Bestimmung eines Termins zur mündlichen Erörterung vor

    Nachdem der Antragsgegner zum Ausdruck gebracht hatte, dass zunächst über sein Gesuch entschieden werden sollte, hätte das Gericht dem ohne weiteres Rechnung tragen können und müssen (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383; Zöller/Philippi, aaO, § 118, Rdnr. 14).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH ist nur erforderlich, wenn dies im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten ist, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 13. Juli 1992  1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 2012 III B 44/12, BFH/NV 2013, 65).
  • BFH, 19.02.2020 - V S 23/19

    Verfahrensfehler, Anspruch auf rechtliches Gehör; Grundsatz der Vorherigkeit,

    bb) Im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes ist eine vorherige Bescheidung des Begehrens auf PKH nur dann erforderlich, wenn die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters auch Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben kann (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.07.1992 - 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382), sodass Ausnahmen vom Grundsatz der Vorherigkeit zulässig sind, wenn die Effektivität des Rechtsschutzes hierunter nicht leidet.
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 149/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

  • BFH, 15.07.2014 - III S 19/12

    Erlass des die PKH ablehnenden Beschlusses nach Entscheidung zur Hauptsache -

  • BFH, 20.09.2012 - III B 44/12

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zusammen mit PKH-Antrag -

  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 132/08

    Gleichzeitige Entscheidung über das Prozesskostenhilfebegehren und zur Hauptsache

  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 150/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

  • BFH, 24.07.2008 - VIII B 104/08

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde zeitgleich mit der Ablehnung des

  • BGH, 08.11.2000 - XII ZB 132/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwerfung einer mit einem

  • BFH, 20.08.2012 - III B 33/12

    Negative Entscheidung des BFH über den Antrag wegen Nichtzulassung der Revision

  • BFH, 04.11.2010 - X S 23/10

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen

  • BFH, 27.04.2001 - XI S 16/00

    Voraussetzungen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BFH, 09.07.1996 - VII S 16/95

    Schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels - Gewährung von Prozesskostenhilfe -

  • LSG Thüringen, 22.10.2001 - L 2 B 5/00

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ablehnung von PKH

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 2 A 953/12

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • FG Sachsen, 23.03.2009 - 3 Ko 272/09

    Vorliegen einer unrichtigen Sachbehandlung i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 1

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht