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   KG, 11.08.1992 - 1 W 5611/91   

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https://dejure.org/1992,7849
KG, 11.08.1992 - 1 W 5611/91 (https://dejure.org/1992,7849)
KG, Entscheidung vom 11.08.1992 - 1 W 5611/91 (https://dejure.org/1992,7849)
KG, Entscheidung vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 (https://dejure.org/1992,7849)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 516
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • KG, 24.02.2015 - 1 W 380/14

    Geburtsregistereintrag für ein Flüchtlingskind: Identitätsnachweis der Eltern

    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • OLG Nürnberg, 19.03.2024 - 11 Wx 297/24

    Personenstandsregister, Irakische Staatsangehörige, Ausländisches Recht,

    Eine rechtliche Einordnung (Qualifikation) dieser Namen entsprechend den Vorstellungen des deutschen Namensrechts durch den Standesbeamten ist unzulässig, wenn das ausländische Recht nicht nach Vor- und Familiennamen unterscheidet (KG NJW-RR 1993, 516; Hausmann, in: Staudinger, BGB, Bearb. 2019, Art, 10 EGBGB Rn. 34; Hepting/Dutta, Familie und Personenstand, 4. Aufl., Rn. 11-1 77 f.) .
  • OLG Nürnberg, 15.03.2022 - 11 W 188/22

    Zur Frage der Eintragung von nach dem Recht Afghanistans bestimmten Namen

    Eine rechtliche Einordnung (Qualifikation) dieser Namen entsprechend den Vorstellungen des deutschen Namensrechts durch den Standesbeamten ist unzulässig, wenn das ausländische Recht nicht nach Vor- und Familiennamen unterscheidet (KG NJW-RR 1993, 516; Hausmann, in: Staudinger, BGB, Bearb. 2019, Art. 10 EGBGB RN. 34; Hepting/Dutta, Familie und Personenstand, 3. Aufl., Rn. II-183).
  • KG, 07.03.2013 - 1 W 160/12

    Feststellung der Identität der Eltern im gerichtlichen Verfahren auf Berichtigung

    Es ist voller Beweis erforderlich, Glaubhaftmachung genügt insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
  • OLG Hamm, 28.06.2006 - 15 W 399/05

    Namensführung von Ehefrauen srilankischer Herkunft

    Eine andere Frage ist, ob durch einen Randvermerk klarstellende Vermerke verlautbart werden könnten (vgl. KG OLGZ 1993, 155 = StAZ 1993, 9 = NJW-RR 1993, 516).
  • KG, 17.07.2012 - 1 W 623/11

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer früheren

    Nach vom Senat geteilter Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein abgeschlossener Registereintrag nur dann berichtigt werden, wenn das Gericht von der Unrichtigkeit des Eintrags und von der Richtigkeit der begehrten Eintragung überzeugt ist, wobei an den Nachweis der Unrichtigkeit, für die voller Beweis erforderlich ist und Glaubhaftmachung nicht ausreicht, strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat Beschluss vom 22. September 1998 - 1 W 583/98 -, NJW-RR 1999, 1307; Beschluss vom 11. August 1992 - 1 W 5611/91 -, NJW-RR 1993, 516, 517).
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