Weitere Entscheidung unten: LG Hagen, 06.01.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4981
OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91 (https://dejure.org/1992,4981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.05.1992 - 2 U 187/91 (https://dejure.org/1992,4981)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Mai 1992 - 2 U 187/91 (https://dejure.org/1992,4981)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VHB 84 § 21 Nr. 1 b
    Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung; Vertrauen des Versicherungsnehmers auf anwaltlichen Rat

Verfahrensgang

  • LG Limburg - 4 O 126/91
  • OLG Frankfurt, 22.05.1992 - 2 U 187/91

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 860
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09

    Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten

    Ob etwas anderes gilt, wenn der anwaltliche Rat eindeutig vom Wortlaut der maßgeblichen Versicherungsbedingung abweicht und der Anwalt hierfür keine einleuchtende Erklärung gegeben hat, diese vielmehr nicht nachvollziehbar und unverständlich ist, weswegen dessen Unrichtigkeit sich auch einem versicherungsrechtlichen Laien aufdrängen muss (so in einem Fall OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 860), kann dahinstehen.
  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

    Die dem Geschädigten einzuräumende Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste ist danach zu bemessen, wieviel Zeit er benötigt, um sie anzufertigen (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 860 (861)).
  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Die dem Geschädigten einzuräumende Frist zur Erstellung einer Stehlgutliste ist danach zu bemessen, wieviel Zeit er benötigt, um sie anzufertigen (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 860 (861)).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.2003 - 4 U 187/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Aufklärungspflichten

    Da der damit verbundene Zeitaufwand normalerweise überschaubar bleibt, ist von ihm in der Regel zu erwarten, dass er der Obliegenheit binnen kurzer Zeit nachkommt (für eine Frist von wenigen Tagen: OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 860, 861; OLG Köln r+s 2000, 248; 339; Senat, Urteil v. 25.9.2001 - 4 U 22/01 -), denn nur die Vorlage der Liste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für die Aufbauschung des Schadens zu erhöhen (OLG Köln, r+s 2000, 248).
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Rechtsprechung
   LG Hagen, 06.01.1993 - 8 O 409/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5555
LG Hagen, 06.01.1993 - 8 O 409/92 (https://dejure.org/1993,5555)
LG Hagen, Entscheidung vom 06.01.1993 - 8 O 409/92 (https://dejure.org/1993,5555)
LG Hagen, Entscheidung vom 06. Januar 1993 - 8 O 409/92 (https://dejure.org/1993,5555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wohnanhänger; Betriebsschäden eines Fahrzeugs; Betriebseinheit von Zugmaschine und Anhänger; Ausschluss von durch den inneren Betriebsvorgang des Fahrzeugs hervorgerufenen Betriebsschäden; Einwirkung des Anhängers auf das Zugfahrzeug ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 860
  • NZV 1993, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 193/94

    Versicherungsrecht: Eintrittspflicht der Kfz-Vollversicherung bei Kollision

    Teilweise wird der Unfallbegriff bejaht, jedenfalls werde er durch den Begriff des Betriebsschadens nicht hinreichend deutlich (§ 5 AGBG ) ausgeschlossen (LG Hagen, ZfS 89, 274 und NJW-RR 93, 860; LG Hanau, VersR 94, 1292; Mayer, NZV 91, 132; Wüssow, Informationen 95, 6).).
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