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   BGH, 17.05.1994 - X ZR 39/93   

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https://dejure.org/1994,1604
BGH, 17.05.1994 - X ZR 39/93 (https://dejure.org/1994,1604)
BGH, Entscheidung vom 17.05.1994 - X ZR 39/93 (https://dejure.org/1994,1604)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 1994 - X ZR 39/93 (https://dejure.org/1994,1604)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zugesicherte Eigenschaft - Werkleistung - Leistungsbeschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 633, § 634
    Zusicherung einer Eigenschaft aufgrund erkennbaren Interesse des Bestellers an der Einhaltung der Leistungsbeschreibung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was heißt "zugesicherte Eigenschaft"? (IBR 1995, 4)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1134
  • WM 1994, 1854
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 07.05.2009 - VII ZR 15/08

    Anspruch des Bestellers gegen den Werkunternehmer auf Zahlung eines Vorschusses

    Erforderlich ist vielmehr, dass der Besteller erkennbar großen Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird und der Unternehmer die Einhaltung dieser Leistungsvorgaben verspricht (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 39/93, NJW-RR 1994, 1134, 1135).

    Einer "gesteigerten Einstandspflicht" im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bedurfte es hierfür nicht (BGH, Urteil vom 17. Mai 1994 - X ZR 39/93, aaO).

  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk, das insbesondere eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder zugesicherte Eigenschaft aufweisen muß (vgl. BGH, Urteile vom 9. Juli 2002 - X ZR 242/99 - NJW-RR 2002, 1533 unter I 2 b, vom 17. Juni 1997 - X ZR 95/94 - BauR 1997, 1032 unter I, vom 17. Mai 1994 - X ZR 39/93 - NJW-RR 1994, 1134 unter II 3 und BGHZ 96, 111, 114 f., 117 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

    Eine Zusicherung ist das vertragliche Versprechen des Auftragnehmers, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten (BGH in NJW-RR 1996, 783; in NJW-RR 1994, 1134).

    Ob eine Beschreibung der Leistung in einem Leistungsverzeichnis als Zusicherung anzusehen ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln, wobei entscheidend ist, ob sich feststellen lässt, dass der Auftraggeber Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt (BGH in NJW-RR 1994, 1134).

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B

    Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk, das insbesondere eine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit oder zugesicherte Eigenschaft aufweisen muss (vgl. BGH, Urteile vom 9.7. 2002 -X ZR 242/99, NJW-RR 2002, 1533; BGH Urteil v. 17.6 1997 - X ZR 95/94 BauR 1997, 1032, BGH Urt. v. 17.5. 1994 - X ZR 39/93, NJW-RR 1994, 1134 = BGHZ 96, 111, 114 f., 117 ff.).
  • OLG Schleswig, 12.08.2004 - 7 U 23/99

    Zugesicherte Eigenschaft durch Bezugnahme auf Werkvorschrift des Herstellers

    Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung einer Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH aaO, 1135; vgl. auch Brandenburgisches OLG BauR 2000, 108).
  • OLG Köln, 25.06.2012 - 19 U 35/12

    Mängel eines Werks

    Das Einhalten von besonderen Herstellervorgaben hätte einer konkreten Vereinbarung bedurft, an der es hier aber gerade fehlt (vgl. auch BGH NJW-RR 1994, 1134, 1135, wonach allein die Angabe einer technischen Beschreibung im Leistungsverzeichnis keine zugesicherten Eigenschaft darstellt).
  • OLG Jena, 27.07.2006 - 1 U 897/04

    Abweichung von Herstellerrichtlinien: Mangel?

    Legt der Besteller einer Werkleistung erkennbar Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung, weil es ihm darauf ankommt, dass das Werk nach der Dimensionierung der Leistungsbeschreibung gestaltet wird, und verspricht der Unternehmer die Einhaltung dieser Dimensionierung, dann liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor (BGH-NJW-RR 1994, 1134 f); denn Zusicherung ist das vertraglich vom Auftragnehmer gegebene, vom Auftraggeber angenommene Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten; anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH, a.a.O., Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil v. 12.08.2004, 7 U 23/99, BauR 2004, 1946 f.).
  • BGH, 17.06.1997 - X ZR 95/94

    Haftung des Auftragnehmers für zugesicherte Eigenschaften; Technische

    Anders als im Kaufrecht ist es nicht erforderlich, daß der Auftraggeber zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde (BGH Urt. v. 17. Mai 1994 - X ZR 39/93 WM 1994, 1854, 1856 1. Sp.; BGHZ 96, 111, 115).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 4 U 167/08

    VOB-Vertrag: Gewährleistungsansprüche bei bloßer Abweichung von einer

    Eine Zusicherung ist vielmehr - im Unterschied zum Kaufrecht schon, aber auch erst dann - zu bejahen, wenn der Auftraggeber besonderen Wert auf die konkrete Eigenschaft gelegt hat und dies für den Auftragnehmer erkennbar war (vgl. nur: BGH Urteil vom 17.05.1994 - X ZR 39/93 - Rn. 16/17).
  • OLG Köln, 20.11.2003 - 18 U 120/01

    Welche Fassung der VOB/B ist Vertragsgrundlage?

    Angesichts der vorliegenden Unterschiede kann jedenfalls - unabhängig davon, dass die genannten Umstände auch die Annahme einer zugesicherten Eigenschaft in Bezug auf die einzusetzenden Materialien nahe legen (vgl. BGH NJW-RR 1994, 1134, 1135; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 250) - von einer nur geringfügigen Abweichung beider Produkte keinesfalls ausgegangen werden.
  • OLG Frankfurt, 16.05.2013 - 15 U 251/11

    Werkvertrag: Mangelhafte Dachabdichtungsbahn

  • OLG Karlsruhe, 14.06.2005 - 17 U 82/04

    VOB-Vertrag: Unterschreiten der vereinbarten Einfederungstiefe bei

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05

    Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung

  • OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 7 U 196/08
  • OLG Köln, 02.10.2003 - 18 U 120/01

    Inhaltsontrolle einzelner VOB-Bestimmungen nach dem AGB-Gesetz im Fall der

  • OLG Hamm, 15.09.2004 - 25 U 17/04

    Mindestschallschutz nicht erreicht: Rücktritt vom Bauträgervertrag

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