Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 09.06.1994

Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 35/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3941
OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,3941)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.06.1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,3941)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 1 W 35/94 (https://dejure.org/1994,3941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1939, 2174, 133
    Vermächtnisweise Zuwendung eines Wohnrechts gibt keinen Anspruch auf dingliche Sicherung durch Eintragung ins Grundbuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

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  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

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  • LG Waldshut-Tiengen, 26.04.2005 - 1 O 70/04

    Testamentsauslegung: Bedeutung des Fehlens eines ausdrücklichen Hinweises auf ein

    Hiermit könnte zwar auch die Einräumung eines nur schuldrechtlichen Wohnrechts gemeint sein, welches als Leihe zu werten wäre (so OLG Bamberg, Beschluss vom 28.06.1994, 1 W 35/94, NJW-RR 1994, 1359, 1360).
  • OLG Schleswig, 03.06.2004 - 16 U 39/04

    Herausgabeanspruch des Erstehers gegen Inhaber eines auf Vermächtnis beruhenden

    Ein auf einem Vermächtnis beruhendes unentgeltliches Wohnrecht wird als Leihe eingeordnet (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1359; zur Nichtanwendbarkeit von § 566 BGB bei Leihe auch OLG Köln NJW-RR 2000, 152), es ist nicht mietähnlich (OLG Bremen, Urteil vom 29. September 2000 - 5 U 39/00 -, zitiert nach juris; Schneider/Herget, 11. Aufl., Rdnr. 5106; vgl. auch OLG Frankfurt Rpfleger 1960, 409).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3785
OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94 (https://dejure.org/1994,3785)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.06.1994 - 2 W 52/94 (https://dejure.org/1994,3785)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94 (https://dejure.org/1994,3785)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1090 1093
    Eintragungsfähigkeit von bloßen Nebenleistungen zu einem dinglichen Wohnrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Itzehoe - 9 T 50/94
  • OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1359
  • DNotZ 1994, 895
  • Rpfleger 1995, 13
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.06.1994 - 2 W 52/94
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits anerkannt, daß die Übernahme der vom Landgericht angeführten Kosten durch den Eigentümer nicht die Begründung von Hauptpflichten des Eigentümers darstellt, sondern daß es sich lediglich um Nebenpflichten des Eigentümers handelt, nämlich die nähere und notwendige Ausgestaltung der Hauptpflicht, die Ausübung des Wohnungsrechts durch den Berechtigten zu dulden (BayObLGZ 1980, 176, 179 f. = RPfl. 1980, 385 f. = DNotZ 1981, 124 ff.; OLG Köln, MittRhNotK 1986, 264, 265; 1992, 46, 47, jew. m.w.Nachw.).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/19

    Vertragliche Vereinbarung über die Auferlegung von Kosten als dinglicher Inhalt

    Die Kostenregelung dient nur der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, stellt aber keine unzulässige Begründung einer Hauptpflicht des Eigentümers zu positivem Tun dar (Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1093 Rn. 46; OLG Köln a.a.O.; Keller/Munzig a.a.O. § 6 Rn. 162; Amann in DNotZ 1989, 534, 545; Krauß, Vermögensnachfolge in der Praxis, 5. Auflage, Kapitel 4 Rn. 1588, mit der Beschwerde auszugsweise vorgelegt).
  • OLG Nürnberg, 06.10.2020 - 15 W 2130/20

    Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des

    Die Kostenregelung dient nur der Ausgestaltung des gesetzlichen Schuldverhältnisses, stellt aber keine unzulässige Begründung einer Hauptpflicht des Eigentümers zu positivem Tun dar (Bayerisches Oberstes Landesgericht, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. Juni 1994 - 2 W 52/94; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1093 Rn. 46; OLG Köln a.a.O.; Keller/Munzig a.a.O. § 6 Rn. 162; Amann in DNotZ 1989, 534, 545; Krauß, Vermögensnachfolge in der Praxis, 5. Auflage, Kapitel 4 Rn. 1588, mit der Beschwerde auszugsweise vorgelegt).
  • OLG Hamm, 15.08.2013 - 15 W 105/12

    Zulässiger Inhalt eines Wohnungsrechts an einer Eigentumswohnung

    Außerdem beinhaltet die Regelung eine Übernahme aller nicht ausdrücklich aufgeführten Betriebskosten durch den Eigentümer, was als Nebenleistung des Eigentümers dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts sein kann (Schleswig-Holsteinisches OLG NJW-RR 1994, 1359 = Rpfleger 1995, 13; Staudinger/Mayer, BGB, Neubearbeitung 2009, § 1093, Rn. 46).
  • KG, 29.04.2005 - 7 U 136/04

    Lastentragung bei dinglichem Wohnrecht

    Der Kläger kann sich auch nicht auf die von ihm herangezogene Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (NJW-RR 1994, 1359) stützen, denn diese setzt sich nur mit der hier nicht zu entscheidenden Frage auseinander, ob die Übernahme der Verbrauchskosten durch den Eigentümer als Nebenleistung im Grundbuch eingetragen werden kann.
  • LG Potsdam, 17.11.2004 - 5 T 464/03

    Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Eintragung einer vereinfachten

    Für den Bereich des § 1093 BGB ist in der Rechtsprechung (u.a. BayOblG, Rpfleger 1980, 20 ff und 385 ff; OLG Schleswig, NJW-RR 1994, 1359 [OLG Schleswig 09.06.1994 - 2 W 52/94] , LG Kassel, Rpfleger 2003, 414 [LG Kassel 14.03.2003 - 3 T 94/03] ), welcher die erkennende Kammer folgt, anerkannt, dass eine Vereinbarung über die Pflicht des Grundstückseigentümers, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume in einem jederzeit gut bewohnbaren Zustand zu erhalten bzw. die diesbezüglich entstehenden Kosten zu tragen, dinglicher Inhalt des Wohnungsrechtes nach § 1093 BGB sein kann.
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