Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 02.03.1994

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   OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91   

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OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91 (https://dejure.org/1994,2306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.02.1994 - 5 UF 17/91 (https://dejure.org/1994,2306)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 5 UF 17/91 (https://dejure.org/1994,2306)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 § 1376 Abs. 1 § 1374 § 242
    Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eltern eines Ehegatten; Zuwendung größerer Geldbeträge; Schenkung; Vermögensmäßige Auseinandersetzung; Wille des Zuwendenden; Geschäftsgrundlage; Rückforderung einer Schenkung; Widerruf der Schenkung; Scheitern der Ehe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1411
  • NJW-RR 1995, 1408 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 1384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Oldenburg, 23.07.1991 - 12 U 22/91

    Zuschüsse der Schwiegereltern; Fortbestand der Ehe; Bau eines Familienheims;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Ebenso hat das OLG Oldenburg (in NJW 1992, 1461 ) dahingehend erkannt, daß Zuschüsse an die Tochter und den Schwiegersohn zum Bau eines Familienheims in der Regel unter der stillschweigenden Voraussetzungen des Fortbestandes der Ehe erfolgten.

    In den genannten Fällen, in denen im Verhältnis Kind-Schwiegereltern infolge gescheiterter Ehe der Kinder die Geschäftsgrundlage entfallen war (vgl. einerseits OLG Karlsruhe in NJW 1989, 2136 und andererseits OLG Düsseldorf in NJW 1989, 908, OLG Hamm in FamRZ 1990, 1233 und OLG Oldenburg in NJW 1992, 1461 ), ging es um die Rückgewähr- und Rückabwicklungsansprüche der Schwiegereltern.

    Das OLG Oldenburg (in NJW 1992, 1461 ) hat in seiner Entscheidung, allerdings beiläufig, ausgeführt, der Rückzahlungsanspruch sei unabhängig von dem zwischen dem Schwiegersohn und seiner geschiedenen Ehefrau durchgeführten Zugewinnausgleich weil er das Verhältnis des Schwiegersohnes zu der Schwiegermutter nicht berühre.

  • OLG Düsseldorf, 07.07.1988 - 12 U 18/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf (in NJW 1989, 908, 909) in einem Fall, in dem der Schwiegervater seinem Schwiegersohn zur Ablösung eines Bankkredits ein zinsloses Darlehen gegeben hatte, um die wirtschaftliche Lage der Familie zu erleichtern, in dem Scheitern der Ehe seiner Tochter einen Grund gesehen, der den Schwiegervater zur Kündigung des Darlehens berechtigte.

    In den genannten Fällen, in denen im Verhältnis Kind-Schwiegereltern infolge gescheiterter Ehe der Kinder die Geschäftsgrundlage entfallen war (vgl. einerseits OLG Karlsruhe in NJW 1989, 2136 und andererseits OLG Düsseldorf in NJW 1989, 908, OLG Hamm in FamRZ 1990, 1233 und OLG Oldenburg in NJW 1992, 1461 ), ging es um die Rückgewähr- und Rückabwicklungsansprüche der Schwiegereltern.

  • OLG Karlsruhe, 09.09.1988 - 10 U 32/88

    Schenkung; Widerruf; Schwiegereltern; Schwiegersohn; Ehe; Eheverfehlungen; Fremd

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    So hat das OLG Karlsruhe (in NJW 1989, 2136, 2137) in einem Fall, in dem es Rückabwicklungsansprüche abgelehnt hat, ausgeführt, daß Eheverfehlungen die Schwiegereltern grundsätzlich nicht zum Schenkungswiderruf gemäß § 530 BGB berechtigten und neben den §§ 528, 530 BGB die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auf vollzogene Schenkungen keine Anwendung finden könnten.

    In den genannten Fällen, in denen im Verhältnis Kind-Schwiegereltern infolge gescheiterter Ehe der Kinder die Geschäftsgrundlage entfallen war (vgl. einerseits OLG Karlsruhe in NJW 1989, 2136 und andererseits OLG Düsseldorf in NJW 1989, 908, OLG Hamm in FamRZ 1990, 1233 und OLG Oldenburg in NJW 1992, 1461 ), ging es um die Rückgewähr- und Rückabwicklungsansprüche der Schwiegereltern.

  • LG Oldenburg, 29.12.1989 - 1 T 1056/89

    Räumungsklage wegenübermäßigen Alkoholkonsums und körperlicher Misshandlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    In einem Fall, in welchem dem - später ungetreuen - Schwiegersohn der Miteigentumsanteil an einem Grundstück zugewendet worden war, hat das OLG Hamm (in FamRZ 1990, 1233; vgl. hierzu auch Borch in FamRZ 1991, 568 und Seutemann in FamRZ 1992, 544) einen Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 BGB für gegeben gehalten und eine - durch das Scheitern der Ehe verfehlte - Zweckschenkung angenommen, weil es naheliege, daß der Schwiegervater den nicht erbberechtigten Schwiegersohn nur aufgrund der Erwartung bedacht habe, dessen Ehe mit der Tochter werde auf Dauer Bestand haben und somit die Schenkung der Tochter wirtschaftlich in derselben Weise zugute kommen wie aufgrund einer ihr selbst erbrachten Schenkung.

    In den genannten Fällen, in denen im Verhältnis Kind-Schwiegereltern infolge gescheiterter Ehe der Kinder die Geschäftsgrundlage entfallen war (vgl. einerseits OLG Karlsruhe in NJW 1989, 2136 und andererseits OLG Düsseldorf in NJW 1989, 908, OLG Hamm in FamRZ 1990, 1233 und OLG Oldenburg in NJW 1992, 1461 ), ging es um die Rückgewähr- und Rückabwicklungsansprüche der Schwiegereltern.

  • BGH, 26.11.1981 - IX ZR 91/80

    Rückabwicklung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Dieser Grundsatz entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH in FamRZ 1982, 246, 248), ist auf Schenkungen unter Ehegatten ausgedehnt worden (vgl. z.B. BGH in FamRZ 1987, 791, 792 und BGH in FamRZ 1988, 371, 374) und ist darin begründet, daß der Gesetzeszweck des § 1374 Abs. 2 BGB , der Schenkungen zum Anfangsvermögen eines Ehegatten zählt und dadurch dem Zugewinnausgleich entzieht, auf Zuwendungen unter Eheleuten nicht paßt.
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Die Geschäftsgrundlage ergibt sich aus den nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, aber bei Vertragsabschluß zutage getretenen Vorstellungen der Parteien oder wird durch die dem anderen Teil erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, auf denen sich der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGH in NJW 1985, 313, 314).
  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Die Anpassung an die veränderten Verhältnisse tritt kraft Gesetzes ein und kann sich auch zugunsten Dritter, die selbst nicht Vertragspartner waren, auswirken (so BGH in NJW 1972, 152, 153 beim Vertrag zugunsten Dritter).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 72/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Nicht unter die Möglichkeit der Rückforderung einer Schenkung nach S 528 BGB und einen Widerruf der Schenkung nach § 530 BGB fallende Erwartungen und Vorstellungen können vielmehr durchaus die Geschäftsgrundlage einer Schenkung bilden (so auch BGH in NJW 1953, 1585; BGH in NJW 1972, 247 und 248 sowie Dürr in NJW 1966, 1660).
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Nicht unter die Möglichkeit der Rückforderung einer Schenkung nach S 528 BGB und einen Widerruf der Schenkung nach § 530 BGB fallende Erwartungen und Vorstellungen können vielmehr durchaus die Geschäftsgrundlage einer Schenkung bilden (so auch BGH in NJW 1953, 1585; BGH in NJW 1972, 247 und 248 sowie Dürr in NJW 1966, 1660).
  • OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81

    Verurteilung zur Herausgabe von Hausratsgegenständen nach Ehescheidung trotz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
    Auch in einem solchen Fall ist nicht wie beim Erbgang (vgl. OLG Stuttgart in NJW 1982, 585, 586) zwingend, daß schon aufgrund einer Auslegung der Erbe des Zuwenders der Leistungsempfänger sein soll.
  • BGH, 27.10.1983 - VII ZR 41/83

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • BGH, 20.05.1987 - IVb ZR 62/86

    Zurechnung von Schenkungen unter Ehegatten; Berücksichtigung des

  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 132/90

    Abgrenzung zwischen ehebedingter Zuwendung und Schenkung

  • OLG München, 06.10.1986 - 12 UF 1430/84

    Anwendbarkeit des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB und deren Regel der Ausgleichspflicht

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1986 - 2 UF 150/86

    Berufungserweiterung; Getrenntlebensunterhalt; Geschiedenenunterhalt;

  • BGH, 23.09.1983 - V ZR 67/82

    Zur Rückforderung einer Zweckschenkung

  • OLG Hamm, 30.11.1989 - 22 U 166/89

    Grober Undank; Zerüttung der Ehe durch Ehebruch; Schenkung von Grundvermögen;

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94

    Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern

    Die Anschlußberufung des Klägers wies es zurück (Urteil auszugsweise veröffentlicht in FamRZ 1994, 1384).
  • OLG Celle, 27.03.2003 - 6 U 198/02

    Voraussetzungen der Veräußerung eines Erbbaurechts; Anspruch wegen Rückforderung

    Scheitert die Ehe nachträglich, so kommt allenfalls ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (Urteil des Senats, a. a. O.; vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt BGB ausgeht).

    Grundsätzlich ist zwar anerkannt, dass sich bei Zuwendungen von Schwiegereltern an den Ehegatten ihres Kindes bei nachträglichem Scheitern der Ehe ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ergeben kann, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (BGHZ 129, 259, 266 f.; Urteil des Senats, a. a. O.; OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; Palandt-Heinrichs, § 313 Rdnr. 48).

  • OLG Celle, 10.05.2002 - 22 U 119/01

    Rückforderung von Zuwendungen der Eltern an Tochter und Schwiegersohn;

    so kommt ein Ausgleichungsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn sich die Beibehaltung der geschaffenen Vermögenslage als für den Zuwendenden unzumutbar erweist (vgl. auch OLG Oldenburg, NJW 1994, 1539 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 517; FamRZ 1994, 1384, 1385 f.; ferner OLG Köln, NJW 1994, 1540, das in derartigen Fällen von einem Rückforderungsanspruch aus § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB ausgeht).

    Entsprechend ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei Zuwendungen größerer Geldbeträge nicht ein Lebenserfahrungssatz oder eine Vermutung des Inhalts angenommen werden kann, dass die Zuwendung nur demjenigen Ehegatten zugedacht war, der dem Schenker nahe stand oder dessen Verwandter dieser war (OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 1384, 1385).

  • OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 530/01

    Berücksichtigung der Zuwendungen von Grundbesitz durch die Eltern und Geschwister

    Wie die Klägerin zutreffend ausführt, besteht weder ein Erfahrungssatz noch eine tatsächliche Vermutung des Inhalts, dass bei Zuwendungen durch nahe Angehörige eines Ehegatten Zuwendungsempfänger nur derjenige Ehegatte ist, der dem Leistenden nahe steht oder mit ihm verwandt ist (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1384 ; bestätigt durch BGH NJW 1990, 1889).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4744
OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94 (https://dejure.org/1994,4744)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02.03.1994 - 12 WF 22/94 (https://dejure.org/1994,4744)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 02. März 1994 - 12 WF 22/94 (https://dejure.org/1994,4744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1360a Abs. 4 BGB ; § 103 ZPO; § 104 ZPO
    Rückzahlung eines Prozeßkostenvorschusses; Unterhaltsrechtliche Kriterien; Voraussetzungen der Gewährung; Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Kostenfestsetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückzahlung eines Prozeßkostenvorschusses; Unterhaltsrechtliche Kriterien; Voraussetzungen der Gewährung; Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 103, § 104

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1411
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 09.01.1986 - 16 UF 117/85

    Prozeßkostenvorschuß; Erstattungsanspruch; Kostenteilung; Anrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94
    Ein Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Prozeßkostenvorschusses setzt voraus, daß die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht mehr vorliegen, insbesondere weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vorschußempfängers gebessert haben oder die Rückgewährung aus anderen Gründen billig erscheint (vgl. BGH a.a.O.) Für diese Prüfung ist im Kostenfestsetzungsverfahren kein Raum, so daß der geleistete Prozeßkostenvorschuß grundsätzlich nicht auf die nach der Kostenentscheidung zu erstattenden Kosten anzurechnen ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe, RPfl.1981,408,409 und FamRZ 86, 376,377; KG …
  • BGH, 14.04.1971 - IV ZR 16/70

    Rückforderung des Prozeßkostenvorschusses

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( BGHZ 56, 92 = FamRZ 1971, 360) folgt daraus, daß der Empfänger des Prozeßkostenvorschusses in dem Rechtsstreit mit dem Vorschußgeber unterlegen und verurteilt worden ist, die Kosten ganz oder teilweise zu tragen, nicht, daß er das Vorgeschossene zurückzugewähren hat; die in dem Rechtsstreit ergehende Kostenentscheidung betrifft vielmehr nur die prozessuale Kostentragungspflicht.
  • OLG Stuttgart, 12.06.1987 - 8 WF 13/87

    Zivilprozessrechtliche Ausgestaltung der Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94
    1988, 39, 40; OLG Frankfurt, RPfl.1991, 203 f., OLG Celle, FamRZ 1985, 731 f.; Mümmler, JurBüro 1992, 139, 140; a.A. OLG Stuttgart, JurBüro 1987, 1411).
  • OLG Celle, 21.11.1983 - 21 WF 147/83
    Auszug aus OLG Oldenburg, 02.03.1994 - 12 WF 22/94
    1988, 39, 40; OLG Frankfurt, RPfl.1991, 203 f., OLG Celle, FamRZ 1985, 731 f.; Mümmler, JurBüro 1992, 139, 140; a.A. OLG Stuttgart, JurBüro 1987, 1411).
  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 79/06

    Voraussetzungen der Anrechnung eines unstreitig geleisteten

    Bei dieser Konstellation ist in Rechtsprechung und Schrifttum grundsätzlich nicht mehr streitig, dass ein Prozesskostenvorschuss im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden kann (vgl. etwa KG FamRZ 1987, 1064 f.; a. A. noch KG JurBüro 1981, 44 f.; OLG Düsseldorf Rechtspfleger 2005, 483 ff.; a. A. noch OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1409 f.; MünchKomm-ZPO/Giebel aaO § 104 Rdn. 45 f.; Musielak/Wolst aaO § 104 Rdn. 9 f.; Zöller/Herget aaO § 104 Rdn. 21 Stichwort: Prozesskostenvorschuss; offen: OLG Oldenburg FamRZ 1998, 445 und NJW-RR 1994, 1411).
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