Weitere Entscheidung unten: LG München I, 14.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3114
OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93 (https://dejure.org/1994,3114)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.05.1994 - 8 W 315/93 (https://dejure.org/1994,3114)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - 8 W 315/93 (https://dejure.org/1994,3114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 906 § 1004; WEG § 14 Nr. 1
    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß Trittschallschutz in Altbauten dem aktuellen Schallschutzstandard angepaßt werden? (IBR 1995, 156)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1497
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 30.06.1992 - GmS-OGB 1/91

    Sondereigentum an bauordnungsrechtswidrig abgeschlossenen Räumen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Bei der Aufteilung des Altbaus in Eigentumswohnungen im Jahre 1984 bestand keine Verpflichtung, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (GmS-OGB, NJW 1992, 3290).
  • BayObLG, 20.11.1987 - BReg. 2 Z 91/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • BayObLG, 27.03.1986 - BReg. 2 Z 109/85

    Anspruch auf Beseitigung von Fenstern, die im Bauplan nicht vorgesehen waren,

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Insoweit ist auf die in der Rechtsprechung zu planwidrigen Bauten entwickelten Grundsätze zu verweisen (vgl. u. a. BayObLG, NJW-RR 1986, 954; 1988, 587; ZMR 1994, 126; KG, NJW-RR 1991, 1421).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 9/92

    Anspruch auf Verbesserung des Schallschutzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93
    Anders wäre es nur, wenn der Ag. durch von ihm zu verantwortende, unsachgemäße Baumaßnahmen den Schallschutz verschlechtert hätte (BayObLG, WuM 1992, 324, 497).
  • BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden

    Eine derartige Verpflichtung sieht das Gesetz indes nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, 1497; Klein in Bärmann, aaO, § 14 Rn. 29 mwN).
  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Selbst wenn es hierdurch - wie der Sachverständige dargelegt hat - zu leichten Resonanzgeräuschen beim Betrieb des Rollladenmotors kommen kann, führt dies nicht zu einer die Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Lärmbeeinträchtigung, zumal nach den Feststellungen des Sachverständigen ein vollständiges Einputzen der Gurtwicklerkästen nach den einschlägigen technischen Vorschriften nicht vorgeschrieben ist und dieser Zustand im übrigen bereits bei der Erstellung des Wohnhauses, d.h. bereits bei Begründung des Wohnungseigentums, vorhanden war und somit von der Antragstellerin als vorgegebener "Standard" der Wohnanlage hinzunehmen ist (vgl. OLG Stuttgart, WE 1995, 24; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rdn. 37).".
  • OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07

    Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung

    Regelmäßig ist ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, durch nachträgliche Maßnahmen den bestehenden Schallschutz zu verbessern (OLG Stuttgart NJW-RR 1994, 1497).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2004 - 20 W 95/01

    Wohnungseigentum: Maßgebliche DIN-Normen bei Veränderungen des Oberbodenbelags

    Zwar ist grundsätzlich bei vertraglicher Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG der zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltende Schallschutzwert maßgeblich und es gibt keine Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers, den Schallschutz auf den neuesten Stand zu bringen (OLG Stuttgart -Beschluss vom 05.05.1994- 8 W 315/93- in NJW-RR 1994, 390; Bärmann/Pick/Merle aaO.; Hogen- schurz aaO.).
  • AG München, 28.06.2018 - 484 C 14424/16

    Schlagzeugstudiosus - Zeitlich limitiertes Üben ist hier zulässig

    Eine derartige Verpflichtung sieht das Gesetz indes nicht vor (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1994, Seite 1497; Klein, in: Bärmann, § 14.
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 4 W 4/05

    Nachträglicher Einbau einer verbesserten Trittschalldämmung durch einen

    Der Senat teilt die von den Antragsgegnern angeführte Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. NJW-RR 1994, 1497), dass den Erwerbern von Wohnungseigentum anheim gestellt werden kann, ob und in welchem Umfang sie eine Sanierung in den von ihnen erworbenen Altbauwohnungen wünschen.
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Damit ist der Sachverständige rechtsbedenkenfrei davon ausgegangen, dass bei einem - hier für das Rechtsbeschwerdeverfahren zu unterstellenden - unzureichenden Schallschutz Maßnahmen, die die Situation weiter verschlechtern, einen rechtserheblichen Nachteil i.S. der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG begründen können (vgl. BayObLG WE 1994, 147; OLG Stuttgart WE 1995, 24; OLG Köln OLGR 2001, 83, 84).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2001 - 3 Wx 256/01

    Beachtung der heutigen Normen über den Trittschallschutz bei Aufteilung eines

    Das Landgericht hat in Anlehnung an die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 05.05.1994 (NJW-RR 1994, 1497) zu Recht darauf hingewiesen, dass der Beteiligte zu 5. nicht verpflichtet war, Maßnahmen zur Verbesserung des bestehenden Schallschutzes durchzuführen.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2006 - 20 W 45/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Eintritt der Erledigung der Hauptsache; Prüfung der

    Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung (BayObLG WuM 1998, 512, 513; OLG Hamm FG-Prax 1999, 48, 49; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 44, Rdnr. 102; Palandt/Bassenge: WEG, 64. Aufl., § 43, Rdnr. 20; Demharter ZMR 1987, 201, 202; a. A. OLG Zweibrücken WE 1995, 24; Niedenführ/Schulze: WEG, 7. Aufl., Vor §§ 43 ff., Rdnr. 219; Staudinger/Wenzel: WEG, 2005, § 44, Rdnr. 46, Jennissen NZM 2002, 594, 598).
  • LG Halle, 11.08.2009 - 2 T 31/09

    Welcher Trittschallschutz nach Veränderung des Bodenbelags?

    Ausweislich des eingeholten Sachverständigengutachtens entspricht der Trittschallschutz zwar nicht den Anforderungen, die die DIN 4109 in der seit dem Jahr 1989 geltenden Fassung normiert; hingegen kann bei bestehendem unzureichenden Schallschutz trotz eventueller Lärmbelästigungen keine Abhilfe von einem anderen Sondereigentümer verlangt werden, wenn dieser im Übrigen keine die Situation verschlechternden Maßnahmen durchgeführt hat (Oberlandesgericht Stuttgart, WE 1995, 24; Oberlandesgericht Köln, NZM 2001, 135).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 3 Wx 106/02

    Fristbeginn für sofortige Beschwerde

  • OLG Hamm, 23.12.1996 - 15 W 362/96

    Sondereigentunsfähigkeit bei Terrassen

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Rechtsprechung
   LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7671
LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93 (https://dejure.org/1993,7671)
LG München I, Entscheidung vom 14.06.1993 - 6 T 2408/93 (https://dejure.org/1993,7671)
LG München I, Entscheidung vom 14. Juni 1993 - 6 T 2408/93 (https://dejure.org/1993,7671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ladungsmängel bei der Einberufung einer Wohnungseigentumversammlung; Stimmrecht des Nießbrauchers; Bestellung eines Verwalters durch den Richter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1497
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 10.09.1987 - 2 W 21/86

    Anspruch auf Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses der

    Auszug aus LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93
    Hat, wie im vorliegenden Falle, der Antragsteller das Nießbrauchsrecht am Wohnungseigentum der Antragsgegner zu 2) und 3) so übt der Nießbraucher die Rechts der §§ 743 bis 745 BGB aus, die sich aus der Gemeinschaft der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) in Ansehung der Verwaltung und der Art der Benutzung ergeben (vgl. Kammergericht MDR 87, 674; OLH Hamburg NJW-RR 1988, 267; Palandt, BGB, 52, Aufl., § 1066 Rn. 1).

    Die Ausübung des Stimmrechts durch den Nießbraucher anstelle der Wohnungseigentümer ergibt sich auch aus der Entscheidung des OLG Hamburg in NJW-RR 1988, 267.

  • OLG Frankfurt, 27.09.1985 - 20 W 426/84
    Auszug aus LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93
    2.) Soweit Ladungsmängel bei der Einberufung der Wohnungseigentumversammlung vom 26.3.1993 angesprochen worden sind, gelten diese als geheilt, weil zur Wohnungseigentümerversammlung vom 26.6.1993 sowohl alle Wohnungseigentümer bzw. von diesen Bevollmächtigte als auch der Antragsteller als Nießbraucher bzw. der von ihm Bevollmächtigte erschienen sind und darüber einig waren, über die Bestellung eines Verwalters abzustimmen (vgl. BayobLG NJW-RR 90, 784; OLG Frankfurt OLGZ 86, 45).
  • BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
    Auszug aus LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93
    2.) Soweit Ladungsmängel bei der Einberufung der Wohnungseigentumversammlung vom 26.3.1993 angesprochen worden sind, gelten diese als geheilt, weil zur Wohnungseigentümerversammlung vom 26.6.1993 sowohl alle Wohnungseigentümer bzw. von diesen Bevollmächtigte als auch der Antragsteller als Nießbraucher bzw. der von ihm Bevollmächtigte erschienen sind und darüber einig waren, über die Bestellung eines Verwalters abzustimmen (vgl. BayobLG NJW-RR 90, 784; OLG Frankfurt OLGZ 86, 45).
  • KG, 01.04.1987 - 24 W 3131/86

    Stimmrecht bei nießbrauchbelastetem Wohnungseigentum

    Auszug aus LG München I, 14.06.1993 - 6 T 2408/93
    Hat, wie im vorliegenden Falle, der Antragsteller das Nießbrauchsrecht am Wohnungseigentum der Antragsgegner zu 2) und 3) so übt der Nießbraucher die Rechts der §§ 743 bis 745 BGB aus, die sich aus der Gemeinschaft der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) in Ansehung der Verwaltung und der Art der Benutzung ergeben (vgl. Kammergericht MDR 87, 674; OLH Hamburg NJW-RR 1988, 267; Palandt, BGB, 52, Aufl., § 1066 Rn. 1).
  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Ein vollständiger Stimmrechtsübergang auf den Nießbraucher wird daher lediglich vereinzelt vertreten (wohl nur Jansen, Der Nießbrauch in Zivil- und Steuerrecht, 6. Aufl., Rdn. 52), während eine Aufspaltung des Stimmrechts zwischen Wohnungseigentümer und Nießbraucher weitere Befürworter in Teilen der Rechtsprechung (LG München II, NJW-RR 1994, 1497; LG Ingolstadt, MittBayNot 1996, 440) und in Teilen der Literatur (Staudinger/Frank, BGB [1994], § 1066 Rdn. 4; vgl. auch Deckert, Die Eigentumswohnung, Gruppe 5 Rdn. 139 ff) findet.
  • BayObLG, 25.06.1998 - 2Z BR 53/98

    Antragsrecht eines Nießbrauchers an einem Wohnungseigentum im Verfahren über die

    Als Antragstellerin ist sie am Verfahren formell beteiligt; aufgrund ihres Nießbrauchs am Wohnungseigentum ist sie aber nicht materiell Beteiligte im Sinne von § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG und damit nicht, antragsberechtigt (ebenso ausdrücklich Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 43 WEG Rn. 15; F. Schmidt MittBayNot 1997, 65/68; a.A. KG NJW-RR 1987, 973 f.; LG München II NJW-RR 1994, 1497 f.; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440; Bärmann Wohnungseigentum Rn. 239).

    Stimmrecht und Antragsrecht gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG sind zwar nicht gleichzusetzen; es liegt aber nahe, sie gleich zu behandeln und dem Nießbraucher, wenn und soweit ihm das Stimmrecht nach § 25 WEG zuerkannt wird, auch das Antragsrecht zuzusprechen (so ausdrücklich KG NJW-RR 1987, 973 f.; ebenso LG München II NJW-RR 1994, 1497 ; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440 und wohl auch OLG Hamburg NJW-RR 1988, 267; Bärmann Rn. 239 a.E.; vgl. auch F. Schmidt aaO S. 68 f.).

    Das Landgericht München II (NJW-RR 1994, 1497 f.) gibt dem Nießbraucher das Stimmrecht auch, wenn es um die Bestellung des Verwalters (§ 26 Abs. 1 WEG ) geht.

  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 15 W 20/01

    Kein Stimmrecht des Nießbrauchers

    (1) Ein Teil ist wie das KG und das OLG Hamburg der Auffassung, aufgrund von § 1066 BGB komme dem Nießbraucher das alleinige Stimmrecht bei allen Beschlüssen zu, die sich auf die Verwaltung, den Gebrauch und die Nutzung des mit dem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentums beziehen, d.h. in allen Angelegenheiten nach den §§ 15, 16 Abs. 1, 21 Abs. 3, 26 Abs. 1 und 28 Abs. 5 WEG; in allen übrigen Fällen, insbesondere bei Verfügungen soll das Stimmrecht dem Wohnungseigentümer verbleiben (RGRK/Augustin, 13. Aufl., § 25 WEG Rn.24; Erman/Ganten, BGB, 10. Aufl., § 25 WEG Rn.3; Staudinger/Frank, 13. Bearbeitung, § 1066 BGB Rn.12; Bärmann, Wohnungseigentum Rn.239; Deckert-Gruppe 5, 29; ebenso: LG München II NJW-RR 1994, 1497; LG Ingolstadt MittBayNot 1996, 440).
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