Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.04.1994

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   OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92   

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https://dejure.org/1994,2349
OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92 (https://dejure.org/1994,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1994 - 19 U 205/92 (https://dejure.org/1994,2349)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1994 - 19 U 205/92 (https://dejure.org/1994,2349)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlusszahlung; Vorbehaltlose Annahme; Nachforderungen; Spätere Aufträge; Schriftlicher Hinweis; Schlusszahlungseinwand; Voraussetzungen; Rechtsfolgen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2
    Ausschlußwirkung einer vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2
    Vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung - Ausschlusswirkung; VOB; Schlusszahlung; Ausschlusswirkung; Hinweis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung - Ausschlußwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Ausschlußwirkung bei vorbehaltloser Annahme der Schlußzahlung (IBR 1994, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1501
  • MDR 1994, 800
  • VersR 1995, 922
  • BauR 1994, 634
  • ZfBR 1994, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.1987 - VII ZR 155/86

    Formularmäßiger Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Zwar verstößt § 16 Nummer 3 Abs. 2 VOB/B als Einzelvorschrift gegen § 9 AGB-Gesetz , da sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in den §§ 631 ff. BGB nicht vereinbar ist (§ 9 Abs. 2 Nummer 1 AGB-Gesetz ), die keinen § 16 Nummer 3 Abs. 2 VOB/B vergleichbaren "Ausschluss" der Geltendmachung nach vorbehaltloser Annahme einer Schlußrechnung kennen (vgl. BGH NJW 1988, 55, 56).

    Dies ist hier der Fall, weil die Parteien in Ziffer 2 b) der Vertragsbedingungen die Geltung der VOB/B insgesamt ohne wesentliche Abweichungen vereinbart haben (vgl. zum Erfordernis der Vereinbarung der VOB/B "als Ganzes" BGH NJW 1988, 55, 56; OLG München NDR 1987, 407, 408).

  • OLG Hamm, 10.11.1986 - 6 U 74/85

    Vereinbarung der Geltung der VOB bei einem Bauvorhaben; Geltung bei Ergänzungs-

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Es ist ferner anerkannt, dass die vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung auch Nachforderungen des Unternehmers für solche Arbeiten ausschließt, die im Angebot bzw. im Bauvertrag nicht enthalten und den Unternehmer zusätzlich und nachträglich gesondert in Auftrag gegeben worden sein sollen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1977, 1298 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 599 ).
  • OLG Hamm, 17.01.1990 - 26 U 112/89

    Neuherstellung einer fehlfarbenen Verklinkerung

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Die bloße Inbezugnahme der VOB/B in Ziffer 2 b) des von der Beklagten verwendeten Formulars der Vertragsbedingungen reichte für eine wirksame Einbeziehung gemäß § 2 Abs. 1 Nummer 2 AGB-Gesetz aus (vgl. hierzu BGHZ 105, 292; OLG Hamm NJW-RR 1991, 277 ; Palandt-Heinrichs, BGB , 52. Aufl., § 2 AGB-Gesetz Rdnr. 9).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.1977 - 13 U 154/76
    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Es ist ferner anerkannt, dass die vorbehaltlose Annahme einer Schlusszahlung auch Nachforderungen des Unternehmers für solche Arbeiten ausschließt, die im Angebot bzw. im Bauvertrag nicht enthalten und den Unternehmer zusätzlich und nachträglich gesondert in Auftrag gegeben worden sein sollen (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1977, 1298 ; OLG Hamm NJW-RR 1987, 599 ).
  • OLG Celle, 22.07.1980 - 14 U 44/80

    Vergütung von Nachtragsaufträgen

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Auch wenn man hierin eine echte Anspruchsvoraussetzung sieht (so BGH WM 1969, 1019 ; OLG Düsseldorf Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.302 Blatt 15; anders OLG Celle BauR 1982, 381; Nicklisch-Weick, VOB , 2. Aufl., § 2 Rdnr. 71, die hierin nur eine Sollvorschrift sehen, deren Verletzung lediglich Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung zu begründen vermag), so ist anerkannt, dass eine vorherige Ankündigung jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn dem Auftraggeber klar sein musste, dass die Mehrleistungen nur gegen Vergütung erbracht wird (vgl. BGH in: Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.310 Blatt 40; BGH BauR 1977, 172; BauR 1978, 314 ; Ingenstau-Korbion, VOB 11. Aufl., § 2 VOB/B Rdnr. 301).
  • BGH, 20.04.1978 - VII ZR 67/77

    Wirksamkeit des Vorbehalts

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Auch wenn man hierin eine echte Anspruchsvoraussetzung sieht (so BGH WM 1969, 1019 ; OLG Düsseldorf Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.302 Blatt 15; anders OLG Celle BauR 1982, 381; Nicklisch-Weick, VOB , 2. Aufl., § 2 Rdnr. 71, die hierin nur eine Sollvorschrift sehen, deren Verletzung lediglich Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung zu begründen vermag), so ist anerkannt, dass eine vorherige Ankündigung jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn dem Auftraggeber klar sein musste, dass die Mehrleistungen nur gegen Vergütung erbracht wird (vgl. BGH in: Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.310 Blatt 40; BGH BauR 1977, 172; BauR 1978, 314 ; Ingenstau-Korbion, VOB 11. Aufl., § 2 VOB/B Rdnr. 301).
  • OLG Stuttgart, 24.11.1976 - 6 U 65/75

    VOB-Vertrag: Vergütung nicht bestellter, jedoch notwendiger Leistungen

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Als gefordert ist die Leistung jedoch bereits dann anzusehen, wenn sie zur Erreichung einer ordnungsgemäßen Herstellung notwendig ist (vgl. BGH Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.310, Blatt 40; OLG Stuttgart BauR 1977, 291).
  • BGH, 20.03.1969 - VII ZR 29/67

    Voraussetzungen für die Anpassung eines Vertrages an eine geänderte

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 205/92
    Auch wenn man hierin eine echte Anspruchsvoraussetzung sieht (so BGH WM 1969, 1019 ; OLG Düsseldorf Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.302 Blatt 15; anders OLG Celle BauR 1982, 381; Nicklisch-Weick, VOB , 2. Aufl., § 2 Rdnr. 71, die hierin nur eine Sollvorschrift sehen, deren Verletzung lediglich Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung zu begründen vermag), so ist anerkannt, dass eine vorherige Ankündigung jedenfalls dann entbehrlich ist, wenn dem Auftraggeber klar sein musste, dass die Mehrleistungen nur gegen Vergütung erbracht wird (vgl. BGH in: Schäfer-Finnern-Hochstein, Z 2.310 Blatt 40; BGH BauR 1977, 172; BauR 1978, 314 ; Ingenstau-Korbion, VOB 11. Aufl., § 2 VOB/B Rdnr. 301).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2014 - 10 U 126/13

    VOB-Vertrag: Wirksamkeit von Schlusszahlungshinweisen in einem Anschreiben mit

    Gleichwohl wird in der Literatur im Anschluss an eine Entscheidung des OLG Köln (BauR 1994, 634 = NJW-RR 1994, 1501, juris Rn. 2 - in jenem Fall scheiterte die Ausschlusswirkung allerdings schon daran, dass mit der Schlusszahlung kein Hinweis hierauf erteilt worden war) die Ansicht vertreten, dass auf die Ausschlusswirkung besonders in einem von der Schlusszahlung getrennten Schreiben hingewiesen werden müsse; der Hinweis müsse von der Schlusszahlung selbst getrennt werden ( Heiermann/Mansfeld in: Heiermann/Riedl/Rusam, 13., § 16 VOB/B, Rn. 111; Vygen-Joussen, Bauvertragsrecht, 5. A., Teil 10, Rn. 2634; Locher in: Ingenstau/Korbion, 18. A., § 16 Abs. 3 VOB/B Rn. 104; Messerschmidt in: Kapellmann/Messerschmidt, 4. A., § 16 VOB/B Rn. 220).
  • BGH, 17.12.1998 - VII ZR 37/98

    Anforderungen an den Hinweis auf die Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme

    Das ergibt sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B, der vom Regelfall einer einheitlichen, also insgesamt schriftlichen Mitteilung ausgeht und folgt auch aus dem Schutzzweck der Regelung (OLG Köln BauR 1994, 634, 635).
  • OLG Dresden, 08.10.1998 - 7 U 1478/98

    Unterrichtung des Auftragnehmers über die Schlußzahlung

    Vor diesem Hintergrund ist die Schlußzahlungserklärung und der Hinweis auf die Ausschlußwirkung in einem Schreiben zu verbinden (so auch Heiermann/Riedl/Rusam, VOB , 8. Aufl., B § 16 Rn. 90a; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501f.; Losert, ZfBR 1991, 7 ff., 7).
  • OLG Naumburg, 25.11.1999 - 12 U 197/99

    Ansprüche des Auftraggebers auf Überlassung einer Gewährleistungsbürgschaft;

    Er muss sich auf die Fristen und Maßnahmen erstrecken, die der Unternehmer zur Wahrung seiner Rechte ergreifen muss (OLG Celle, NJW-RR 1995, 915 ; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501, 1502; Werner/Pastor, Rn. 2305; Ingenstau/Korbion, VOB/B , 13. Aufl., § 16 Rn. 197 f.; Kuss, VOB/B , 2. Aufl., § 16 Nr. 96; Kleine-Möller/Merl, Handbuch des privaten Baurechts, 2. Aufl., Rn. 274, Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB/B , 8. Aufl., § 16 Rn. 79).
  • OLG Dresden, 20.08.1997 - 12 U 1040/97

    Anspruch eines Nachunternehmers auf Herausgabe einer vom Hauptunternehmer

    Vielmehr müssen im Hinblick auf die schwerwiegenden Konsequenzen einer Schlußzahlung bzw. der ihr gleichstehenden Erklärung konkret die daran anknüpfenden Folgen genannt werden (Heiermann/Riedl/Rusam-Heiermann, VOB, 8. Aufl., B § 16.3 Rn. 90 a; Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 16 Rn. 198; OLG Köln, BauR 1994, 634; im Grundsatz ebenso Beck'scher VOB-Kommentar-Motzke, 1997, § 16 Nr. 3 Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 250/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4640
OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 250/93 (https://dejure.org/1994,4640)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.04.1994 - 19 U 250/93 (https://dejure.org/1994,4640)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. April 1994 - 19 U 250/93 (https://dejure.org/1994,4640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann wird der "Vertreter" zum Vertreter? (IBR 1994, 365)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 28 O 314/93
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 250/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1501
  • BauR 1994, 668
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 28.03.2006 - 9 U 94/05

    Inanspruchnahme der Gebäudehaftpflichtversicherung wegen eines

    Da die Beklagte den Klägern unstreitig keine Mitteilung über etwa bestehende Beschränkungen der Regulierungsvollmacht gemacht hat und die Kläger aufgrund der diesem eingeräumten Stellung von einer uneingeschränkten Vollmacht ausgehen durften, muss die Beklagte den von ihr eingesetzten Regulierungsbeauftragten als unbeschränkt bevollmächtigt gelten lassen (vgl.: Heinrichs in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 173 Rz. 21; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501).
  • LAG Berlin, 29.11.1996 - 4 Sa 91/96

    Auszahlung einer Abfindungssumme im Zuge der Restrukturierung von Betrieben und

    Wenn nämlich der Vertretene einem anderen Aufgaben überträgt, deren ordnungsgemäße Erfüllung nach der Verkehrsanschauung eine bestimmte Vollmacht voraussetzt, muß er diesen im Rechtsverkehr auch dann als in dem erforderlichen Umfang bevollmächtigt gelten lassen, wenn er keine oder nur eine im Umfang geringere Vollmacht erteilt hat (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., Rz. 21 zu § 173; OLG Düsseldorf ZIP 89, 495, OLG Köln NJW-RR 94, 1501 und OLG Düsseldorf NJW-RR 95, 592).
  • OLG Brandenburg, 18.09.1996 - 3 U 99/96

    Vertretungsmacht des Hausverwalters

    Aus dein allgemeinen Gedanken des Vertrauensschutzes folgt, dass derjenige, der einem anderen Aufgaben überträgt, deren ordnungsgemäße Erfüllung eine bestimmte Vollmacht voraussetzt, diesen als bevollmächtigt gelten lassen muss, auch wenn er tatsächlich keine oder nur eine geringere Vollmacht hatte, vgl. OLG Düsseldorf, ZIP 1989, 493 ff., 495; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1501 ; Palandt/Heinrichs, BGB , 55. Aufl., § 167 BGB Rdn. 1; § 173 BGB Rdn. 21).
  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 34 U 108/02

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für ein Grundstück aus einem notariellen

    Wer einem anderen eine Stellung einräumt, die typischerweise mit einer Vollmacht verbunden ist, muß diesen als bevollmächtigt gegen sich gelten lassen, auch wenn er tatsächlich keine oder eine zu geringe Vollmacht erteilt hat (OLG Köln NJW-RR 1994, 1501; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 592; Palandt-Heinrichs, aaO, § 173 Rdz. 21).
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