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   OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93   

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https://dejure.org/1993,3299
OLG Köln, 12.07.1993 - 2 Wx 20/93 (https://dejure.org/1993,3299)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.1993 - 2 Wx 20/93 (https://dejure.org/1993,3299)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 2 Wx 20/93 (https://dejure.org/1993,3299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Registergericht; Vereinsregister; Vorstandsmitglieder; Notar; Bevollmächtigung; Beschwerde; Zwischenverfügung; Rechtspfleger; Fristsetzung; Prüfungsbefugnis; Körperschaftliche Organisation; Satzung; Beschlußfassungen; Beanstandungen; Satzungsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 56 f., § 27; FGG § 20

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 56 f., § 27 ; FGG § 20

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1547
  • NJW-RR 1994, 52
  • Rpfleger 1994, 114
  • SpuRt 1994, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Schleswig, 12.01.2005 - 2 W 308/04

    Prüfungsmaßstab bei Eintragung in das Vereinsregister

    Insbesondere ist der beurkundende Notar ermächtigt, für alle Anmeldepflichtigen das Rechtsmittel einzulegen (OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548; Keidel/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 129 Rn. 7).

    Bei der Beschlussfassung im Verein ist mangels abweichender Bestimmung in der Satzung (vgl. § 40 BGB - vorliegend sieht die Satzung ausdrücklich eine einfache Mehrheit vor) - auch bei Wahlen (vgl. BGH NJW 1974, 184, 185; WM 1975, 1041) - die (einfache) Mehrheit nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen (BGH NJW 1982, 1585; 1987, 2430; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1549; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl., BGB, § 32 Rn. 7 m.w.Nw.; Keilbach DNotZ 1997, 847, 855).

  • OLG Hamm, 13.09.1999 - 15 W 195/99

    Haftungserstreckung auf gesetzliche Vertreter der Vereinsmitglieder durch Satzung

    Eine mit der nicht an eine Frist gebundenen Beschwerde anfechtbare Zwischenverfügung liegt im Registerverfahren vor, wenn der Hinweis auf Eintragungshindernisse mit der Auflage der Beseitigung dieser Hindernisse verbunden wird (vgl. Senat Beschluß vom 29. September 1977 - 15 W 253/77; Rechtspfleger 1986, 139; BayObLGZ 1972, 24, 25 f.; NJW-RR 1992, 802; OLG Köln NJW-RR 1994, 1547, 1548).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 20 W 350/15

    Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Verein

    Das Registergericht ist deshalb nicht befugt, die Anmeldung des Vereins zurückzuweisen oder zu beanstanden, wenn die Satzungsbestimmungen keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, es diese lediglich für unzweckmäßig, unklar und redaktionell für überarbeitungsbedürftig hält (vgl. insgesamt OLG Köln, 2. Zivilsenat, Beschluss vom 12.07.1993, 2 Wx 20/93; LG Frankfurt, 9. Zivilkammer, Urteil vom 17.06.1994, Az. 2/9 T 214/94; Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein, 19. Aufl., Rn. 17a, m.w.N.).
  • KG, 07.03.2012 - 25 W 95/11

    Ablehnung der Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister: Beschwerdebefugnis

    In Vereinssachen ist der Vorverein beschwerdeberechtigt gegen die Zurückweisung von Anmeldungen zum Vereinsregister (BayObLGZ 1991, 52, zitiert nach juris, Rn. 4; Bumiller/Harders, FamFG, 10. Aufl. 2011, § 59 Rn. 37), vertreten durch die nach der Satzung zur Anmeldung befugten Vorstandsmitglieder (OLG Köln, NJW-RR 1994, 1547, zitiert nach juris, Rn. 11; Bumiller/Harders a.a.O.).
  • LG Bonn, 06.03.2001 - 4 T 104/01

    Anfechtbare Zwischenverfügung im Registerrecht; Mitwirkungserfordernis aller

    Der Antragsteller wendet sich gegen eine anfechtbare Zwischenverfügung der Rechtspflegerin (vgl. hierzu OLG Köln NJW 1989, 173 f [OLG Köln 16.03.1988 - 2 Wx 14/88] und NJW-RR 1994, 1547, 1548).

    Eine anfechtbare Zwischenverfügung (vgl. hierzu: Sauter/Schweyer, Der eingetragene Verein, 16. Aufl. Rdnr. 21) liegt im Registerrecht vor, wenn mit dem Hinweis auf ein (nach Auffassung der Rechtspflegerin) bestehendes Eintragungshindernis eine Auflage zu dessen Behebung verbunden wird (OLG Köln NJW-RR 1994, 1548 [OLG Köln 12.07.1993 - 2 Wx 20/93] ).

  • KG, 20.07.2020 - 22 W 10/20

    Vereinsregister: Umfang des Prüfungsrechts des Registergerichts bei der Anmeldung

    Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 12. Juli 1993, 2 Wx 20/93, juris Rdn. 16) ist die Prüfung des Registergerichts auf die Einhaltung der vereinsrechtlichen Mindestanforderungen an die körperschaftliche Organisation, den Zweck des Vereins und die Einhaltung der Regelungen der §§ 56 bis 59 BGB beschränkt.
  • OLG Köln, 20.11.2012 - 2 Wx 241/12
    Das Registergericht ist deshalb nicht befugt, die Anmeldung des Vereins zurückzuweisen oder zu beanstanden, wenn die Satzungsbestimmungen keine zwingenden Rechtsvorschriften verletzen, sondern es sie lediglich für unzweckmäßig, unklar oder redaktionell überarbeitungsbedürftig hält (Senat, Beschl. vom 12.7. 1993 - 2 Wx 20/93 - NJW-RR 1994, 1547, 1548; OLG Hamm, Beschl. vom 21.6. 1994 - 15 W 16/94 - NJW-RR 1995, 119).
  • KG, 29.05.2001 - 1 W 2657/00

    Erhalt der Rechtsfähigkeit einer bei Inkrafttreten des Vereinigungsgesetzes der

    Nach anderer Ansicht sind dagegen nur die allein zur Anmeldung befugten Vorstandsmitglieder selbst beschwerdeberechtigt (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 1547; MünchKomm-BGB/Reuter, 4. Aufl., § 60 Rdn. 4 i.V.m. § 59 Rdn. 3; s.a. zum Meinungsstand Keidel/Kahl, a.a.O. § 20 Rdn. 98 m.w.N.).
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