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Rechtsprechung
   KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93   

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https://dejure.org/1994,3173
KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93 (https://dejure.org/1994,3173)
KG, Entscheidung vom 10.01.1994 - 24 W 3851/93 (https://dejure.org/1994,3173)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 1994 - 24 W 3851/93 (https://dejure.org/1994,3173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kniehohe Beeteinfassung als unzulässige bauliche Veränderung; Anpassung an das bisherige Gesamtbild der Anlage; Relevanz der Verkehrsanschauung bei Beurteilung eines Beeinträchtigung als Nachteil; Beeinträchtigung durch Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Sondernutzungsrecht; Gartenflächen; Beeteinfassungsmauern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.is (Leitsatz)

    WEG - gemeinschaftlicher Garten - Gemeinschaftseigentum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 14 Nr. 1, Nr. 3 § 22 Abs. 1 Satz 2
    Beschränkung der Sondernutzungsrechte an Gartenflächen - Eigenmächtige Errichtung einer Beeteinfassungsmauer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 256
  • NJW-RR 1994, 526
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Maßgebend sei, ob dem Wohnungseigentümer durch die beanstandete Maßnahme in vermeidbarer Weise ein Nachteil erwächst (BGHZ 73, 196, 201).

    Nach der auch vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für die Zustimmungsbedürftigkeit maßgebend, ob ein anderer Wohnungseigentümer durch die bauliche Veränderung in vermeidbarer Weise tatsächlich benachteiligt wird, wobei eine Beeinträchtigung auch in einer Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Anlage bestehen kann (BGHZ 73, 196 = NJW 1979, 817).

  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Auch wenn die Feststellung, ob eine beeinträchtigende oder nachteilige Veränderung im Sinne der §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 14 Nr. 1 WEG Sachs der Tatsacheninstanzen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 337), ist vom Rachtsbeschwerdsgericht aber gleichwohl zu überprüfen, ob der Rechtsbegriff des Nachteils in diesem Sinne verkannt ist.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    2 Z 101/91">NJW-RR 1992, 150 = WE 1992, 201) oder die Anbringung von Solarzellen auf dem Dach (vgl. BayObLGZ 1992, 288 = WE 1993, 345).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Nur konkrete und objektive Beeinträchtigungen gelten als ein solcher Nachteil; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicher Weise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392 = NJW 1992, 978).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.1987 - 3 W 55/87
    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • OLG Frankfurt, 06.12.1984 - 20 W 242/84

    Bauliche Änderung; Errichtung; Gartenhütte; Gartenhaus; Gemeinschaftseigentum;

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • OLG Hamburg, 30.01.1989 - 2 W 24/88

    Anforderungen an die sofortige weitere Beschwerde; Entscheidung zur

    Auszug aus KG, 10.01.1994 - 24 W 3851/93
    Das gilt etwa für die Umgestaltung einer Grünfläche in eine befestigte umfriedete Fläche zum Aufstellen von Müllbehältern (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 1987, 1359), die Aufstellung eines Gartenhäuschens, auch auf einer Sondernutzungsfläche (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGZ 1985, 50; BayObLG NJW-RR 1992, 975 = WM 1992, 331 = WE 1993, 255) und die Überdachung einer als Garten bestimmten Sondernutzungsfläche (vgl. BayObLG WE 1993, 279), aber auch für die Verlegung von Betonplatten auf Rasenflächen (vgl. OLG Hamburg OLGZ 1989, 309 = ZMR 1989, 488) und die Verlegung einer Wäschespinne nebst Betonfuß (vgl. BayObLG WM 1993, 295).
  • BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00

    Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung

    Die Gemeinschaftsordnung enthält keine Regelung, die den einzelnen Wohnungseigentümern an diesen Flächen weitergehende Rechte einräumt als das Gesetz (vgl. BayObLG WÜM 1993, 706 f.; 1998', 563 f. m.w.N.; KG NJW-RR 1994, 526/527; OLG Köln WuM 1995, 608 f.).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 131/97

    "Ortsübliche Nutzung" im Rahmen eines Sondernutzungsrechts

    Ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche gibt das Recht, die Fläche in einem bestimmten Rahmen gärtnerisch zu gestalten (vgl. BayObLGZ 1985, 164/168 f.; OLG Düsseldorf WuM 1994, 495 ); es gibt aber grundsätzlich nicht das Recht, auf der Fläche bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG vorzunehmen, etwa ein Gartenhaus (vgl. BayObLG MittBayNot 1985, 205 f.; BayObLG NJW-RR 1988, 591 ; 1992, 975 f.; OLG Frankfurt DWE 1986, 60; OLG Köln MDR 1997, 1020 ), einen überdachten, durch Glaswände seitlich abgeschlossenen Sitzplatz (vgl. BayObLG WuM 1992, 392 ), kniehohe Betonumfassungsmauern (vgl. KG WuM 1994, 225 ) oder auch eine Pergola (vgl. BayObLG WE 1991, 48; OLG Frankfurt DWE 1989, 70) zu errichten.
  • OLG Frankfurt, 07.07.2003 - 20 W 172/02

    Wohnungseigentum: Versagung der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zur

    Allerdings hat das Landgericht in anderem Zusammenhang zutreffend darauf hingewiesen (vgl. Seite 10 des angefochtenen Beschlusses), dass sich ein Sondernutzungsrecht lediglich auf den ausschließlichen Gebrauch der zugeteilten Flächen bzw. Gebäude bezieht und als Gemeinschaftseigentum gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt bleibt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96

    Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer

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  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02

    Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts;

    Derartige Gemeinschaftsflächen sind ebenso wie Gebäudeteile gegen wesentliche einseitige Eingriffe geschützt, so dass in der Regel etwa die Befugnis zu baulichen Änderungen im Sinne des § 22 WEG fehlt, jedenfalls, soweit sie nicht für die Nutzung erforderlich sind (vgl. etwa Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 15 Rz. 17; Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 15 WEG Rz. 74; Palandt/Bassenge, BGB, 62. Aufl., § 13 WEG Rz. 17, Weitnauer/Lüke, WEG, a.a.O., § 15 Rz. 27; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 12; KG WuM 1994, 225; WuM 1997, 241; BayObLG NZM 1999, 855, 856, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. weiter Senat OLGZ 1991, 185).
  • LG Lüneburg, 08.11.1994 - 5 T 79/94

    Streit unter Miteigentümern um die Beseitigung eines zusätzlichen Schornsteins;

    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann ( BGHZ 116, 392 [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] ; Kammergericht, WuM 1994, 225).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93   

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https://dejure.org/1993,2220
BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93 (https://dejure.org/1993,2220)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1993 - LwZB 6/93 (https://dejure.org/1993,2220)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93 (https://dejure.org/1993,2220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Räumung und Herausgabe - Wert des Beschwerdegegenstands

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 8; ZPO § 511 a
    Räumung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

  • rechtsportal.de

    ZPO § 511a, § 8
    Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Grundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 256
  • MDR 1994, 100
  • VersR 1994, 372
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1992 - VIII ZB 2/92

    Berufungsbeschwer bei Verurteilung zu eidestattlicher Versicherung

    Auszug aus BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann auf sofortige Beschwerde nur geprüft werden, ob das Berufungsgericht bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes von seinem Ermessen (§ 3 ZPO) einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 1. April 1992, VIII ZB 9/92, NJW 1992, 2020).
  • BGH, 27.05.1992 - VIII ZB 9/92

    Verspätete Begründung einer fristgerecht eingelegten Berufung - Ersetzung der

    Auszug aus BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann auf sofortige Beschwerde nur geprüft werden, ob das Berufungsgericht bei der Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes von seinem Ermessen (§ 3 ZPO) einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BGH, Beschl. v. 1. April 1992, VIII ZB 9/92, NJW 1992, 2020).
  • BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92

    Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung

    Die Bewertung des Rechtsmittelinteresses kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht bei der seinem freien Ermessen gemäß §§ 2, 3 ZPO unterliegenden Wertfestsetzung die Ermessensgrenze überschritten oder vom Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (st. Rspr., vgl. zuletzt: BGH, Beschl. v. 24. März 1993, XII ZB 6/93 und v. 31. März 1993, XII ZR 67/92, BGHR ZPO § 3 - Rechtsmittelinteresse 21 und 22; Beschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 6/93 und Urt. v. 19. Oktober 1993, XII ZR 73/93, jeweils zum Abdruck im Nachschlagewerk vorgesehen).
  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 104/12

    Revision: Beschwer bei Verurteilung zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes an

    a) Bei einem - hier gegebenen - Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Besitz(wieder)einräumung ist der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht nach § 6 ZPO, sondern nach der Sondervorschrift des § 8 ZPO zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 unter II; Senatsbeschluss vom 12. März 2008 - VIII ZB 60/07, WuM 2008, 296 Rn. 8 f.; Schneider/Herget/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 13. Aufl., Rn. 3874 f.; MünchKommZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 6 Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 6 Rn. 5; BeckOK-ZPO/Wendtland, Stand 30. Oktober 2012, § 6 Rn. 3; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - VIII ZB 34/05, WuM 2006, 45 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, NJW-RR 2012, 1103 Rn. 9 f.).

    aa) Der Bundesgerichtshof hat für das Pachtrecht bereits mehrfach entschieden, dass sich der Wert der Beschwer eines zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks verurteilten Pächters allein nach § 8 ZPO bemisst und der Kostenaufwand des Pächters zur Erfüllung der Räumungspflicht nach dem klaren Wortlaut des § 8 ZPO unmaßgeblich ist (BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, aaO; vom 16. März 2012 - LwZB 3/11, aaO mwN; vgl. auch MünchKommZPO/Wöstmann, aaO, § 8 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer

    Der Kostenaufwand der Beklagten zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nach dem Wortlaut des § 8 ZPO ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 und BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96, BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 7).
  • BGH, 08.03.1995 - XII ZR 240/94

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Streitigkeit über Vertragspartner eines

    Das Beseitigungsverlangen ist Teil des mit der Räumungsklage geltend gemachten Rückgabeanspruchs aus § 556 BGB (vgl. BGHZ 104, 285, 288); der für die Beseitigung erforderliche Kostenaufwand ist nach dem klaren Wortlaut des § 16 Abs. 2 GKG ohne Belang (vgl. - für den Anwendungsbereich des § 8 ZPO - BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93 - BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 2).
  • BGH, 01.10.2013 - LwZB 1/13

    Auslegung der Vertragsbestimmung über das Sonderkündigungsrecht wegen

    Die Festsetzung des Werts der Beschwer auf einen 600 EUR nicht übersteigenden Betrag kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht von seinem Ermessen (§ 3 ZPO) einen ungesetzlichen Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256).

    Die auf § 8 ZPO gestützte Bemessung des Streitwerts nach dem auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pachtzins entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, aaO).

  • BGH, 13.10.2004 - XII ZR 110/02

    Festsetzung der Beschwer im Berufungsurteil

    Das Verlangen, das Gebäude zu entfernen, ist Teil des mit der Widerklage geltend gemachten Rückgabeanspruchs; der damit verbundene Kostenaufwand erhöht weder den Gebührenstreitwert noch die Beschwer (vgl. Senatsbeschluß vom 8. März 1995 - XII ZR 240/94 - NJW-RR 1995, 781, 782; BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93 - NJW-RR 1994, 256).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

    Wert der Beschwer bei Lichtentzug durch Nadelbäume

    Für die Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit, des Rechtsmittelstreitwerts und des Werts der Beschwer gilt dagegen in diesen Fällen § 8 ZPO (vgl. BGH. NJW-RR 1994, 256; Zöller-Herget, ZPO 21. Auflage 1999, 98 Rdz. 2).
  • BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 214/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Verurteilung zur Räumung

    Auch die für den Fall der Räumung von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Rückbaukosten können bei der Bemessung des Beschwerdewerts keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 unter II; vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.05.1996 - LwZR 9/95

    Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren; Übergang vom Antrag auf

    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht allerdings an, daß sich für den bei Berufungseinlegung maßgeblichen (§ 4 Abs. 1 ZPO) ursprünglichen Feststellungsantrag zu 1 der Wert des Beschwerdegegenstandes im Sinne des § 511 a Abs. 1 ZPO gemäß § 2 ZPO nach § 8 ZPO bestimmt (Senatsbeschl. v. 14. Oktober 1993, LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 4 U 101/11

    Zulässigkeit der Berufung in Landwirtschaftssachen: Beschwerdewert bei

    Dieser zusätzliche Urteilsausspruch ist für die Ermittlung der Beschwer nach § 8 ZPO unmaßgeblich, denn für die vom Kläger mit seinen Anträgen verfolgte Räumung und die Herausgabe eines verpachteten Grundstückes ist allein die Wertberechnung nach § 8 ZPO bestimmend (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1739; NJW-RR 1994, 256 und BGH-Report 2003, 757).
  • BVerfG, 15.01.1996 - 1 BvR 1181/95

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei krasser Missdeutung einer Vorschrift

  • BGH, 19.07.2000 - XII ZR 269/99

    Wert der Beschwer bei Bestehen eines Mietverhältnisses

  • AG Heidelberg, 01.03.2022 - 21 C 177/21

    Wurde Befristungsklausel nur "pro forma" in den Mietvertrag aufgenommen?

  • BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96

    Streitwertfestsetzung für eine Räumungsklage

  • BGH, 15.03.1995 - IV ZB 6/95

    Zurückstufung eines Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrages in die

  • BGH, 27.02.1997 - LwZR 4/97

    Einstellung der Vollstreckung nach § 719 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) bei

  • OLG Karlsruhe, 22.06.1999 - 3 U 4/99
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