Weitere Entscheidung unten: AG Lünen, 28.06.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2994
OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91 (https://dejure.org/1993,2994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.07.1993 - 23 U 200/91 (https://dejure.org/1993,2994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Juli 1993 - 23 U 200/91 (https://dejure.org/1993,2994)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 2 Buchst a ARB
    Rechtsschutzversicherung: Vorläufiger Rechtsschutz bei Voraussetzungsidentität zwischen Rechtsschutzanspruch und dem Klageanspruch im Hauptprozeß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Rechtsschutzversicherung: Vorläufiger Rechtsschutz bei Voraussetzungsidentität zwischen Rechtsschutzanspruch und dem Klageanspruch im Hauptprozeß)

  • Judicialis

    ARB § 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4
    Pflicht zur vorläufigen Deckung bei Voraussetzungsidentität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 4
    Pflicht des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei Voraussetzungsidentität des Anspruchs auf Rechtsschutz und des im Prozess geltend zu machenden Anspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 26
  • VersR 1994, 667
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Berlin, 07.02.1989 - 7 O 272/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Soweit der Versicherer infolge vorläufiger Leistung hierbei der Gefahr der Insolvenz des Versicherungsnehmers ausgesetzt ist, handelt es sich um kein außergewöhnliches, sondern um das typische für alle Schuldverhältnisse geltende Vertragsrisiko (vgl. Harbauer, aaO; OLG Düsseldorf r + s 1989, 88 f; LG Berlin r + s 1990, 19 ff).
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Aber auch dann, wenn man im Hinblick darauf, daß Tatsachenfeststellungen, die in dem Verfahren getroffen werden, für dessen Durchführung Deckung aus einer Rechtsschutzversicherung verlangt wird, nach der Rechtsprechung des BGH im Rechtsstreit über die Deckung nicht bindend sind (BGH NJW 1992, 1509 ff = VersR 1992, 568 ff), einen Anspruch auf vorläufige Deckung bei Verdachtsmomenten für einen Risikoausschluß generell verneinen wollte, wäre die Berufung nicht begründet.
  • AG Beckum, 23.09.1976 - 3 C 346/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es eine ähnliche Problemstellung, in der die Rechtsprechung bereits seit langem eine vorläufige Deckung unter dem Vorbehalt der Rückforderung anerkannt hat (OLG Celle VersR 1978, 25; vgl. auch RGZ 148, 282; 158, 189; OLG München VersR 52, 270).
  • OLG Hamm, 16.10.1985 - 20 W 28/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Da die Versicherungsleistung aber auch bei bloßen Verdachtsmomenten für einen Risikoausschluß fällig bleibt (vgl. OLG Hamm VersR 1987, 92 f), bringt diese Regelung noch einen weiteren Vorteil für den Versicherer mit sich.
  • RG, 07.10.1938 - VII 71/38

    Umfaßt die Haftpflichtversicherung eines Hotelbesitzers nach Maßgabe der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es eine ähnliche Problemstellung, in der die Rechtsprechung bereits seit langem eine vorläufige Deckung unter dem Vorbehalt der Rückforderung anerkannt hat (OLG Celle VersR 1978, 25; vgl. auch RGZ 148, 282; 158, 189; OLG München VersR 52, 270).
  • RG, 02.08.1935 - VII 76/35

    Bedarf es zur Geltendmachung des Anspruchs auf Gewährung von Versicherungsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.07.1993 - 23 U 200/91
    Im Bereich der Haftpflichtversicherung gibt es eine ähnliche Problemstellung, in der die Rechtsprechung bereits seit langem eine vorläufige Deckung unter dem Vorbehalt der Rückforderung anerkannt hat (OLG Celle VersR 1978, 25; vgl. auch RGZ 148, 282; 158, 189; OLG München VersR 52, 270).
  • LG Bremen, 27.05.2004 - 6 O 2946/03

    Begehren von Rechtsschutz für ein arbeitsgerichtliches Verfahren der

    In diesem Fall hat der Rechtsschutzversicherer, sofern die Rechtsverfolgung im Hauptprozess nicht ohne jede Erfolgsaussicht ist, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.07.1993, NJW-RR 1994, 26, 27), wie es die Beklagte vorliegend getan hat.
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Rechtsprechung
   AG Lünen, 28.06.1993 - 8 C 132/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6200
AG Lünen, 28.06.1993 - 8 C 132/93 (https://dejure.org/1993,6200)
AG Lünen, Entscheidung vom 28.06.1993 - 8 C 132/93 (https://dejure.org/1993,6200)
AG Lünen, Entscheidung vom 28. Juni 1993 - 8 C 132/93 (https://dejure.org/1993,6200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fahrzeugversicherung; Gebrauch des Kfz; Wegrollender Einkaufswagen; Beschädigung durch Einkaufswagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mögliche Einstandspflicht der Privathaftpflichtversicherung bei Beschädigung eines Fahrzeugs durch nach Beendigung des Beladungsvorgangs wegrollenden Einkaufswagen - Fehlender Fahrzeuggebrauch schloss Leistungspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung aus

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AKB § 10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 26
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Dies zeigt sich bereits daran, dass ein solches Schadensereignis auch in Fällen denkbar ist, in denen der Einkaufswagen nicht zum Beladen eines Fahrzeuges verwendet wird (sondern etwa direkt zur Wohnung geschoben wird) oder der Einkaufswagen wegrollt, während der Benutzer in großer Entfernung vom Fahrzeug etwa in ein Gespräch verwickelt wird, oder aber das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt bereits vom Parkplatz entfernt wurde (vgl. dazu AG Lünen, NJW-RR 1994, 26).
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