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LG Limburg, 21.07.1993 - 3 S 263/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BBR Nr. 3 S. 1; AKB § 10
Wegrollen eines Einkaufswagens vor dem Umladen in eigenen Pkw - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)
Abgrenzung Privathaftpflicht- und KFZ- Haftpflichtschaden / Wegrollender Einkaufswagen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadensfall durch wegrollenden Einkaufswagen vor Beginn des Beladens unterliegt nicht der "Benzinklausel" - Fehlender Fahrzeuggebrauch begründet Leistungspflicht der Privathaftpflichtversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 10; BBR Nr. 3 S. 1
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 486
- VersR 1994, 464
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 17.01.1990 - 20 U 184/89
Gebrauch eines Fahrzeugs; Unmittelbarer Vorgang des Anhängens; Bloße …
Auszug aus LG Limburg, 21.07.1993 - 3 S 263/92
Dieser Begriff, der sowohl in Nr. 3 BBR als auch in § 10 AKB Verwendung findet, grenzt den Gefahrenbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung von dem der Privathaftpflichtversicherung ab und dient gleichzeitig dem Zweck, beide Versicherungsarten zu ergänzen und dafür zu sorgen, daß sich Kfz-Haftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung nicht überschneiden die Leistungspflicht der Privathaftpflicht versicherung scheidet aus, soweit die Kfz-Haftpflichtversicherung eingreift (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 218 m. w. N.).
- LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines …
Mit Recht rechnet daher das Landgericht Marburg die Gefahr eines wegrollenden Einkaufswagens nicht der "typischen Transportgefahr" bei Benutzung eines PKW zu, und zwar unabhängig davon, ob der Beladevorgang bereits begonnen hatte - dies obwohl nach den zivilrechtlichen Vorschriften das Be- und Entladen des Fahrzeuges ausdrücklich vom Gebrauch eines Kraftfahrzeuges erfasst ist (…A.1.1.1, S. 2 AKB), vgl. auch LG Limburg, NJW-RR 1994, 486, 487 ("Der Schaden ist demnach nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs eingetreten") sowie AG Bad Homburg, NJW-RR 1992, 538. - AG Stuttgart, 20.06.1997 - 2 C 698/97 Damit ist der Schaden nur gelegentlich des Fahrzeuggebrauchs eingetreten und unterfällt deshalb nicht der KFZ-Haftpflichtversicherung (LG Limburg, NJW-RR 1994, Seite 486 f; noch weitergehend LG Marburg, NJW-RR 1994, Seite 221 f, AG Lünen, NJUW-RR 1994, Seite 26 und AG Bad Homburg, NJW-RR 1992, Seite 538 f).