Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 10.03.1994

Rechtsprechung
   BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4904
BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93 (https://dejure.org/1993,4904)
BayObLG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 2Z BR 64/93 (https://dejure.org/1993,4904)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 2Z BR 64/93 (https://dejure.org/1993,4904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO §§ 13 ff., § 20; GBO § 18
    Zum grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 718
  • Rpfleger 1994, 58
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 138/93

    Bindung des Grundbuchamtes an Wortlaut der Auflassung

    Auszug aus BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93
    Zur Auslegung einer Auflassung durch das Grundbuchamt vgl. auch BayObLG (Beschluß - 2Z BR 138/93 - 17.2.1994, in Rpfleger 1994, 344): Der Senat hebt in seinen Leitsätzen hervor, daß das Grundbuchamt - anders als das Prozeßgericht - eine Auflassung nicht abweichend vom Wortlaut der beurkundeten Eintragungsunterlagen auslegen darf, solange der Wortlaut nicht offensichtlich unrichtig oder unvollkommen ist.
  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93
    Eine Zwischenverfügung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310, 313; BayObLGZ 1988, 229 [= DRsp IV (473) 180 a]; Horber/Demharter, GBO , 19. Aufl., § 18 Anm. 3 c).
  • BayObLG, 30.06.1988 - BReg. 2 Z 64/88

    Ausschluß der Zwischenverfügung bei fehlender Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93
    Eine Zwischenverfügung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn der Mangel nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann (BGHZ 27, 310, 313; BayObLGZ 1988, 229 [= DRsp IV (473) 180 a]; Horber/Demharter, GBO , 19. Aufl., § 18 Anm. 3 c).
  • BayObLG, 17.01.1990 - BReg. 2 Z 1/90

    Zwischenverfügung; Heilung; Mangel; Eintragungsantrag; Personenmehrheit;

    Auszug aus BayObLG, 17.06.1993 - 2Z BR 64/93
    Das trifft für die bei der lastenfreien Abschreibung eines Grundstücksteils oder der lastenfreien Übertragung eines Grundstücks erforderlichen Bewilligung der dinglich Berechtigten gem. § 875 BGB , § 19 GBO zu (BayObLGZ 1990, 6 [= DRsp IV (473) 180 b]).".
  • OLG Zweibrücken, 20.08.1999 - 3 W 171/99

    Erlöschen des für den ersten Verkaufsfall bestellten Vorkaufsrechts

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  • BayObLG, 09.03.2004 - 2Z BR 34/04

    Auslegung des Antrags eines Notars bei Eigentumsumschreibung

    Überträgt der Veräußerer ein Grundstück auf den Erwerber, der mit Ausnahme eines Grundpfandrechts keine Belastungen übernimmt, und ist in einem mit "Auflassung, Grundbucherklärungen" überschriebenen Absatz der Urkunde nur die Eigentumsumschreibung beantragt, kann der Antrag des Notars auf Vollzug "der in der Urkunde enthaltenen Anträge" nicht als Antrag auf Umschreibung frei von den nicht übernommenen Belastungen ausgelegt werden (Abgrenzung zu BayObLG Rpfleger 1994, 58).

    b) Der Senat hat zwar in einer Entscheidung vom 17.6.1993 (Rpfleger 1994, 58) ausgeführt, die nächstliegende Bedeutung eines Antrags auf Eintragung einer Auflassung sei, wenn der Erwerber keine Belastungen übernommen habe, dass das Grundstück lastenfrei umgeschrieben werden solle.

  • OLG Frankfurt, 25.10.2021 - 20 W 191/21

    Eintragung eines Eigentumswechsels im Grundbuch

    Zutreffend ist es zwar, dass der Zweck des Grundbuchs, auf sicherer Grundlage bestimmte und eindeutige Rechtsverhältnisse für unbewegliche Sachen zu schaffen und zu erhalten, klare und eindeutige Eintragungen erfordert; sie sind nur möglich, wenn auch die Eintragungsgrundlagen eindeutig und zweifelsfrei sind (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 58, zitiert nach juris).

    Ein ggf. anders zu beurteilender Fall dahingehend, dass die notarielle Urkunde schuldrechtliche, sachenrechtliche und grundbuchverfahrensrechtliche Erklärungen enthält, ohne sie deutlich gegeneinander abzugrenzen (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1994, 58), liegt hier nicht vor.

    Jedenfalls in einem solchen Fall darf der Antrag auf Eintragung der Auflassung vom Grundbuchamt nicht von der Übernahme von Grundpfandrechten abhängig gemacht werden (vgl. auch BayObLG Rpfleger 2004, 417, zitiert nach juris, in Abgrenzung zu BayObLG Rpfleger 1994, 58; vgl. auch Senat Rpfleger 1996, 104).

  • OLG München, 29.10.2007 - 34 Wx 105/07

    "Limitierter Kaufpreis" als dingliches Vorkaufsrecht

    Anders ist dies aber, wenn bei der Eintragung einer Auflassung die Löschungsbewilligung der Berechtigten derjenigen Rechte, die nicht übernommen werden, fehlt (BayObLG Rpfleger 1994, 58; BayObLGZ 1990, 6/8).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2022 - 19 W 64/21

    Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    Der Zweck des Grundbuchs, auf sicherer Grundlage bestimmte und eindeutige Rechtsverhältnisse für unbewegliche Sachen zu schaffen und zu erhalten, erfordert klare und eindeutige Eintragungen; sie sind nur möglich, wenn bereits die Eintragungsgrundlagen eindeutig und zweifelsfrei sind (vgl. BayObLG, NJW-RR 1994, 718 (719)).
  • BayObLG, 22.05.2001 - 2Z BR 49/01

    Nachweis der Vertretungsbefugnis für eine katholischen Pfarrpfründestiftung

    Dies erfordert der Zweck des Grundbuchs, auf sicherer Grundlage bestimmte und eindeutige Rechtsverhältnisse für unbewegliche Sachen zu schaffen und zu erhalten (z.B. BayObLG Rpfleger 1994, 58 f.; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 147 f.).
  • LG Frankfurt/Oder, 04.11.2003 - 12 O 404/03

    Anforderungen an eine Vollmacht zur Mitteilung des Vorkaufsfalles durch den Notar

    5. GBO § 15 (Auslegung eines Antrags auf Eigentumsumschreibung) Überträgt der Veräußerer ein Grundstück auf den Erwerber, der mit Ausnahme eines Grundpfandrechts keine Belastungen übernimmt, und ist in einem mit "Auflassung, Grundbucherklärungen" überschriebenen Absatz der Urkunde nur die Eigentumsumschreibung beantragt, kann der Antrag des Notars auf Vollzug "der in der Urkunde enthaltenen Anträge" nicht als Antrag auf Umschreibung frei von den nicht übernommenen Belastungen ausgelegt werden (Abgrenzung zu BayObLG, Rpfleger 1994, 58 ).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 160/98

    Auf neue Tatsachen und Beweise gestützte Beschwerde in Grundbuchsachen

    Ob der Eintragungsantrag zu Recht zurückgewiesen wurde oder durch Zwischenverfügung die Vorlage der fehlenden Bewilligung des Nießbrauchsberechtigten hätte aufgegeben werden müssen, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 229/231 f. einerseits und BayObLGZ 1990, 6/8 und BayObLGZ Rpfleger 1994, 58 andererseits; Demharter GBO 22. Aufl. § 18 Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4381
BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94 (https://dejure.org/1994,4381)
BayObLG, Entscheidung vom 10.03.1994 - 2Z BR 13/94 (https://dejure.org/1994,4381)
BayObLG, Entscheidung vom 10. März 1994 - 2Z BR 13/94 (https://dejure.org/1994,4381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Instandhaltungspflicht eines Wohnungseigentümers in Bezug auf in seinem Sondereigentum stehende Gebäudeteile ; Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung (pVV) bei Verstoß gegen die Instandhaltungspflicht; Amtsermittlungsgrundsatz in Wohneigentumssachen

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1
    Haftung eines Wohnungseigentümers für einen Wasserschaden an einer darunter liegenden Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 718
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 22.10.1992 - 1Z BR 47/92

    Gefährdung des Kindeswohls; Vormundschaft; Aufenthaltsstaat; Sorgeberechtigte

    Auszug aus BayObLG, 10.03.1994 - 2Z BR 13/94
    Das Landgericht hat den Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), alle maßgebenden Umstände berücksichtigt und nicht gegen Verfahrensvorschriften, gesetzliche Beweisregeln sowie Denkgesetze oder zwingende Erfahrungssätze verstoßen (vgl. BayObLGZ 1992, 301/306).
  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 230/12

    Verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch im Verhältnis

    aa) Während die herrschende Meinung die Voraussetzungen für einen Analogieschluss bejaht (OLG Stuttgart, NJW 2006, 1744; LG Bochum VersR 2004, 1454; Bamberger/Roth/Fritzsche, BGB, 3. Aufl., § 906 Rn. 89; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 906 Rn. 1; NK-BGB-Ring, 3. Aufl., § 906 Rn. 283a; PWW/Lemke, aaO, § 906 Rn. 10; Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 182; Wenzel, NJW 2005, 241, 244; wohl auch LG München I, ZMR 2011, 62, 63 f.; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 8; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 13 Rn. 16; Staudinger/Roth, BGB [2009], § 906 Rn. 70; Günther, VersR 2004, 1454; für eine entsprechende Anwendung jedenfalls dann, wenn sich die Sondereigentumseinheiten in verschiedenen Gebäuden befinden, LG Bonn, BeckRS 2007, 05000; eine Analogie in Betracht ziehend OLG München, NZM 2008, 211; Hogenschurz in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 14 Rn. 39; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 13 Rn. 140; vgl. auch Dötsch, ZMR 2006, 391, 392 f.; ders., NZM 2010, 607, 609 mwN), wenden die Vertreter der Gegenauffassung ein, mit Rücksicht auf den aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer resultierenden speziellen Schutz könne das Bestehen einer planwidrigen Gesetzeslücke nicht angenommen werden (Schmidt, ZMR 2005, 669, 677; Becker, ZfIR 2010, 645, 647; wohl auch Briesemeister, ZWE 2010, 325; vgl. auch BayObLG, NJW-RR 1994, 718 u. NJW-RR 2001, 156 [Ablehnung von Schadensersatzansprüchen mangels Verschuldens ohne Erörterung einer analogen Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB]; eine Analogie jedenfalls zugunsten obligatorischer Nutzungsberechtigter von Sondereigentum ablehnend LG Konstanz, NJW-RR 2009, 1670, 1671; kritisch dazu Timme/Dötsch, WEG, § 15 Rn. 182).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, ob die Wohnungseigentümer Teilhaber zu Bruchteilen (BayObLGZ 1984, 198, 207; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 21 Rdn. 31 und § 28 Rdn. 126; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., § 1 Rdn. 25; Weitnauer/Hauger, aaO, § 16 Rdn. 31) oder zur gesamten Hand sind (BayObLG ZMR 1995, 130, 132; KG NJW-RR 1988, 844; KG OLGZ 1991, 172, 173; ZMR 1994, 277, 279; Staudinger/Bub, WEG, § 28 Rdn. 155, 157).
  • AG Lemgo, 13.11.2017 - 16 C 17/17

    Selbstbeteiligung einer Wohngebäudeversicherung auf einen Eigentümer übertragen?

    Angesichts dessen besteht namentlich keine Verpflichtung des Sondereigentümers, Installationsanlagen und Leitungen regelmäßig überprüfen zu lassen (BayObLG, NJW-RR 1994, 718; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 852 [853]).
  • AG Mannheim, 25.11.2002 - 10 URWEG 50/02

    Wohnungseigentümer haften für ein Verschulden ihrer Mieter gem § 278 BGB

    Grundsätzlich haftet ein Wohnungseigentümer für Schäden, die durch eine mangelhafte Instandhaltung des eigenen Sondereigentums verursacht sind nur bei Verschulden (vgl. Bayerisches Oberstes Landgericht NJW-RR 1994, 718).
  • OLG Frankfurt, 09.05.2005 - 20 W 281/03

    Haftung eines Wohnungseigentümers: Regelung der Feststellungslast für fehlendes

    Gegen eine Regelung der Feststellungslast, wie sie in § 8 Nr. 1 der Teilungserklärung hinsichtlich des Verschuldens getroffen worden ist, bestehen jedoch keine rechtliche Bedenken, sondern sie ist sachgerecht, wenn wie hier das schadenverursachende Ereignis im Gefahren- und Verantwortungsbereich des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers eintritt (BayObLG NJW-RR 1994, 718 ).

    Denn die in § 14 Nr. 1 WEG normierte Pflicht zu Instandhaltung des Sondereigentums schließt nicht die Verpflichtung ein, die (Wasser-, bzw. Heizungs- oder Sanitär-) Installationen in regelmäßigen Abständen von einem Fachmann überprüfen zu lassen (BayObLG NJW-RR 1994, 718 für den Fall eines Eckventilbruchs; Niedenführ/Schulze, aaO., § 14, Rdnr. 2; Weitnauer/Lüke: WEG, 9. Aufl., § 14, Rdnr. 2; Staudinger/Kreuzer: WEG, 12. Aufl., § 14, Rdnr. 12).

  • KG, 19.10.1998 - 24 W 4300/98

    Verwalterhaftung für Regenwasser-Fallrohre; Pflicht des Verwalters zur

    Ebensowenig umfaßt auch die Pflicht der einzelnen Wohnungseigentümer, das Sondereigentum so instandzuhalten, daß einem anderen Wohnungseigentümer kein Schaden entsteht, die Verpflichtung, die Frischwasserinstallation regelmäßig von einem Fachmann überprüfen zu lassen (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 718 = ZMR 1994, 277 - WuM 1994, 496 = WE 1995, 92 = DWE 1994, 121).
  • OLG Frankfurt, 02.09.1998 - 20 W 49/97

    Nichtdurchführung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensrüge; Erfordernis der

    Beim Antrag Nr. 4 hätte das Landgericht bei sachgerechter Antragsauslegung (OLG Frankfurt OLGZ 87, 49; KG ZMR 94, 277; BayObLG WuM 90, 178; Bärmann/Pick/Merfe, WEG, 7. Aufl., § 44 Rn 34) erkennen können, daß die Rechnungslegung (§§ 675, 666 BGB, 28 IV WEG), bestehend aus einer Gesamtabrechnung ohne Einzelabrechnung (Staudinger/Bub, 12. Aufl., § 28 WEG Rn 473; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rn 119), vom ausgeschiedenen Verwalter zum 30.6.1995, dem Zeitpunkt der Beendigung des Verwalteramtes, verlangt wird.
  • BayObLG, 23.05.1997 - 2Z BR 44/97

    Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung von Teileigentum trotz Vermietung

    Ihre schuldhafte Verletzung kann Schadensersatzansprüche begründen (§ 276 BGB ; BayObLG NJW-RR 1994, 718 ; Palandt/Bassenge BGB 56. Aufl. § 14 WEG Rn. 14 und § 15 WEG Rn. 27, jeweils mit weit. Rechtsprechungsnachweisen).
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