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   BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93   

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https://dejure.org/1993,2656
BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93 (https://dejure.org/1993,2656)
BayObLG, Entscheidung vom 02.09.1993 - 2Z BR 73/93 (https://dejure.org/1993,2656)
BayObLG, Entscheidung vom 02. September 1993 - 2Z BR 73/93 (https://dejure.org/1993,2656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit von baulichen Maßnahmen eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum; Ausbau von Dachräumen oder Speicherräumen zu Wohnzwecken; Erforderlichkeit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer; Bestehen von Nachteilen für die Miteigentümer durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WEG § 14 Nr. 1, § 15 Abs. 1, 3, § 22 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig? (IBR 1994, 443)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 82
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Wx 98/07

    Gelegentliche Nutzung zu Wohnzwecken eines in der Teilungserklärung zur

    Denn ein nicht hinnehmbarer Nachteil sei den Beteiligten zu 1 und 2 jedenfalls dadurch entstanden, dass die Beteiligte zu 3 durch den Einbau eines zusätzlichen Dachflächenfensters im Zusammenspiel mit den übrigen von ihr vorgenommenen Ausbaumaßnahmen jedenfalls die Möglichkeit geschaffen habe, den Speicherraum wohnungsähnlich und damit intensiver als durch das ihr eingeräumte Sondernutzungsrecht erlaubt, zu nutzen [vgl. BayObLG, WuM 1993, 706 f., BayObLG, WuM 1994, 163 ff. jeweils m.w.N.].
  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 95/95

    Nutzung eines nicht zu Wohnzwecken dienenden Raumes als Gästezimmer

    Für die Frage, ob eine bestimmte Nutzung zulässig ist, sind daneben nach dem in § 15 Abs. 2 WEG zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken Lage und Beschaffenheit der Räume von Bedeutung (vgl. BayObLG WuM 1994, 163, 164; 1994, 560, 561; NJW-RR 1995, 1103 ).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Die Zweckbestimmung des Raumes als "Speicher" erlaubt nicht eine Nutzung als Wohnraum (BayObLG NJW-RR 1994, 82 m.w.N.; Müller Rn. 128).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07

    Geschoßdecken einer Tiefgarage als Gemeinschaftseigentum

    Geschoßdecken sind Gemeinschaftseigentum (vgl. auch BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Hamm ZMR 1997, 193), auch wenn sie sich vollständig im Bereich eines Sondereigentums befinden.
  • OLG Celle, 04.05.2005 - 4 W 77/05

    Baukostentragung; Bauträger; Fertigstellungsbeschluss; Grundstückseigentümer;

    2 Z 10/82">MittBayNot 1983, 68 f; OLG Frankfurt WuM 1994, 163; ZMR 1991, 272; OLG Köln ZMR 1989, 384).

    Gerade weil den Wohnungseigentümern eine Änderung des in der Teilungserklärung enthaltenen Verteilerschlüssels durch Mehrheitsbeschluss versagt ist (vgl. OLG Frankfurt WuM 1994, 163), begegnet es keinen materiell-rechtlichen Bedenken, dass die Eigentümerversammlung in dem angefochtenen Mehrheitsbeschluss der Kostenregelung in der Teilungserklärung gefolgt ist.

  • OLG Köln, 28.12.2000 - 16 Wx 163/00

    WEG : Unzulässiger Ausbau eines Spitzbodens

    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher und vom Senat geteilter Rechtsprechung, dass ein Nachteil i.S. des § 14 Nr. 1 WEG für die übrigen nicht an der Nutzung partizipierenden Wohnungseigentümer regelmäßig anzunehmen ist, wenn durch den Ausbau von Dachbodenräumen zu Wohnzwecken eine intensivere Nutzungsmöglichkeit geschaffen wird (vgl. Senatsbeschluss in ZMR 95, 263; OLG Hamm NZM 98, 873; OLG Hamburg MDR 97, 816; BayObLG WuM 99, 178, WE 97, 111, MDR 93, 1200, NJW-RR 93, 336 und 94, 82, …
  • OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06

    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an

    Zutreffend hat das Landgericht zwar ausgeführt, dass die Unterschrift der Antragsteller auf dem Eingabeplan nicht ohne weiteres als Zustimmung gewertet werden kann (BayObLGZ 1990, 204/206 f; BayObLG NJW-RR 1994, 82; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1468).
  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 110/97

    Zustimmung zum Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken durch die betroffenen

    (2) Der Ausbau des in der Teilungserklärung als "Dachboden (Bühne)" bezeichneten Dachgeschoßes zu Wohnzwecken ist ebenfalls eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinn von § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 82 und ZMR 1991, 148 ; ständige Rechtsprechung).
  • LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15

    Verpflichtung zum Rückbau eines Zufahrtstores

    c) Soweit ein Nutzungsrecht aus einer Nachbarunterschrift unter einen Bauantrag gefolgert werden soll, so stellt eine Nachbarunterschrift unter einen Bauantrag grundsätzlich zunächst nur eine öffentlichrechtliche Erklärung gegenüber der Baubehörde, nicht aber eine zivilrechtliche Willenserklärung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander dar (BayObLG, NJW-RR 1994, 82; BayOLG, NJW 1991, 19).
  • BayObLG, 15.01.1998 - 2Z BR 30/97

    Bewilligung der übrigen Wohnungseigentümer bei der Übertragung eines Teils eines

    Diese Maßnahme erfordert einen Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, denn Geschoßdecken stehen zwingend im gemeinschaftlichen Eigentum (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 1169 und NJW-RR 1994, 82).
  • OLG München, 19.10.2005 - 34 Wx 28/05

    Speicherausbau als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung - Antragsänderung

  • OLG München, 25.04.2007 - 34 Wx 15/07

    Restitutionsklage in Wohnungseigentumssache bei Auffinden einer als Kopie

  • OLG Hamburg, 14.05.1997 - 2 Wx 53/95

    Anspruch auf Zustimmung des Ausbaus des in einem Sondereigentum stehenden

  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung

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