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   OLG Koblenz, 14.07.1993 - 5 U 239/92   

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https://dejure.org/1993,8480
OLG Koblenz, 14.07.1993 - 5 U 239/92 (https://dejure.org/1993,8480)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.07.1993 - 5 U 239/92 (https://dejure.org/1993,8480)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 5 U 239/92 (https://dejure.org/1993,8480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG § 4 Abs. 1
    Lohnausfallschaden: Rechtsübergang auf den Arbeitgeber trotz Mitverschuldens des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 864
  • MDR 1994, 386
  • BB 1994, 719
  • DB 1994, 483
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 22.08.2018 - 5 U 205/18

    Zur Beweislast des Schädigers hinsichtlich des Vorliegens einer Notwehrlage

    Ist nicht aufklärbar, ob ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff erfolgte, so geht dies im Zivilrechtsstreit zu Lasten des mutmaßlich Angegriffenen und sein Notwehreinwand bleibt unberücksichtigt; insofern weicht die Folge der Unaufklärbarkeit von derjenigen im Strafverfahren, in dem der Grundsatz in dubio pro reo Anwendung findet, ab (vgl. nur Staudinger/Repgen, BGB, 2014, § 227 Rdnr. 81; Erman/Wagner, BGB, 15. Aufl. 2017, § 227 Rdnr. 19 s. auch OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 864).

    Steht - wie vorliegend - der Tatbestand einer unerlaubten Handlung fest, ist es Sache des Beklagten, die behauptete Notwehrlage zum Zeitpunkt der Verletzungshandlungen zu beweisen (vgl. nur OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 864).

  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Dabei kann offen bleiben, ob der Anspruchsübergang nur stattfindet, wenn der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt fortzuentrichten (so die überwiegende Ansicht; vgl. Schmitt, EFZG, 3. Aufl., § 6 Rdn. 35 m.w.N.), oder auch dann, wenn etwa die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG wegen Eigenverschuldens des geschädigten Arbeitnehmers nicht vorliegen, der Arbeitgeber ihm aber gleichwohl, sei es freiwillig oder in Unkenntnis des Verschuldens des Arbeitnehmers, die Bezüge weiterzahlt (bejahend OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 864 f.; OLG Düsseldorf, NJW 1976, 1850 f., jeweils für § 4 LFZG a.F.).
  • LG Bonn, 14.02.2020 - 1 O 205/19

    Regress privater Krankenversicherung nach Prügelei

    Da das Verhalten des Beklagten in Anbetracht dieser Gesamtumstände in einem deutlich milderen Licht erscheint und insbesondere die streitgegenständlichen Verletzungsfolgen des Zeugen C unschwer vermieden worden wären, wenn sich der Zeuge gegenüber dem Beklagten auf eine verbale Ansprache beschränkt hätte, führt die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge hier zu einer hälftigen Haftungsquotierung (vgl. zur Frage dieser Haftungsquotierung: BGH, Urteil vom 21.09.1965 - VI ZR 98/64 = VersR 1965, 1152; OLG Koblenz NJW-RR 1994, 864, 865; OLG Koblenz NJW-RR 1989, 477).
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