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   BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93   

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BayObLG, 19.01.1994 - 1Z BR 98/93 (https://dejure.org/1994,2342)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.1994 - 1Z BR 98/93 (https://dejure.org/1994,2342)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 1Z BR 98/93 (https://dejure.org/1994,2342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 903
  • FamRZ 1994, 1348
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • LG Bochum, 21.10.2011 - 7 T 104/09

    Gerichtliches Ersetzen der Einwilligung der Eltern eines Kindes zur Adoption

    1 Z 101/83|OLG Karlsruhe; 13.12.1983; 11 U 154/83">FamRZ 1984, 417, 419; NJW-RR 1994, 903 = FamRZ 1994, 1348, 1349; BayObLGZ 1996, 276 = NJWE-FER 1997, 248 = FamRZ 1997, 514, 516; FamRZ 2002, 1142, 1144; BayObLGZ 2003, 232 = NJW-RR 2004.578 = FamRZ 2004, 397; FÜR 2005, 220 (LS) = FamRZ 2005, 541, 542; OLG Hamm OLGZ 1992, 15 = FamRZ 1991, 1103, 1106), etwa wer sein Kind in der Obhut Dritter (Privatpersonen oder Heim) aufwachsen lässt, ohne über eine längere Zeit einen ihm nach den jeweiligen Umständen zumutbaren persönlichen Erziehungsbeitrag zu leisten, z.B. durch Besuche oder brieflichen Kontakt (OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687; Münchener Kommentar, a.a.O).

    Dabei ist der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeutet, in Beziehung zu setzen zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht (BT-Drucks. 7/421 S. 9; BVerfG NJW 2006, 827 = FamRZ 2006, 94; BGHZ 162, 357 = NJW 2005, 1781 = FamRZ 2005, 891; BGH FamRZ 1986, 460, 462 = NJW-RR v1986, 802, 803; BayOblGR 2005, 382 = NJW-RR 2005, 1165 = FamRZ 2005, 1587; BayObLGZ 1996, 276, 280 = FamRZ 1997, 514, 515; NJW-RR 1994, 903, 905 = FamRZ 1994, 1348, 1350; OLG Saarbrücken FamRZ 2005, 1586; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1687 = DAVorm 1999, 777, 780).

    Die durch die Adoption bewirkte völlige - faktische wie rechtliche - Integration des Kindes in eine intakte Familie bietet deshalb am ehesten die Gewähr für ein harmonisches, geborgenes und von möglichen Einflüssen der leiblichen Eltern ungestörtes Aufwachsen des Kindes, für das sich schon der Umstand schädigend auswirken kann, dass es sich in seiner Geborgenheit in der Pflegefamilie verunsichert und gestört fühlt (BGHZ 133, 384, 388 = NJW 1997, 585, 586 = FamRZ 1997, 85; BGH NJW-RR 1986, 802, 803 = FamRZ 1986, 460, 462; BayOblGR 2004, 212 =FamRZ 2004, 1812; BayOblG NJW-RR 1994, 903, 905 = FamRZ 1994, 1348, 1350; …

  • BayObLG, 09.11.2001 - 1Z BR 18/01

    Einwilligungsersetzung bei unverhältnismäßigem Nachteil durch Unterbleiben einer

    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 903).

    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460/462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350 m. w. N.).

    Der Hinweis des Rechtsbeschwerdeführers, dass nach der Rechtsprechung ein Nachteil auch dann vorliegen könne, wenn das Kind ohne Adoption in einer rechtlich ungesicherten Beziehung zu seinen Pflegeeltern aufwachsen müsste (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686 m. w. N.), trifft nicht den vorliegenden Fall.

    Eine durch die Adoption bewirkte Vollintegration schafft in der Regel günstige Voraussetzungen für die gedeihliche Entwicklung des Kindes (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1350).

  • BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt;

    Die Einwilligung zur Kindesannahme ist auch dann erforderlich, wenn dem Elternteil die elterliche Sorge entzogen worden ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1349 m.w.N.).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1349 m.w.N.) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (vgl. Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 25, MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 9, jeweils zu § 1748).

    aa) Bei der Frage, ob ein unverhältnismäßiger Nachteil vorliegt, handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350 m.w.N.), der im Verfahren der weiteren Beschwerde auch dahin nachzuprüfen ist, ob die festgestellten tatsächlichen Umstände richtig bewertet worden sind.

    Maßgebend ist einerseits das Ausmaß des Versagens des Elternteils sowie andererseits, welche Maßnahme im Interesse des Kindes geboten ist (vgl. BGH FamRZ 1986, 460, 462 m.w.N.; BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350; Staudinger/Frank Rn. 39, MünchKomm/Lüderitz Rn. 13, jeweils zu § 1748, jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    Nach § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB muss (vgl. Soergel/Liermann, BGB 13. Aufl. § 1748 Rdnr. 12) das Vormundschaftsgericht auf Antrag des Kindes die gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderliche Einwilligung eines Elternteils - hier des nicht sorgeberechtigten Vaters (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 776; 1994, 903, 904; FamRZ 1997, 514, 515) - in die Adoption ersetzen, wenn die Verletzung der Pflichten dieses Elternteils gegenüber dem Kind besonders schwer ist und es voraussichtlich dauernd nicht mehr seiner Obhut anvertraut werden kann.

    1a Z 81/88">NJW-RR 1990, 776, 777; 1994, 903, 904) - rechtsfehlerfrei die sachlichen Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 Satz 2 BGB bejaht.

    Denn die genannten Personen sind vom Vormundschaftsgericht wenige Monate vor der Entscheidung des Landgerichts angehört worden (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 936, 937; NJW-RR 1994, 903, 904).

  • BayObLG, 07.05.1997 - 1Z BR 148/96

    Ersetzung der Einwilligung zur Adoption - Ermittlungspflicht des Gerichts -

    die elterliche Sorge nicht zu, so ist bei der Frage der Pflichtverletzung auf die ihm noch obliegenden Pflichten abzustellen (BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; Soergel/Liermann BGB 12. Aufl. Rn. 10, Erman/Holzhauer BGB 9. Aufl. Rn. 11, MünchKomm/Lüderitz BGB 3. Aufl. Rn. 6, Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. Rn. 5, jeweils zu § 1748).

    Eine gröbliche Verletzung der elterlichen Pflichten kann auch darin liegen, daß ein Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; Staudinger/Frank BGB 12. Aufl. Rn. 16, Erman/Holzhauer Rn. 12, Münch-Komm/Lüderitz Rn. 6, jeweils zu § 1748).

    Denn eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; Erman/Holzhauer § 1748 Rn. 12).

    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG FamRZ 1994, 1348 ; OLG Hamm 1991, 1103/1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank Rn. 25, MünchKomm/Lüderitz Rn. 9, jeweils zu § 1748).

  • BayObLG, 06.05.1997 - 1Z BR 148/96
    aa) Steht einem Elternteil die elterliche [elterl.] Sorge nicht zu, so ist bei der Frage der Pflichtverletzung auf die ihm noch obliegenden Pflichten abzustellen (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; Soergel/Liermann, BGB, 12. Aufl., Rz 10, Erman/Holzhauer, BGB, 9. Aufl., Rz. 11, MünchKomm/Lüderitz, BGB, 3.Aufl., Rz. 6, Palandt/Diederichsen, BGB, 56. Aufl., Rz. 5, jeweils zu § 1748).

    Pflichten kann auch darin liegen, daß ein Elternteil trotz bestehender Leistungsfähigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind nicht nachkommt (BayObLG, FamRZ 1994, 1348, 1349; Staudinger/Frank, BGB, 12. Aufl., Rz. 16, Erman/Holzhauer, Rz. 12, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 6, jeweils zu § 1748).

    Denn eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nur vor, wenn die Nichterfüllung der Unterhaltspflicht von erschwerenden Umständen begleitet wird, etwa weil das Kind infolge der Nichtleistung Not leidet (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1348; Erman/Holzhauer, § 1748 Rz. 12).

    Dies ist insbesondere dann zu bejahen, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren (BayObLG, FamRZ 1994, 1348; OLG Hamm, FamRZ 1991, 1103, 1106) oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen läßt (Staudinger/Frank, Rz. 25, MünchKomm/Lüderitz, Rz. 9, jeweils zu § 1748).

  • OLG Saarbrücken, 18.11.2004 - 5 W 221/04

    Adoption des minderjährigen, nichtehelichen Kindes durch den Ehegatten der

    Erforderlich ist eine umfassende Abwägung der Eltern- und Kindesinteressen (vgl. BGH FamRZ 1986, 460, 462), wobei der Nachteil, den das Unterbleiben der Adoption bedeuten würde, zur Schwere des Eingriffs in das Elternrecht in Beziehung zu setzen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1348, 1350 m.w.N.).

    Bei dem Tatbestandsmerkmal des "unverhältnismäßigen Nachteils" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung und Anwendung auf den festgestellten Sachverhalt im Verfahren der weiteren Beschwerde unbeschränkt nachprüfbar ist (BayObLGZ 2001, 333-338; NJW-RR 1994, 903).

  • BayObLG, 10.09.2003 - 1Z BR 36/03

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung zur Adoption

    b) Zutreffend sind die Vorinstanzen davon ausgegangen, dass die Annahme als Kind gemäß § 1747 Abs. 1 Satz 1 BGB der Einwilligung eines Elternteils auch dann bedarf, wenn diesem, wie hier, die elterliche Sorge nicht zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und sein Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; 1997, 514; Staudinger/Frank § 1748 Rn. 26; MünchKommBGB/Maurer 4. Aufl. § 1748 Rn. 8; Soergel/Liermann BGB 13. Aufl. § 1748 Rn. 17 f.).

  • OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04

    Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des

    Gegenüber der Fortsetzung und Intensivierung der Konflikte zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern um das Kind schafft eine durch die Adoption bewirkte Vollintegration in der Regel günstige Voraussetzungen für die weitere gedeihliche Entwicklung des Kindes (BVerfG FamRZ 2002, 535, 536; BVerfGE 79, 51, 65; BGH FamRZ 1986, 460, 462 BayObLGR 2004, 213; FamRZ 1994, 1348; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 513, 514; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1688; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585 für einen besonders gelagerten Sachverhalt).
  • BayObLG, 09.01.2002 - 1Z BR 30/01

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in die Adoption seines Kindes -

    Steht ihm die elterliche Sorge nicht zu - wie hier -, können nur noch die verbleibenden Pflichten verletzt werden, nämlich die Unterhaltspflicht und die sich aus dem Recht des Kindes und der Eltern auf Umgang (§ 1684 BGB) ergebenden Pflichten (BayObLG FamRZ 1994, 1348/1349; 1984, 417/419; ZB1JugR 1983, 234/238; Palandt/Diederichsen § 1748 Rn. 4).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er zu dem Kind über einen längeren Zeitraum hinweg keinen Kontakt pflegt, wenn ihn das Kind und dessen Schicksal nicht interessieren oder wenn er es an einer persönlichen Zuwendung völlig fehlen lässt (BayObLGZ 1996, 276/279; FamRZ 1994, 1348/1349 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686/1687; MünchKomm/Lüderitz § 1748 Rn. 9).

  • BayObLG, 20.01.2004 - 1Z BR 109/03

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in

  • BayObLG, 23.03.1998 - 1Z BR 31/98

    Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung des Vaters in eine Annahme

  • BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes durch Stiefvater

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2000 - 11 Wx 48/00

    Begriff des Nachteils

  • BayObLG, 26.03.2002 - 1Z BR 35/01

    Beschwerdeberechtigung im Adoptionsverfahren - Ersetzung der Einwilligung -

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 111/04

    Ersetzung der Einwilligung des nichtehelichen Vaters in Adoption durch Stiefvater

  • OLG Köln, 06.05.1998 - 16 Wx 54/98

    Ersetzung der Zustimmung der leiblichen Mutter zur Adoption

  • OLG Karlsruhe, 11.05.1999 - 11 Wx 33/99
  • BayObLG, 23.01.2004 - 1Z BR 102/03

    Anhörungserfordernis der leiblichen Mutter im Einwilligungsersetzungsverfahren

  • BayObLG, 13.07.2000 - 1Z BR 49/00

    Stiefkindadoption und das Verhalten des sorgeberechtigten anderen Elternteils

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