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   OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 18 U 138/93   

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https://dejure.org/1994,3799
OLG Düsseldorf, 17.02.1994 - 18 U 138/93 (https://dejure.org/1994,3799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.02.1994 - 18 U 138/93 (https://dejure.org/1994,3799)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Februar 1994 - 18 U 138/93 (https://dejure.org/1994,3799)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 651 a; BGB § 651 f
    Haftung des nur zu einer Leistung verpflichteten Anbieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reisevertrag; Gesamtheit von Reiseleistungen; Reiseveranstalter; Ferienhaus; Vertane Urlaubszeit; Reisepreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 651a ff. 651f
    Haftung des Ferienhausanbieters wie ein Reiseveranstalter

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 950
  • VersR 1994, 1199
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß eine Vereitelung der Reise anzunehmen ist, wenn der gegen seinen Willen an einem anderen Urlaubsort untergebrachte Reisende die Reise alsbald abbricht (Urt. v. 23.09.1982 unter I 2; vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1078 und 1994, 950).
  • AG Düsseldorf, 26.02.1996 - 29 C 18143/95
    Insoweit handelt es sich um einen Vertag zugunsten Dritter (§ 328 BGB), aus dem den Mitreisenden gegenüber dem Reiseveranstalter eigene Ansprüche erwachsen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 950 ff; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 636, 637).

    Für die Höhe einer angemessenen Entschädigung ist nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf auf alle Umstände des konkreten Einzelfalles abzustellen: Auf die Art und Weise des tatsächlich durchgeführten Urlaubs im Vergleich zu dem misslungenen Urlaub, auf die Höhe des Reisepreises und auf die Einkommensverhältnisse der Reisenden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 950; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 186; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1175).

  • LG Frankfurt/Main, 27.07.2006 - 24 S 359/03

    Reisemangel / Ersatz-Unterkunft / Rechtsmissbrauch / Rest-Erholungswert

    Diese Voraussetzung gilt nur für eine Kündigung, nicht aber für einen Entschädigungsanspruch wegen Vereitelung der Reise (vgl. zum Ganzen BGH, RRa 2005, 57= NJW 2005, 1047, 1048; so zutr. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1078; NJW-RR 1994, 950; OLG Frankfurt a.M., RRa 1995, 224).
  • LG Kleve, 25.05.2000 - 6 S 101/00

    Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude ; Minderung eines

    eine gleichwertige Ersatzreise aufzuwenden sein würde (vgl. dazu OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 187 f. und OLG Düsseldorf NJW-RR 94, 950 f.).
  • AG Duisburg, 25.01.2007 - 49 C 5022/06

    Überbuchung / Ersatz-Hotel / Abhilfe / Fristsetzung für Abhilfe

    Während in dem vom OLG Düsseldorf am 29.06.1989 entschiedenen Fall (NJW-RR 1989, 1078) der Kläger eine Kündigung tatsächlich erst nach Fristsetzung ausgesprochen hat, ist in der anderen zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1994, 950) ausdrücklich erwähnt, dass eine Abhilfe nicht in Aussicht gestellt worden sei.
  • LG Kleve, 12.10.2000 - 6 S 246/00

    Verkehrssicherungspflicht / Schwimmbecken ohne Wasser

    Dabei stellt die Kammer für die Bemessung des Schadensersatzanspruchs maßgeblich auf den gezahlten Reisepreis ab, weil dieser zum einen einen faßbaren Maßstab dessen darstellt, was einem Reisenden nach eigener Einschätzung der Urlaub ?wert? ist und weil zum anderen auf diese Weise dem Reisenden der Betrag zufließt, der in etwa für eine gleichwertige Ersatzreise aufzuwenden sein würde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1990, 187 f. und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 950 f.).
  • AG Brandenburg, 10.01.2002 - 32 C 643/00

    Busreise / Transferbus / Haltestellenbezeichnung

    Dies entspricht der heute herrschenden Meinung im Schrifttum und in der Rechtsprechung (LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1988, 1451 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 950; LG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 1590), wobei die Höhe hierzu gegebenenfalls nach § 287 ZPO zu schätzen ist.
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