Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.01.1994

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93   

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https://dejure.org/1994,5538
BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93 (https://dejure.org/1994,5538)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - X ZB 24/93 (https://dejure.org/1994,5538)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 (https://dejure.org/1994,5538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung der Partei - Auswirkungen der Erkrankung der Partei auf seine Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit bezüglich der sachgemäßen Unterrichtung seines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2552 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 957
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89

    Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93
    Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, wenn die erkrankte Partei wegen ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihren Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931).
  • BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93
    Daß der Beklagte durch die Erkrankung in eine physische und psychische Ausnahmesituation geraten ist, die ihm eine sachgerechte Wahrnehmung seiner Interessen unmöglich gemacht hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.01.1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394), ist nicht nachvollziehbar vorgetragen oder glaubhaft gemacht.
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der

    Damit erschließt sich nicht, dass die Krankheit in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers genommen hätte (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 -, NJW-RR 1994, S. 957).
  • LG Freiburg, 11.02.2019 - 4 T 142/18

    Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen

    Eine Erkrankung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der Betroffene wegen einer krankheitsbedingten körperlichen oder geistigen Behinderung die Frist versäumt (BGH, Beschluss vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 -, Rn. 6, juris) oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 -, Rn. 5, juris).
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Die Erkrankung muss ihrer Art nach in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit der für die Fristeinhaltung verantwortlichen Person gehabt haben (vgl. BVerfG 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - NJW-RR 2007, 1717; BGH 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957) .
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.01.1994 - 22 W 49/93   

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https://dejure.org/1994,11009
OLG Frankfurt, 05.01.1994 - 22 W 49/93 (https://dejure.org/1994,11009)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.1994 - 22 W 49/93 (https://dejure.org/1994,11009)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 1994 - 22 W 49/93 (https://dejure.org/1994,11009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 957
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verwertung des Ergebnisses eines noch nicht

    Der Beschwerdewert wurde gemäß §§ 25 Absatz 2 GKG, 3 ZPO mit 1/5 des mit der Klage verfolgten Zahlungsanspruchs bewertet (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1994, 957 f).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch

    Diese Wertfestsetzung auf 1/5 des Hauptsachestreitwertes im Falle des Streites um eine Aussetzung des Verfahrens hat vielfach Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamburg 30.11.2001, 12 W 23/01, MDR 2002, 479; OLG Frankfurt 05.01.1994, 22 W 49/93, NJW-RR 1994, 957; OLG Karlsruhe 10.03.2011, 18 WF 18/11, BeckRS 2011, 05361).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00

    EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des

    Der Beschwerdewert beträgt 1/5 des Wertes der Hauptsache (Senat, NJW-RR 1994, 957), den das Landgericht mit Beschluß vom 01.11.1999 nach den Angaben in der Klageschrift auf 131.943,00 DM festgesetzt und bei dessen Höhe es zu bleiben hat (§ 15 GKG).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 1 W 69/03

    Verfahrensfehlerhafte Behandlung eines Rechtsbehelfs gegen die

    Der Beschwerdewert war gemäß § 3 ZPO auf 1/5 des Werts des Hauptsacheverfahrens (Hartmann, Kostengesetze, 32. Aufl. 2003, § 12 GKG Anh. I [§ 3 ZPO] Rn. 25 "Aussetzungsantrag"; ebenso - insoweit unrichtig Hartmann, a.a.O. - OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 957, 958), also auf 409 EUR festzusetzen.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02

    Aussetzung des Zivilverfahrens wegen Vorgreiflichkeit

    Den Wert des Beschwerdeverfahrens bemisst der Senat auf 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1994, 957).
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