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BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Rechtfertigung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung der Partei - Auswirkungen der Erkrankung der Partei auf seine Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit bezüglich der sachgemäßen Unterrichtung seines ...
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Verfahrensgang
- BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93
- BGH, 27.09.1994 - X ZB 24/93
Papierfundstellen
- NJW 1994, 2552 (Ls.)
- NJW-RR 1994, 957
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1989 - XI ZB 2/89
Wiedereinsetzungsgrund - Krankheit - Voraussetzungen
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93
Eine Erkrankung rechtfertigt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, wenn die erkrankte Partei wegen ihrer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, ihren Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (vgl. BGH, Beschl. v. 11.07.1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931). - BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer …
Auszug aus BGH, 24.03.1994 - X ZB 24/93
Daß der Beklagte durch die Erkrankung in eine physische und psychische Ausnahmesituation geraten ist, die ihm eine sachgerechte Wahrnehmung seiner Interessen unmöglich gemacht hätte (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.01.1985 - IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394), ist nicht nachvollziehbar vorgetragen oder glaubhaft gemacht.
- BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1164/07
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde als unzulässig wegen Nichteinhaltung der …
Damit erschließt sich nicht, dass die Krankheit in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beschwerdeführers genommen hätte (zu dieser Voraussetzung vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 -, NJW-RR 1994, S. 957). - LG Freiburg, 11.02.2019 - 4 T 142/18
Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG kommt nur in Ausnahmefällen zum Tragen
Eine Erkrankung kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn der Betroffene wegen einer krankheitsbedingten körperlichen oder geistigen Behinderung die Frist versäumt (BGH…, Beschluss vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 -, Rn. 6, juris) oder krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seinen Rechtsanwalt sachgemäß zu unterrichten (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 -, Rn. 5, juris). - BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Die Erkrankung muss ihrer Art nach in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit der für die Fristeinhaltung verantwortlichen Person gehabt haben (vgl. BVerfG 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07 - NJW-RR 2007, 1717; BGH 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957) .
- BGH, 12.06.2019 - XII ZB 432/18
Stillschweigende Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags in einem Schriftsatz
Dabei kann die Erkrankung eines Beteiligten im Ausgangspunkt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Rat seines Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (…vgl. BGH Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12 - juris Rn. 6 und vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957 mwN). - BFH, 20.06.1996 - X R 95/93
Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens
Der Senat geht mit der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung davon aus, daß auch eine aus familiären Gründen entstandene, schwerwiegende seelische Belastung einen Entschuldigungsgrund bilden kann (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs -- BGH --vom 5. Juni 1981 I ZB 5/81, Versicherungsrecht -- VersR -- 1981, 839; vom 6. März 1985 VIII ZB 27/84, VersR 1985, 550; vom 18. Mai 1994 XII ZB 62/94, Familienrechts-Zeitung 1994, 1520; vgl. BFH-Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257 -- zur Krankheit des Prozeßbevollmächtigten --, und BGH-Beschluß vom 24. März 1994 X ZB 24/93, NJW-Rechtsprechungs-Report 1994, 957 -- zur Krankheit eines Beteiligten --). - OLG Karlsruhe, 12.06.2001 - 7 W 17/01
Hemmung der Verjährung - höhere Gewalt - psychischer Ausnahmezustand
Es ist anerkannt, dass ein psychischer Ausnahmezustand bzw. ein Zustand schwerwiegender seelischer Belastung einen unabwendbaren Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. darstellen kann (BGH VersR 1985, 393 m.N.; BGH NJW-RR 1994, 957; BGH VersR 1984, 988) und dass höhere Gewalt i.S.d. § 203 BGB unter denselben Voraussetzungen anzunehmen ist wie der unabwendbare Zufall i.S.d. § 233 ZPO a.F. (BGH NJW 1997, 3164;… Sorgel/Niedenführ, BGB, 13. Aufl., § 203 Rdnr. 3). - LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2016 - L 22 R 488/16
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer …
Die Krankheit muss in verfahrensrelevanter Form Einfluss auf die Entschluss-, Urteils- und Handlungsfähigkeit des Beteiligten genommen haben (BVerfG…, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 2 BvR 1164/07, Rdnr. 2, zitiert nach juris unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93).Danach reicht es aus, dass der Beteiligte durch die Erkrankung in eine physische und psychische Ausnahmesituation geraten ist, die ihm eine sachgerechte Wahrnehmung seiner Interessen unmöglich macht (BGH, Beschluss vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, Rdnr. 7).
- BGH, 10.06.2015 - IV ZB 27/14
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Versäumung der …
Voraussetzung hierfür ist aber, dass sie infolge der Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, den Rat ihres Rechtsanwalts einzuholen und diesen sachgemäß zu unterrichten (…BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - XI ZR 90/12, juris Rn. 6; vom 24. März 1994 - X ZB 24/93, NJW-RR 1994, 957 unter II, juris Rn. 5;… vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89, VersR 1989, 931 unter II 2 a, juris Rn. 10 m.w.N.). - BGH, 28.07.2005 - III ZB 80/04
Versäumung der Berufungsfrist wegen bettlägriger Erkrankung des …
Eine Erkrankung rechtfertigt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Partei infolge ihres Krankheitszustandes nicht in der Lage ist, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung zu treffen und den Rechtsanwalt hiervon zu unterrichten (BGH, Beschlüsse vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957;… vom 11. Juli 1989 - XI ZB 2/89 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmitteleinlegung 4; und vom 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 - VersR 1985, 393, 394). - BGH, 23.07.2007 - NotZ 54/07
Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Notarsenats …
Dass der Antragsteller durch die Erkrankung in eine physische oder psychische Ausnahmesituation geraten war, die ihm eine sachgerechte Wahrnehmung seiner Interessen unmöglich gemacht hätte, ist dadurch nicht nachvollziehbar vorgetragen oder glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. März 1994 - X ZB 24/93 - NJW-RR 1994, 957 und vom 6. März 1990 - VI ZB 4/90 - VersR 1990, 1026). - LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2019 - L 8 U 19/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsrücknahmefiktion - Ausschlussfrist des § …
- LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16
Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung sind kein …
- BGH, 23.04.2013 - XI ZR 90/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …
- OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 7 U 25/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
- BSG, 15.10.2019 - B 5 R 19/19 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
- BSG, 24.08.2016 - B 5 R 26/16 BH
- BSG, 11.06.2015 - B 5 R 106/15 B
Rente wegen Erwerbsminderung; Selbständige Anfechtung der Nichtzulassung der …
- BSG, 01.10.2010 - B 1 KR 50/10 B
- FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
- LG München I, 21.06.2018 - 36 S 2814/18
Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz Schriftsatz, der nicht zur …
- LAG Köln, 25.11.2020 - 11 Sa 283/20
Wiedereinsetzung, Erkrankung Partei
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 13 SF 11/17
- BSG, 06.03.2008 - B 5a R 478/07 B
- FG München, 22.11.2016 - 12 V 2736/16
Streitiges Verfahren wegen Kindergeld
- BSG, 19.07.2016 - B 5 R 11/16 BH
- VGH Bayern, 26.09.2013 - 10 ZB 13.1593
Fehlende Bevollmächtigung für den Antrag auf Zulassung der Berufung; …
- VG München, 16.01.2013 - M 18 K 12.2561
Versäumung der Klagefrist; Wiedereinsetzung in der vorigen Stand (hier: …
- SG Hildesheim, 19.05.2010 - S 53 AL 201/08
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.01.1994 - 22 W 49/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 957
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 31.10.2003 - 4 W 56/03
Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verwertung des Ergebnisses eines noch nicht …
- OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch …
Diese Wertfestsetzung auf 1/5 des Hauptsachestreitwertes im Falle des Streites um eine Aussetzung des Verfahrens hat vielfach Zustimmung gefunden (vgl. OLG Hamburg 30.11.2001, 12 W 23/01, MDR 2002, 479; OLG Frankfurt 05.01.1994, 22 W 49/93, NJW-RR 1994, 957; OLG Karlsruhe 10.03.2011, 18 WF 18/11, BeckRS 2011, 05361). - OLG Frankfurt, 19.06.2000 - 22 W 5/00
EuGVÜ: Verfahrensaussetzung bei Sachzusammenhang; Ermessensfehler des …
Der Beschwerdewert beträgt 1/5 des Wertes der Hauptsache (Senat, NJW-RR 1994, 957), den das Landgericht mit Beschluß vom 01.11.1999 nach den Angaben in der Klageschrift auf 131.943,00 DM festgesetzt und bei dessen Höhe es zu bleiben hat (§ 15 GKG). - OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 1 W 69/03
Verfahrensfehlerhafte Behandlung eines Rechtsbehelfs gegen die …
- OLG Frankfurt, 02.12.2002 - 24 W 45/02
Aussetzung des Zivilverfahrens wegen Vorgreiflichkeit
Den Wert des Beschwerdeverfahrens bemisst der Senat auf 1/3 des Wertes der Hauptsache (vgl. OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1994, 957).