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   OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94   

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https://dejure.org/1994,3973
OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94 (https://dejure.org/1994,3973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.04.1994 - 15 W 26/94 (https://dejure.org/1994,3973)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. April 1994 - 15 W 26/94 (https://dejure.org/1994,3973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 12; BGB § 878
    Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer die Erstveräußerung durch den teilenden Eigentümer erfassenden Veräußerungsbeschränkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung eines Wohnungsteils einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Unbeachtlichkeit nachträglicher Verfügungsbeschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Essen - 7 T 809/93
  • OLG Hamm, 07.04.1994 - 15 W 26/94

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 975
  • MDR 1994, 1008
  • Rpfleger 1994, 460
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 8/99

    Faktische Wohnungseigentümergemeinschaft

    aa) Das Wohnungseigentum ist durch Teilung nach § 8 WEG begründet worden, so daß eine Eigentümergemeinschaft rechtlich erst entstanden war, als die Wohnungsgrundbücher angelegt waren und neben dem teilenden Eigentümer der erste Wohnungseigentumserwerber im Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. BayObLG FGPrax 98, 17 mwN; OLG Hamm OLGZ 94, 515; Weitnauer WEG § 8 Rdnr. 16).

    Nicht gehört zu der antizipierten Anwendbarkeit des WEG neben der Inbesitznahme der Wohnung aufgrund des rechtlich gesicherten Erwerbsrechts die Anlegung der Wohnungsgrundbücher, mit der gemäß § 8 Abs. 2 S. 2 WEG die erklärte Teilung überhaupt erst wirksam wird ( so auch Lüke in Weitnauer WEG § 1o Anh. Rdnr. 3; offengelassen vom BayObLG aaO + Z 91, 15o + Z 9o, 1o1 = NJW 9o, 3216 = WE 91, 2o3; OLG Hamm OLGZ 94, 515, 519 ).

  • OLG Hamm, 19.10.2011 - 15 W 348/11

    Auslegung der Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Veräußerung von

    "Veräußerung" im Sinne des § 12 WEG ist die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden; darunter fällt sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft als auch das dingliche Rechtsgeschäft, also die Auflassung (Senat OLGZ 1994, 515).
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Der Senat hat sich bereits mehrfach dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. etwa OLGZ 1994, 519 = NJW-RR 1994, 975, 977; FGPrax 2000, 11).
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 15 Wx 355/09

    Erforderlichkeit der Zustimmung des Verwalters zur Eigentumsübertragung zum

    "Veräußerung" im Sinne des § 12 WEG ist die rechtsgeschäftliche Übertragung des Wohnungseigentums unter Lebenden; darunter fällt sowohl das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft als auch das dingliche Rechtsgeschäft, also die Auflassung (Senat OLGZ 1994, 515).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2005 - 20 W 17/03

    Wohnungseigentum: Anwendbarkeit der Vorschriften des WEG entsprechend auf die

    Demgegenüber wird die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtlich in Vollzug gesetzt, wenn mindestens zwei Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen sind (vgl. die grundlegende Entscheidung des BayObLG NJW 1990, 3216; vgl. ferner etwa BayObLGZ NJW-RR 1991, 977; NJW-RR 1997, 1443; WuM 1998, 178; NJW-RR 2003, 1663; ZMR 2004, 767; ZWE 2005, 227; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163; OLG Köln WuM 1999, 642; ZMR 2004, 859; OLG Karlsruhe WE 1998, 500; ZMR 2003, 374; OLGR 2004, 263; OLG Hamm NJW-RR 1994, 975; WuM 2000, 319; ZMR 2000, 128; ZMR 2003, 776; Kammergericht WuM 2002, 683; OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; Thüringer OLG WuM 2001, 504; ebenso Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juni 1997, § 10 WEG Rz. 11; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 114; Bamberger/Roth/Hügel, BGB, § 16 WEG Rz. 17; Münchener Kommentar/Commichau, BGB, 4. Aufl., Vor § 1 WEG Rz. 52; Münchener Kommentar/Engelhardt, a.a.O., § 43 WEG Rz. 24; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 10 WEG Rz. 10; § 16 WEG Rz. 4; Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 10 Anhang Rz. 4, 5; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., Vor § 43 Rz. 4 ff; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 19 ff; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., Überbl v § 1 WEG Rz. 6; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 545; Heismann ZMR 2004, 10; Deckert ZMR 2005, 335; Jennißen NJW 2004, 3527 unter V. 3. d).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 217/99

    Entstehung einer werdenden

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1994, 515, 519 NJW-RR 1994, 975, 977 - die in dieser Entscheidung vorgenommene Einschränkung bezieht sich ausschließlich auf die entsprechende Anwendbarkeit des 12 WEG - Beschluß vom 26.05.1998 15 W 50/98 Die von den Beteiligten zu 1) und 11) vorgetragenen Argumente geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner gefestigten Rechtsprechung abzurücken: Die von den Beteiligten z u 1) und 11) zur Begründung ihrer Auffassung herangezogene Entscheidung des BGH vom 01.12.1988 (BGHZ 106, 113 = NJW 1989, 1087) betrifft ausschließlich die Frage, ob derjenige, der bei voll eingerichteter Gemeinschaft im Wege der Einzelrecht.5nachfolge eine Wohnung erwirbt, vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch unter bestimmten Voraussetzungen bereits ein Stimmrecht in der Eigentümerversammlung hat.
  • OLG Frankfurt, 25.04.1997 - 20 W 433/96

    Lastentrennung bei werdender Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Annahme des Landgerichts, die Zahlung der Verbrauchskosten aus der auf den Bauträger ausgestellten Rechnung der ... vom 4.5.1993 betreffe nicht die erst ab September 1993 im Grundbuch eingetragenen Erwerber, ist nur dann gerechtfertigt, wenn für den Abrechnungszeitraum (3.12.1992-29.4.1993) nicht von einer sog. werdenden Eigentümergemeinschaft ausgegangen werden könnte, auf die auch § 16 WEG Anwendung finden würde (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., vor § 43 Rn. 4-6; Weitnauer, WEG, 8. Aufl., Anh. § 10 Rn. 3-5; Palandt-Bassenge, BGB, 56. Aufl., vor § 1 WEG Rn. 6; BayObLG NJW 90, 3216; OLG Frankfurt DWE 93, 77; OLG Hamm OLGZ 94, 515/519).
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