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   LG Frankfurt/Main, 16.02.1994 - 2/1 S 327/93   

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LG Frankfurt/Main, 16.02.1994 - 2/1 S 327/93 (https://dejure.org/1994,13807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.02.1994 - 2/1 S 327/93 (https://dejure.org/1994,13807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 2/1 S 327/93 (https://dejure.org/1994,13807)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 924
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2009 - 3 U 30/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Eignung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" zur

    Es ist anerkannt, dass dann, wenn der Geschädigte ein gegenüber dem Unfallwagen einfacheres Fahrzeug anmietet, der Ersparnisabzug entfällt, da der Abzug der Billigkeit widersprechen würde und die Vorteilsausgleichung nicht zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen darf (OLG Celle NJW-RR 1993, 1052; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 249 BGB Rn. 32).
  • LG Bonn, 25.04.2007 - 5 S 197/06

    Mietwagen - Schwacke Mietwagenliste 2006

    Diese Meinung steht der Auffassung nahe, wonach der Abzug für ersparte Aufwendungen entfällt, wenn der Geschädigte ein Kfz niedrigerer Mietwagenklasse mietet und dadurch ca. 10% der Kosten für die Miete eines Fahrzeugs gleichen Typs erspart (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 984; Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. A., § 249 Rz. 32; Schubert in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar, § 249 Rz. 245).
  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

    Diese Meinung steht der Auffassung nahe, wonach der Abzug für ersparte Aufwendungen entfällt, wenn der Geschädigte ein Kfz niedrigerer Mietwagenklasse mietet und dadurch ca. 10% der Kosten für die Miete eines Fahrzeugs gleichen Typs erspart (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 984; Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. A., § 249 Rz. 32; Schubert in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar, § 249 Rz. 245).
  • LG Bonn, 24.05.2007 - 5 S 197/06

    Pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif bei der Vermietung von

    Diese Meinung steht der Auffassung nahe, wonach der Abzug für ersparte Aufwendungen entfällt, wenn der Geschädigte ein Kfz niedrigerer Mietwagenklasse mietet und dadurch ca. 10% der Kosten für die Miete eines Fahrzeugs gleichen Typs erspart (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052 [OLG Celle 01.04.1993 - 14 U 62/92] ; OLG Nürnberg NJW-RR 1994, 924; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 984; Heinrichs in: Palandt, BGB, 66. A., § 249 Rz. 32; Schubert in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar, § 249 Rz. 245).
  • LG Mainz, 15.01.2003 - 4 O 497/02

    Haftung eines Fahrgastes für die Beschädigung eines Reisebusses beim Sturz

    Nur diesem Zweck soll die Festhaltepflicht dienen (LG Nürnberg - Fürth, Urteil vom 11.07.1984, Az. 2 S 5135/84; LG Frankfurt am Main NJW-RR 1994, 924 f).
  • LG Halle, 16.12.2005 - 1 S 154/05
    Es ist anerkannt, dass eine solche Vorteilsausgleichung nicht vorzunehmen ist, wenn der Geschädigte, wie hier der Fall, ein Fahrzeug einer niedrigeren Fahrzeugklasse angemietet hat (OLG Celle, NJW-RR 1993, 1052; OLG Nürnberg, NJW-RR 1994, 924; Palandt/Heinrichs, 64. Aufl. 2005. § 249 BGB, Rdn. 32 m. diversen weiteren Rspr.-Nachw.) Soweit Heinrichs nicht formal von einer niedrigeren Fahrzeugklasse ausgeht, sondern auf 10% geringere Mietwagenkosten als in der dem beschädigten Fahrzeug gleichwertigen Klasse abstellt, wäre auch diese Voraussetzung vorliegend erfüllt, wie der als Anlage KE 7 zur Akte gereichte Auszug aus der "Schwacke-Mietpreisliste" zeigt (Bl. 170 a l d.A.).
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