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   BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93   

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BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93 (https://dejure.org/1994,721)
BayObLG, Entscheidung vom 07.06.1994 - 1Z BR 69/93 (https://dejure.org/1994,721)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 1Z BR 69/93 (https://dejure.org/1994,721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1096
  • FamRZ 1995, 246
  • Rpfleger 1995, 336
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 17.05.1991 - BReg. 1a Z 80/90

    Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Sie unterliegt nur einer auf Rechtsfehler beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht (vgl. im einzelnen BayObLGZ 1991, 173/176 m.w.Nachw.).

    Damit kann sie im Verfahren der weiteren Beschwerde keinen Erfolg haben (vgl. BayObLGZ 1991, 173/177).

  • BGH, 19.01.1972 - IV ZR 1208/68

    Erbeinsetzung durch Zuteilung von Gegenständen aus dem Vermögen des Erblassers -

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen will (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).

    Vielmehr kann die Auslegung ergeben, daß nur einer oder einzelne der bedachten Personen zu Erben eingesetzt sind, während den anderen lediglich Vermächtnisse zugewendet sind (BGHZ DNotZ 1972, 500).

  • BayObLG, 05.06.1992 - 1Z BR 21/92

    Wiederinkraftsetzung eines widerrufenen privatschriftlichen Testaments

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn zur formgerechten Errichtung eines eigenhändigen Testaments kann der Erblasser auch das benutzen, was er als früheres Testament niedergeschrieben hat, um es durch eigenhändige Ergänzung so zu verändern, daß es sein nunmehr gewolltes Testament darstellt (BayObLGZ 1984, 194/196 und 1992, 181/187; vgl. auch Stumpf FamRZ 1992, 1131/1132 f.).

    Denn die aufgehobenen Verfügungen konnten durch das bloße Einfügen dieser Angaben nicht wieder in Kraft gesetzt werden; es hätte einer Unterzeichnung der Ergänzung bedurft (§ 2247 Abs. 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1992, 181/187).

  • BayObLG, 10.12.1992 - 1Z BR 45/92

    Testamentsauslegung, "die Bedachten sollen die Vermögensverhältnisse regeln,

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG NJW-RR 1993, 581 ).

    Deshalb können Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen, die der Erblasser bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, berücksichtigt werden (BayObLGZ 1958, 248/251 und BayObLG NJW-RR 1993, 581/582).

  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Die Auslegung, für die der gesamte Inhalt der letztwilligen Verfügung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, zu würdigen ist (BayObLGZ 1981, 79/82), kann daher dazu führen, daß nur scheinbar die Zuwendung einzelner Gegenstände vorliegt, der Erblasser indessen mit den einzelnen aufgeführten Gegenständen einen Bruchteil seines Vermögens, eine Vermögensgruppe oder sogar sein ganzes Vermögen zuwenden wollte (BGH FamRZ 1972, 561/563; BayObLGZ 1958, 248/250).

    Dies spricht dafür, daß der Erblasser darin nicht einen neben seinem sonstigen Vermögen wesentlichen Vermögensbestandteil gesehen hat (vgl. BGH FamRZ 1972, 561/563).

  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Letztere wiederum kann nur darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17/20 und 1993, 389/397 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 30.10.1984 - BReg. 1 Z 75/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Diese Schlußfolgerung ist möglich und wird durch festgestellten Umstände gedeckt; zwingend braucht sie nicht zu sein (BayObLGZ 1971, 147/154 und 1984, 246/250).
  • BayObLG, 15.01.1991 - BReg. 1a Z 73/90

    Jugendamt; Amtsvormundschaft; Kind; Großmutter; Herausverlangen; Familienpflege;

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Letztere wiederum kann nur darauf überprüft werden, ob das Beschwerdegericht bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze und feststehende (zwingende) Erfahrungssätze verstoßen und ob es die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLGZ 1991, 17/20 und 1993, 389/397 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    Denn die Zuwendung eines Vermögensgegenstandes ist als Erbeinsetzung anzusehen, wenn dieser die anderen Vermögensgegenstände an Wert so sehr übersteigt, daß anzunehmen ist, der Erblasser habe im wesentlichen in diesem Gegenstand seinen Nachlaß erblickt (BayObLGZ 1992, 296/299 und BayObLG NJW-RR 1993, 581 ).
  • BayObLG, 29.11.1991 - BReg. 1 Z 26/91

    Wirksamkeit der Anfechtung einer erbvertraglichen Verfügung wegen Irrtums der

    Auszug aus BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93
    In einem solchen Fall ist in der Regel anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat, denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen will (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864).
  • BayObLG, 24.07.1984 - BReg. 1 Z 41/84

    Erbschein; Beschwerde; Beschwerdebefugnis; Erbe; Vorbescheid

  • BayObLG, 14.11.1974 - BReg. 1 Z 73/74
  • BayObLG, 23.03.1982 - BReg. 1 Z 143/81
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
  • BGH, 25.05.2016 - IV ZR 205/15

    Ehegattentestament: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des

    Zwar kann ein bewusstes Bestehenlassen der letztwilligen Verfügung dafür sprechen, dass der behauptete Irrtum nicht ursächlich für die Verfügung war oder sie jedenfalls zur Zeit des Erbfalles dem Willen des Erblassers entsprach und eine Anfechtung daher ausgeschlossen ist (BayObLG NJW-RR 1995, 1096, 1098; MünchKomm-BGB/Musielak aaO § 2271 Rn. 43; Mayer aaO § 2271 Rn. 91; Palandt/Weidlich aaO § 2078 Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2016 - 3 Wx 314/15

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist

    Bei erneuter Einziehung wird das Nachlassgericht allerdings zu prüfen haben, ob das Testament vom 31. Juli 2013 tatsächlich eine Vielzahl von Vermächtnissen enthält, oder ob die Einzelzuwendungen nicht vielmehr als Erbeinsetzungen aufzufassen sind, weil die Erblasserin möglicherweise bei Errichtung des Testaments davon ausging, damit nahezu über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen (vgl. Senat, Beschluss vom 5. August 2016 - Az. I-3 Wx 74/16; BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; Litzenburger, in: Beck´scher Online-Kommentar BGB, Stand: 1. November 2016, § 2087 Rn. 13; Rudy, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2013, § 2087 Rn. 10).
  • OLG München, 27.08.2009 - 23 U 3098/06

    Testamentsauslegung: Zuwendung fast der gesamten Vermögensgegenstände des

    55 Hat der Erblasser praktisch über sein gesamtes Vermögen verfügt, so kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Gegenständen oder Vermögensgruppen bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, dass der Erblasser überhaupt keinen Erben berufen wollte (BGH DNotZ 1972, 500; BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Auszugehen ist dabei von den Vorstellungen, die die Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenständen hatte (BGH FamRZ 1972, 563; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; 1997, 517; Czubayko in: Burandt/Rojahn Erbrecht 2. Auflage § 2087 BGB Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 24.02.1999 - 1Z BR 100/98

    Auslegung eines Testaments

    Hat ein Erblasser praktisch sein gesamtes Vermögen, etwa unterteilt in Immobiliar- und sonstiges Vermögen, an die bedachten Personen aufgeteilt, so ist - entgegen dem Wortlaut des § 2087 Abs. 2 BGB - regelmäßig anzunehmen, daß der Testierende eine Erbeinsetzung bezweckt hat; denn es kann nicht unterstellt werden, daß er überhaupt keinen Erben berufen wollte (vgl. BGH,DNotZ 1972, 500; BayObLG FamRZ 1992, 862/864 und FamRZ 1995, 246/248 = NJW-RR 1995, 1096/1097).

    Naheliegend ist es, als Alleinerben die Person oder Personen anzusehen, denen wertmäßig der Hauptnachlaßgegenstand zugewiesen ist und als Vermächtnisnehmer die Personen, die mit Gegenständen von verhältnismäßig geringerem Wert bedacht sind (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 und 1999, 59/60).

    (3) Insbesondere wenn ein Hausgrundstück seinem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in seiner Zuwendung an eine bestimmte Person oder bestimmte Personen deren Einsetzung als Alleinerben zu sehen (vgl. BayObLG FamRZ 1986, 728 /731; FamRZ 1995, 246/248 und 835; FamRZ 1997, 641/642 und 1177/1178; OLG Köln FamRZ 1991, 1481/1482; OLG Düsseldorf ZEV 1995, 410/411; Leipold JZ 1998, 660/668; 1996, 287/291).

    Maßgebend sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BayObLG FamRZ 1995, 246/248).

    Auch für die Frage, wem verbleibendes Geldvermögen zufallen soll, ist von den Vorstellungen auszugehen, die die Erblasserin im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248 m.w.N.).

  • OLG München, 09.08.2016 - 31 Wx 286/15

    Testamentsauslegung bei Verfügung über einzelne Nachlassbestandteile

    Selbst wenn das Grundstück, wovon auszugehen ist, einen über den Wert der beiden Gebäude hinausgehenden Wert hat, ist maßgeblich grundsätzlich nicht der objektive Wert der Zuwendung, sondern die Vorstellung, die die Erblasserin bei Errichtung des Testaments von den Wertverhältnissen hatte (BayObLG NJW-RR 1995, 1096; Firsching/Graf Nachlassrecht 10. Auflage S. 193).
  • BayObLG, 07.09.2004 - 1Z BR 66/04

    Alleinerbschaft durch Zuwendung einer Eigentumswohnung neben nicht verteiltem

    Maßgebend sind hierbei grundsätzlich die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände gehabt hat (BGH FamRZ 19772, 563; BayObLG NJW-RR 1995, 1096; 1997, 517).

    Allerdings sind Änderungen in der Vermögenszusammensetzung oder Wertverschiebungen zu berücksichtigen, wenn der Erblasser sie bereits bei Testamentserrichtung in seine Überlegungen einbezogen hat, weil auch seine tatsächlichen Vorstellungen über die weitere Entwicklung seines Vermögens und die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses maßgeblich sind (BayObLG FamRZ 1995, 246/248).

    (2) Das Landgericht hat bei der Beantwortung dieser Frage zutreffend die Vorstellungen der Erblasserin berücksichtigt, die sich auf die weitere Entwicklung ihres Vermögens und die voraussichtliche Zusammensetzung des Nachlasses bezogen haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 581; FamRZ 1995, 246/248).

  • BayObLG, 19.12.1996 - 1Z BR 107/96

    Zuwendung eines Bruchteils einer wertmäßig erheblichen Vermögensgruppe;

    In einem solchen Fall kommt entgegen der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB eine Erbeinsetzung der mit einzelnen Vermögensgegenständen (Hausgrundstück) oder Vermögensgruppen (Geldvermögen) bedachten Personen in Betracht, weil nicht anzunehmen ist, daß die Ehegatten überhaupt keinen Erben berufen wollten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248).

    Auszugehen ist von den Vorstellungen, die die testierenden Ehegatten im Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatten (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 246/248; MünchKomm/Skibbe BGB 2. Aufl. § 2087 Rn. 9 m.w.N.).

  • AG Warstein, 19.10.2010 - VI 62/10

    Ausnahmsweise Annahme einer Erbeinsetzung durch Zuwendung von einzelnen

    09), OLG München FamRZ 2010, 758, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    ... Denn bei einer solchen Testierung kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser gar keine Erben für sein Vermögen berufen wollte." (Senat, Absatz 24, 25; ebenso Bay ObLG NJW-RR 1995, 1096, OLG München NJW-RR 2007, 1162, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, weitgehend unter Bezugnahme u. A. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Kommentierung in Staudinger Kommentar zum BGB).

  • BGH, 16.10.1996 - IV ZR 349/95

    Auslegung eines Testaments als Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen

    Die rechtliche Zulässigkeit der Erbeinsetzung nach Vermögensgruppen ist aber anerkannt; die genannten Schwierigkeiten machen die Auslegung nicht rechtlich fehlerhaft (BGH, Urteil vom 17.2.1960 - V ZR 144/58 - LM § 2084 Nr. 12; vgl. BGHZ 12O, 96, 102; BayObLG NJW-RR 1995, 1096, 1097).
  • OLG München, 19.02.2020 - 31 Wx 231/17

    Testamentsauslegung: Erbeinsetzung durch Zuwendung wesentlichen Vermögens

  • BayObLG, 25.11.2002 - 1Z BR 93/02

    Formwirksamkeit eines eigenhändigen Testaments bei Streichungen und Ersetzungen -

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07

    Testamentsauslegung: Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis;

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98

    Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände

  • BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94

    Anfechtung einer Erbschaftsannahme

  • BayObLG, 04.04.2002 - 1Z BR 19/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei mehreren Bedachten

  • BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01

    Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums

  • OLG München, 15.07.2010 - 31 Wx 33/10

    Testament: Auslegung der letztwilligen Verfügung über die Zuwendung nur einer

  • BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00

    Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende

  • OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 21 W 85/14

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

  • BayObLG, 12.11.1996 - 1Z BR 193/96

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Ergänzende Auslegung des Testaments;

  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen

  • OLG Oldenburg, 01.10.2019 - 3 W 76/19

    Erbeinsetzung bei Vermögensaufteilung nach Einzelgegenständen

  • BayObLG, 15.05.1998 - 1Z BR 22/98

    Auslegung eines Testaments

  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

  • OLG Jena, 04.05.2017 - 6 W 102/15

    Testamentsauslegung: Konkludente Regelung der Schlusserbenfolge zu Gunsten der

  • BayObLG, 22.02.2001 - 1Z BR 70/00

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

  • BayObLG, 08.06.2005 - 1Z BR 110/04

    Testamentsauslegung bei quotenmäßiger Verteilung des Restvermögens nach früherem

  • BayObLG, 02.03.1998 - 1Z BR 130/97

    Bedingte Erbeinsetzung und ergänzende Testamentsauslegung

  • BayObLG, 27.02.1998 - 1Z BR 226/97

    Auslegung eines Testaments

  • BayObLG, 19.04.2000 - 1Z BR 130/99

    Auslegung einesTestaments

  • BayObLG, 01.07.2003 - 1Z BR 116/02

    Abgrenzung zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • BayObLG, 24.02.2000 - 1Z BR 80/99

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

  • BayObLG, 29.07.1997 - 1Z BR 95/97

    Aufklärungspflicht des Beschwerdegerichts bei bestrittener Wirksamkeit und

  • BayObLG, 29.01.2003 - 1Z BR 42/02

    Erbeinsetzung oder Auflage bei prozentualer Aufteilung des Nachlasswertes -

  • BayObLG, 19.03.1998 - 1Z BR 82/97

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis kinderloser Ehegatten

  • OLG Frankfurt, 01.07.2021 - 20 W 75/19

    Zur Berücksichtigung von "Schwarzgeld" bei der Testamentsauslegung

  • BayObLG, 16.03.2005 - 1Z BR 77/04

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Zuwendung an Familienstämme der

  • BayObLG, 24.06.1998 - 1Z BR 46/98

    Nachlasssache, Erbscheinsverfahren, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Bruchteil;

  • BayObLG, 26.11.2003 - 1Z BR 62/03

    Beschwerde gegen eine gerichtsinterne Zwischenverfügung - Auslegung eines

  • BayObLG, 30.09.2002 - 1Z BR 33/02

    Auslegung eines Testaments - Verteilung überschüssiger Geldbeträge - Veränderung

  • BayObLG, 03.12.1998 - 1Z BR 164/97

    Beschwerdeberechtigung eines Vermächtnisnehmers

  • BayObLG, 27.10.2003 - 1Z BR 60/03

    Beschlussaufhebung im Erbscheinsverfahren - Ermittlungspflicht bei Ausschlagung

  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

  • BayObLG, 13.03.1997 - 1Z BR 33/97

    Fehlerhafte Testamentsauslegung aufgrund aktenwidriger Feststellungen -

  • BayObLG, 21.05.1996 - 1Z BR 49/96

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

  • BayObLG, 04.12.1997 - 1Z BR 112/97

    Testamentsauslegung bei Verfügung über wesentlichen Vermögensteil und Vorbehalt

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