Rechtsprechung
OLG Koblenz, 02.03.1995 - 6 U 1350/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutz des Rechts eines gelegentlichen Mannequins am eigenen Bild; Werbliche Vermarktung eines Models in halbnackter erotisierender Darstellung; Leicht fahrlässige Verwendung von auf einer Modenschau gemachten Fotos für individuelle Werbezwecke
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Werbefoto / Werbephoto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zulässigkeit der werblichen Verwertung von anlässlich einer Modenschau aufgenommenen Lichtbildern eines Mannequins; Verletzung des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung von Pressefotos in Bademoden
Verfahrensgang
- LG Trier, 21.07.1993 - 5 O 103/92
- OLG Koblenz, 02.03.1995 - 6 U 1350/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1112
- GRUR 1995, 771
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
So deckt etwa die Einwilligung in eine bestimmte Form der Veröffentlichung eines Fotos durch den Fotografierten nur die Form der Veröffentlichung ab, in die eingewilligt wurde, nicht auch andere (BGH, Urteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617, 1618 f. und vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56, 57; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1112). - LG München I, 21.07.2005 - 7 O 4742/05
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des …
Es ist davon- auszugehen, dass der Fotograf der Aufnahme gem. Anlage B 1 im Jahre 2002 in ... ohne weiteres Teilnehmer des Umzugs hätte finden können, die sich - z.B. aus Gründen der Selbstdarstellung - für die streitgegenständliche Bildnisveröffentlichung unentgeltlich zur Verfügung gestellt hätten; jedenfalls wäre ihm dies bei Zahlung eines Honorars in Höhe von EUR 200,- pro Person sicherlich gelungen (vgl. auch OLG Koblenz GRUR 1995, 771, 772 betreffend ein "Gelegenheitsmodell" DM 250,- als fiktive Lizenzgebühr). - OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22 Dass bei Zweitverwertungen eines vorhandenen Fotos der Wegfall eines eigenen Aufwandes (etwa für die Fotoerstellung) lizenzmindernd wirken kann, ist anerkannt (für Fotomodell OLG Koblenz v. 02.03.1995 - 6 U 1350/93, WRP 1995, 962; LG Hamburg v. 15.10.1993 - 324 O 3/93, juris; Ettig , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsverletzungen, 2015, S.186; Wanckel , in: Paschke u.a., Hamburger Kommentar Gesamtes MedienR, 4. Aufl. 2021, 42.
- LG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 O 175/02
Anspruch auf Unterlassung; Veröffentlichung von Fotografien einer Modenschau; …
Erklärt sich jemand unter diesen äußeren Umständen dazu bereit, im Rahmen einer derartigen Veranstaltung unter Anwesenheit einer Vielzahl von Fotografen öffentlich Bekleidung am eigenen Körper vorzuführen und nimmt er es hierbei erkennbar hin, fotografiert zu werden und lassen auch sonst keine nach außen erkennbaren Anzeichen auf einen entgegenstehenden Willen schließen, so legt diese Person ein Verhalten an den Tag, das für einen außenstehenden Dritten nicht anders zu deuten ist, als dass sie sich sowohl mit der Verbreitung als auch mit der Veröffentlichung der von ihr während der Modenschau gemachten Fotografien jedenfalls zwecks einer Berichterstattung über dieses Ereignis einverstanden erklärt (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 865; OLG Koblenz, GRUR 1995, 771). - LG Dortmund, 03.02.2006 - 22 O 113/05
Anspruch auf Auskunftserteilung ; Einsatz von Druckerzeugnissen für Werbezwecke ; …
Soweit bei Fehlen einer Einwilligung des Klägers ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht gekommen wäre und eine übliche Vergütung überhaupt hätte festgestellt werden können, läge diese nicht höher als 50,-- EUR (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 1112, welches einem Gelegenheits-Mannequin für die unberechtigte Verwertung von Fotos einer Modenschau 250, 00 DM zusprach).