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   BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94   

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https://dejure.org/1995,845
BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94 (https://dejure.org/1995,845)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1995 - VIII ZR 159/94 (https://dejure.org/1995,845)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1995 - VIII ZR 159/94 (https://dejure.org/1995,845)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vertragsmäßigkeit einer Ware nach UN-Kaufrecht: Öffentlichrechtliche Vorgabe im Käuferstaat

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UNWaVtrÜbk Art. 35; CISG Art. 35 Abs. 2 lit. a, b
    Beurteilung der Vertragsmäßigkeit einer Ware im Sinne des Art. 35 Abs. 2 lit. a und b CISG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 75
  • NJW 1995, 2099
  • NJW-RR 1995, 1135 (Ls.)
  • MDR 1995, 997
  • EuZW 1995, 447
  • WM 1995, 932
  • BB 1995, 595
  • DB 1995, 1957
  • JR 1996, 23
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 18/94

    Begrenzung eines Aufhebungsrechts wegen künftiger wesentlicher Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94
    Die mit diesem Zeitpunkt (Art. 39 Abs. 1 UN-Kaufrecht) beginnende Rügefrist darf ebenso wie die für das Aufhebungsverlangen geltende Frist nach Art. 49 Abs. 2 UN-Kaufrecht (dazu Senatsurteil vom 15. Februar 1995 VIII ZR 18/94 unter II 3 b, zur Veröffentlichung bestimmt) im Interesse einer baldigen Klärung der Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nicht zu lang bemessen werden.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94
    Dies alles gilt, wie die Revisionserwiderung zu Recht anmerkt, um so mehr in einem Fall wie hier, für den gesetzliche Bestimmungen über die zulässige Belastung mit Cadmium fehlen und die Gesundheitsbehörden lediglich die nur beim Verkehr mit Fleisch bestehende Regelung (vgl. Nr. 3 der Anlage 6 zur FleischhygieneVerordnung vom 30. Oktober 1986, BGBl. I 1678, in der Fassung der Änderungsverordnung vom 7. November 1991, BGBl. I 2066) "analog" und noch dazu offenbar nicht in allen Bundesländern einheitlich (vgl. die Bekanntmachungen des Bundesgesundheitsamts im Bundesgesundhbl.1990, 224 f; 1991, 226, 227; 1993, 210, 211) auf die Überschreitung der Richtwerte beim Verkehr mit Fisch und Muscheln anwenden und die Grundlagen für Maßnahmen der Eingriffsverwaltung in derartigen Fällen nicht völlig gesichert erscheinen (vgl. in anderem Zusammenhang z.B. BVerwGE 77, 102, insbes. 122).
  • BGH, 24.09.2014 - VIII ZR 394/12

    Internatonaler Warenkauf: Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung;

    Sie kann auch in der Lieferung vertragswidriger Ware liegen (Senatsurteil vom 8. März 1995 - VIII ZR 159/94, BGHZ 129, 75, 79).
  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht

    a) Nach der vom Berufungsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats hat im Anwendungsbereich des CISG nach rügeloser Abnahme der Ware durch den Käufer allerdings dieser ihre Vertragswidrigkeit und nicht der Verkäufer ihre Vertragsmäßigkeit darzulegen und zu beweisen (BGHZ 129, 75, 81).

    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt der Revision, daß das CISG die Beweislast ausdrücklich (etwa in Art. 79 Abs. 1) oder konkludent (Art. 2 Buchst. a) mit regelt, daß infolgedessen ein Rückgriff auf das nationale Recht insofern verwehrt ist und daß das CISG dabei dem Regel-Ausnahme-Prinzip folgt (vgl. dazu im Einzelnen Baumgärtel/Laumen/Hepting, Handbuch der Beweislast, Bd. 2, 2. Aufl., Einf. vor Art. 1 UN-Kaufrecht, Rdnr. 4 ff und 16 ff; Achilles aaO, Art. 4 Rdnr. 15; Schlechtriem/Ferrari aaO, Art. 4 Rdnr. 48 ff; Staudinger/Magnus aaO, Art. 4 Rdnr. 63 ff; inzidenter ebenso Senatsurteil BGHZ 129, 75, 81).

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 67/04

    Verdacht der Dioxinbelastung von Fleisch als Sachmangel

    a) Zur Eignung der Ware zum gewöhnlichen Gebrauch zählt im internationalen Groß- und Zwischenhandel insbesondere auch ihre Wiederverkäuflichkeit (Handelbarkeit) (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 129, 75).

    Zur Eignung der Kaufsache zum gewöhnlichen Gebrauch zählt im internationalen Groß- und Zwischenhandel vornehmlich auch ihre Wiederverkäuflichkeit (Handelbarkeit) (Senatsurteil BGHZ 129, 75, 81; Achilles, CISG, Art. 35 Rdnr. 4; Schlechtriem/Schwenzer, CISG, 4. Aufl., Art. 35 Rdnr. 14 m.w.Nachw.; Witz/Salger/Lorenz, International Einheitliches Kaufrecht, Art. 35 Rdnr. 9).

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 287/98

    Rechtzeitigkeit der Rüge der Vertragswidrigkeit

    bb) Selbst wenn die T. Papierfabrik AG einen möglichen Bedienungsfehler durch innerbetriebliche Feststellungen und ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens kurzfristig hätte ausräumen können, war ihr für die Entscheidung über das weitere Vorgehen und die Einleitung der hierfür erforderlichen Maßnahmen - etwa die Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen - jedenfalls ein gewisser Zeitraum von rund einer Woche zuzubilligen, woran sich die vom Berufungsgericht angenommene zweiwöchige Dauer einer gutachterlichen Untersuchung sowie danach die - regelmäßige - einmonatige Rügefrist nach Art. 39 Abs. 1 CISG (vgl. BGHZ 129, 75, 85 f) anschloß.
  • OLG Hamm, 02.04.2009 - 28 U 107/08

    Maßgebliches Recht bei einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen zwischen einem

    Eine Zeitspanne, die einen Monat - deutlich - überschreitet, ist regelmäßig nicht mehr als angemessene Frist im Sinne des Art. 39 CISG anzusehen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1361, 1362; BGHZ 129, 75, 85 f.; Schwenzer in Schlechtriem/Schwenzer a.a.O. Art. 39 CISG Rn 17, MünchKomm-BGB/Gruber a.a.O. Art. 39 CISG Rn 34; Magnus in Staudinger, a.a.O. Art. 39 CISG Rn 35).
  • OLG Dresden, 23.10.2000 - 2 U 1181/00
    (2) Dies ändert aber nichts daran, dass die Erfüllung des Vertragszwecks (vgl. BGHZ 129, 75 [80]) eine Lipasefreiheit des Milchpulvers erforderte.

    (1) Es obliegt der Beklagten, eine vertragsgemäße Beschaffenheit des Milchpulvers darzutun, da die A. M. GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 24.08.1998 die Mangelhaftigkeit des Milchpulvers im Umfang von 177 t (gemeint: die zum damaligen Zeitpunkt gerügten. 177, 6 t) anerkannt hat und dies eine Umkehr der - gesetzlich die Klägerin treffenden (vgl. BGHZ 129, 75 [81]) - Vortrags- und Beweislast bewirkte (vgl. für tatsächliche Umstände und einzelne Tatbestandselemente: OLG Saarbrücken OLGR 1998, 380, 381; Marburger in: Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, § 781 Rn. 37 und 40; zum Anerkenntnis von Rechtsverhältnissen: BGHZ 66, 250 [254 f.]; BGH NJW 1984, 799; OLG Hamm OLGR 1994, 98).

  • OLG Saarbrücken, 30.05.2011 - 4 Sch 3/10

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Inlandsrechtsprechung

    Denn das vom Antragsgegner behauptete krasse Missverhältnis zwischen dem mit allenfalls 100.000 EUR angegebenen Verkehrswert des Hengstes und dem vereinbarten Kaufpreis von 1.3 Mio EUR knüpft an das Vorliegen streitiger Mängel bei Vertragsabschluss an, für die das Schiedsgericht den Antragsgegner als Käufer nach Gefahrübergang (Art. 36 CISG) und "rügeloser Annahme" im Anwendungsbereich des CISG rechtsfehlerfrei als beweisbelastet angesehen hat (zur Beweislast vgl. BGHZ 129, 75, 81; Cour de Cassation.CISG Online-Nr. 791;Mü-Ko-Gruber, BGB, 4. Aufl. CISG Rn. 44 zu Art. 35 mwNw).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 U 84/03

    Internationaler Warenkauf: Vertragswidrigkeit belgischen Schweinefleischs wegen

    Die Ansicht der Berufung ist zwar im Grundsatz richtig (vgl. Staudinger-Magnus, Rz. 34 zu Art. 35 CISG und BGHZ 129, S. 75 ff.), dabei geht es aber um Sicherheits- und Normungsvorschriften.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.1995 - 11 S 3379/94

    Zum Aufenthaltsrecht eines Drittstaatsangehörigen, der mit einem

    Das Aufenthaltsrecht steht dem Ehegatten eines Wanderarbeitnehmers weiterhin zu, auch wenn er die gemeinsame Ehewohnung verläßt, eine eigene Wohnung bezieht und sich von seinem freizügigkeitsberechtigten Ehepartner auf Dauer trennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, NJW 1995, 2099).

    Das ist bei Ehegatten nicht der Fall, die lediglich voneinander getrennt leben, selbst wenn sie die Absicht haben, sich später scheiden zu lassen (s. EuGH, Urteil vom 13.2.1985, aaO; auch BVerwG, Urteil vom 21.5.1985, aaO).

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 306/95

    Anwendbarkeit der Vorschrift des § 512a Zivilprozessordnung (ZPO) auf die Frage

    Ob diese Zeitspanne bereits am Tag der Rücktrittserklärung der Beklagten vom 2. März 1993 verstrichen war, kann dahinstehen (zur Bemessung der Rügefrist vgl. BGHZ 129, 75, 85 f).
  • OLG München, 25.10.2023 - 7 U 1224/21

    Rückabwicklung eines Oldtimer-Kaufvertrages nach UN-Kaufrecht

  • OLG Hamburg, 25.01.2008 - 12 U 39/00

    Internationaler Warenkauf: Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtseinkommens bei Wahl

  • OLG Brandenburg, 03.07.2014 - 5 U 1/13

    UN-Kaufrecht: Darlegungs- und Beweislast des Käufers bzw. Verkäufers bei einem

  • OLG Karlsruhe, 08.02.2006 - 7 U 101/04

    Internationaler Warenkauf: Beweislast für die Vertragswidrigkeit und

  • OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 5 U 195/94
  • OLG Jena, 26.05.1998 - 8 U 1667/97

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts und die sich daraus grundsätzlich

  • LG Saarbrücken, 02.07.2002 - 8 O 49/02
  • LG Ellwangen/Jagst, 24.02.2003 - 10 O 87/01

    Die Rügefrist aus Art 39 Abs. 1 CISG beträgt in Anbetracht der unterschiedlichen

  • LG Frankenthal, 17.04.1997 - 8 O 1995/95
  • VG München, 01.08.2013 - M 10 K 13.1066
  • OLG Koblenz, 22.04.2010 - 2 U 796/07
  • LG Bamberg, 23.10.2006 - 2 O 51/02
  • OLG Bamberg, 19.08.1998 - 8 U 4/98
  • OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 7 U 92/98
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 1939/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2224
OLG Koblenz, 16.06.1994 - 5 U 1939/93 (https://dejure.org/1994,2224)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.1994 - 5 U 1939/93 (https://dejure.org/1994,2224)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 5 U 1939/93 (https://dejure.org/1994,2224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines PKWs durch eine Autowaschanlage; Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1135
  • MDR 1995, 906
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 97/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage

    Hier ergibt sich die Pflichtverletzung des Beklagten als Schuldner schon daraus, dass der Kläger als Gläubiger bei der Durchführung des Vertrages einen Schaden erlitten hat, da der Pkw beim Durchlaufen der Waschanlage beschädigt wurde (vgl. insoweit auch OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1135; Palandt-Heinrichs, aaO, Rn. 37 mit zahlreichen Nachweisen).

    Nach anderer Ansicht wird in Abweichung von der grundsätzlichen Beweislast des Geschädigten ausnahmsweise auf eine Pflichtverletzung des Handelnden (hier des Beklagten als Waschstraßenbetreiber) geschlossen, wenn der Gläubiger dartut, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners herrühren kann (BGH, NJW-RR 1993, 795; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1135; OLG Hamburg, DAR1984, 260; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 1459 f.) Dies hat der Kläger dargelegt und bewiesen.

  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2017 - 2 O 8988/16

    Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden, die infolge fehlerhafter

    d) Das Verschulden der Beklagten an der vorgenannten Pflichtverletzung wird nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet (vgl. z.B. OLG Saarbrücken NJW-RR 2013, 660; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 1135).
  • LG Bochum, 15.02.2007 - 6 O 255/06

    Der Betreiber einer Autowaschanlage genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn

    In Abweichung von dieser grundsätzlichen Beweislast des Geschädigten hat die Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass ausnahmsweise von einer Schädigung auf eine Pflichtverletzung des Handelnden, hier des Beklagten als Waschstraßenbetreiber, geschlossen werden kann, wenn der Gläubiger dartut und beweist, dass die Schadensursache allein und ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Schuldners - hier des Waschstraßenbetreibers - herrühren kann (vgl. dazu u.a. : BGH NJW-RR 1993, 795; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 1135; OLG Hamburg DAR 1984, 260; OLG Hamm NJW-RR 2002, 1459 = NZV 2003, 285; LG Bayreuth, NJW 1982, 1766).
  • AG Hamburg-Blankenese, 22.04.2020 - 531 C 243/19

    Autowaschanlagenvertrag: Haftungsfreizeichnung des Waschanlagenbetreibers bei

    Das OLG Koblenz (MDR 1995, 906) entschied:.
  • AG Marl, 02.07.2018 - 24 C 63/17

    Schadenersatzbegehren wegen Pflichtverletzung des Waschanlagenbetreibers aus

    Nach der aus hiesiger Sicht vorzugswürdigen Ansicht kann eine objektive Pflichtverletzung eines Betreibers einer Waschanlage nur dann festgestellt werden, wenn der Fahrzeugeigentümer darlegt und nachweist, dass die Schadensursache alleine aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührt (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2017, 11 U 43/17, juris; OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2002, 12 U 170/01, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.1994, 5 U 1939/93, juris; LG Itzehoe, Urteil vom 26.01.2017, 6 O 279/16, juris; LG Wuppertal, Urteil vom 13.03.2013, 5 O 172/11, juris).
  • AG Düsseldorf, 10.10.2006 - 40 C 12043/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Fahrzeuges in einer

    Hinsichtlich der Pflichtverletzung kann es zu einer Beweiserleichterung für den Kunden kommen: Der Schluss von einer Schädigung auf eine objektive Pflichtverletzung ist dann gerechtfertigt, wenn der Kunde darlegt, dass die Schadensursache allein aus dem Verantwortungsbereich des Waschanlagenbetreibers herrührt (BGH, NJW-RR 1993, 795; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1135; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 962).
  • LG Duisburg, 29.02.2016 - 5 S 105/15

    Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung des Kfz aufgrund Nebenpflichtverletzung

    In Abweichung von dieser grundsätzlichen Beweislast des Geschädigten hat die Rechtsprechung jedoch in Beschädigungsfällen durch Waschstraßen anerkannt, dass ausnahmsweise von einer Schädigung auf eine Pflichtverletzung des Handelnden, also des Waschstraßenbetreibers, geschlossen werden kann, wenn der Geschädigte dartut und beweist, dass die Schadensursache allein und ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich des Waschstraßenbetreibers herrühren kann (vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Auflage [2014], § 280 Rn. 37; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 962; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 1135; OLG Hamburg DAR 1984, 260; OLG Hamm NJW-RR 2002 ,1459).
  • LG Bonn, 22.03.1996 - 4 S 140/95

    Waschanlage; Schaden; Waschstraße

  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 531 C 133/17

    Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers

  • AG Essen, 11.03.2002 - 12 C 42/01
  • AG Suhl, 12.11.2002 - 5 C 561/02
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.12.1994 - 19 U 94/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,12354
OLG Köln, 09.12.1994 - 19 U 94/94 (https://dejure.org/1994,12354)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.12.1994 - 19 U 94/94 (https://dejure.org/1994,12354)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 19 U 94/94 (https://dejure.org/1994,12354)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1135
  • BB 1995, 329
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